Informationen für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Herzlich willkommen an der FH Aachen!
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Tätigkeit an der FH Aachen interessieren oder bereits eine Stelle angenommen haben.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte vor und nach Beginn Ihrer Beschäftigung. Sie informiert über das Einstellungsverfahren, erforderliche Unterlagen, organisatorische Formalitäten sowie den Onboarding-Prozess.
Vor Ihrer Bewerbung
Bewerbung
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf der Karriereseite der FH Aachen.
Die Ausschreibungen erfolgen durch die jeweils zuständige Organisationseinheit, beispielsweise einen Fachbereich, ein Institut, eine zentrale Einrichtung oder die Hochschulverwaltung. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung entsprechend den Angaben in der Stellenausschreibung ein.
Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, muss gegebenenfalls geprüft werden, ob dieser einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.
Das Dezernat Personal informiert Sie darüber, welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.
Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, müssen ggf. durch ermächtigte bzw. allgemein beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer übersetzt werden. Geeignete Übersetzer finden Sie über das Justiz-Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis oder den Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer.
Vor Ihrer Beschäftigung
Einreise und Aufenthalt
Für Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz gelten erleichterte Regelungen. Alle Angehörige aus anderen Herkunftsländern (Drittstaatsangehörige) benötigen in der Regel ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel.
Erforderliche Unterlagen
Für die Vorbereitung Ihres Arbeitsvertrages benötigt das Dezernat Personal verschiedene Unterlagen.
Hierzu gehören in der Regel:
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- Hochschulabschlusszeugnisse
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Führungszeugnis. Dieses kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt beantragt werden.
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel
Bitte reichen Sie alle angeforderten Unterlagen vollständig und fristgerecht ein. Originaldokumente können bei Bedarf zur Einsicht angefordert werden.
Tipp: Die kostenlose Broschüre „Welcome to Germany – Arrive safely, feel secure“ der Techniker Krankenkasse enthält hilfreiche Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland.
Organisatorische Formalitäten
Vor bzw. kurz nach Ihrer Einreise nach Deutschland können weitere organisatorische Schritte erforderlich sein.
Dazu gehören beispielsweise:
- Anmeldung Ihres Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt: Bei einem Wohnsitz in der Stadt Aachen ist das Aachener Einwohnermeldeamt für Sie zuständig, bei einem Wohnsitz in Jülich das Jülicher Bürgerbüro. Wenn Sie in einer anderen Kommune der StädteRegion Aachen wohnen, wenden Sie sich bitte an das Bürger- bzw. Einwohnermeldeamt Ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde.
- Beantragung einer Steuer-Identifikationsnummer
- Abschluss bzw. Nachweis einer in Deutschland gültigen Krankenversicherung
- Eröffnung eines deutschen oder europäischen Bankkontos
- Beantragung eines Aufenthaltstitels, sofern erforderlich
Zusätzliche interne Prüfungen
Im Rahmen der Einstellung können zusätzliche interne Prüfungen erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere Vorgaben des Außenwirtschaftsrechts und der Exportkontrolle.
Bei der Beschäftigung von Personen aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR ist zu prüfen, ob außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Welche weiteren Prüfschritte erforderlich sind, hängt insbesondere von der vorgesehenen Tätigkeit und dem jeweiligen Arbeits- bzw. Forschungsbereich ab. Diese Prüfungen können zusätzliche Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen und sollten daher im Einstellungsprozess berücksichtigt werden.
Die Prüfung erfolgt durch das zuständige Dezernat III. Bei Fragen können Sie sich an zollfh-aachen.de wenden.
Ihre Beschäftigung an der FH Aachen
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, können Ihre Einstellungsunterlagen erstellt werden.
Neben Ihrem Arbeitsvertrag erhalten Sie:
- eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, in der unter anderem Arbeitsort und Arbeitszeitrahmen geregelt sind,
- eine Stellenbeschreibung, in der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten Ihrer Stelle beschrieben sind.
Diese Dokumente sind Bestandteil Ihres Einstellungsverfahrens. Die Vertrags- und Einstellungsunterlagen müssen von Ihnen unterschrieben werden. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel persönlich im Personaldezernat. Alternativ können Ihnen die Unterlagen gegebenenfalls auch postalisch zugesandt werden.
Die Zahlung Ihrer Bezüge erfolgt über das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW). Ihre Gehaltsabrechnungen erhalten Sie vom LBV per Post.
Nach Ihrem Arbeitsbeginn
Nach Beginn Ihrer Beschäftigung folgen verschiedene Schritte des Onboardings.
Je nach Tätigkeitsbereich gehören hierzu unter anderem:
- Einführung in Ihren Arbeitsbereich durch Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten
- erforderliche Unterweisungen und Verpflichtungen
- Einrichtung Ihres FH-Accounts und Freischaltung der IT-Dienste im Rahmen des Welcome-Prozesses der Datenverarbeitungszentrale (DVZ)
- Ausgabe Ihres Dienstausweises (soweit vorgesehen)
- Einführung in die Abläufe Ihres Fachbereichs bzw. Ihrer Organisationseinheit
Während Ihrer Einarbeitung stehen Ihnen Ihre Vorgesetzten sowie die zuständigen Serviceeinrichtungen der FH Aachen unterstützend zur Seite.
Beratungsangebot „Faire Integration“
Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose, vertrauliche und mehrsprachige Beratung durch das bundesweite Beratungsangebot „Faire Integration“. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Drittstaatsangehörige über dieses Beratungsangebot zu informieren.
Die Beratung unterstützt unter anderem bei Fragen zu:
- Arbeitsvertrag
- Vergütung und Mindestlohn
- Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit
- Kündigung
- Sozialversicherung
- Rechten und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern.
Im Rahmen Ihres Einstellungsverfahrens erhalten Sie die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle. Eine Übersicht aller Beratungsstellen finden Sie außerdem auf der Website von Faire Integration.
Kontakt
Bei Fragen vor oder nach Ihrer Ankunft unterstützen Sie gerne:
- Dezernat Personal – bei Fragen rund um Ihre Einstellung und Ihr Beschäftigungsverhältnis
- Akademisches Auslandsamt – bei speziellen Fragen zu Stipendien
Wir freuen uns darauf, Sie an der FH Aachen begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start!