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Ausländerbehörde Aachen: Terminvereinbarung notwendig

Wichtiger Hinweis für internationale Studierende der FH Aachen

Das Akademische Auslandsamt der FH Aachen weist alle internationalen Studierenden der FH Aachen mit Wohnsitz Stadt Aachen oder StädteRegion Aachen darauf hin, dass ab sofort bei der Ausländerbehörde Aachen eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail erforderlich ist. Die Adresse lautet auslaenderamtstaedteregion-aachen.de.

Leider ist es zur Zeit aufgrund einer Vertretungsregelung nicht möglich, dass FH-Studierende spontan ohne Termin bei der Ausländerbehörde Aachen vorsprechen, um etwa die erste studentische Aufenthaltserlaubnis zu beantragen oder die studentische Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis immer vor Ablauf Ihrer derzeit gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen, sonsten können Ihnen erhebliche rechtliche Nachteile entstehen. Wird eine Studienverlaufsbescheinigung verlangt, kann man diese auch noch nachreichen.

Läuft Ihre Aufenthaltserlaubnis noch vor dem vereinbarten Termin ab, gilt nach Auskunft der Ausländerbehörde Ihr Antrag jedoch noch als fristgerecht, wenn Sie den Termin noch vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, möglichst schon 4 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis einen Termin per E-Mail zu beantragen.