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Mehr Transparenz für den Klimaschutz

Im Rahmen der Klimaneutrale Landesverwaltung (KNLV) legt das Land NRW erstmals eine Treibhausgasbilanzierung der Hochschulen vor

Bis 2030 will das Land NRW die Landesverwaltung klimaneutral gestalten. Dazu ist es nötig, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Die Hochschulen verursachen einen erheblichen Anteil dieser Emissionen – wie viel genau, zeigt der erste Gesamtbericht der NRW-Hochschulen zur Klimaneutralen Landesverwaltung (KNLV), der jetzt vorgelegt wurde.

Einheitliche Bilanzierung

Seit 2024 beteiligen sich sämtliche 14 Universitäten und 16 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften am Berichtswesen der Klimaneutralen Landesverwaltung. Durch die einheitliche Bilanzierung der Treibhausgas-Emissionen in enger Abstimmung zwischen den Hochschulen und der Landesregierung entsteht eine transparente Grundlage für weiterführende Klimaschutzmaßnahmen. Die 30 öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Landesträgerschaft übernehmen ihre Vorbildrolle im Klimaschutz eigenverantwortlich, werden dabei jedoch von der Landesregierung unterstützt. Die sieben staatlichen Kunst- und Musikhochschulen sowie die vier Verwaltungshochschulen sind unmittelbar in die Klimaneutrale Landesverwaltung eingebunden. 

Löwenanteil entfällt auf Wärme und Strom

Zum ersten Mal liegt der Gesamtbericht zur Klimaneutralen Landesverwaltung (KNLV) vor. Der Bericht umfasst den Zeitraum von 2019 bis 2021. Im Dezember 2024 wurden bereits die Daten für 2022/23 vorgelegt – und noch in diesem Oktober soll das Jahr 2024 vollständig erfasst sein. Der Bericht zeigt, dass die Hochschulen im Berichtszeitraum rund 500.000 Tonnen CO2-Äquivalente ausstoßen. Der Großteil entfällt auf die Produktion von Wärme und den Verbrauch von Strom – jeweils rund 200.000 Tonnen pro Jahr. Aber auch beispielsweise Dienstreisen mit dem Flugzeug verursachen etwa 30.000 Tonnen. 

Iterativer Prozess

Die Verantwortlichen betonen, dass das Projekt als langfristiger, lernender Prozess angelegt ist. “Der Prozess der KNLV ist ein iterativer Prozess”, heißt es in dem Bericht – neue Emissionsquellen werden fortlaufend in die Bilanzierung aufgenommen. Jüngst hat die Kanzlerkonferenz beschlossen, künftig auch den Pendlerverkehr der Hochschulen zu erfassen. Dieser soll ab dem Berichtsjahr 2025 bilanziert werden, der Erfassungszeitraum ist für Oktober 2027 geplant. Ausdrücklich betont wird, dass es bei dem Vorhaben nicht um einen Wettbewerb zwischen den Hochschulen geht. Ziel sei es vielmehr, nach gemeinsamen Kriterien zu berichten und die eigene Entwicklung im zeitlichen Verlauf nachzuverfolgen und zu bewerten.