Bewerber:innen ohne Fachabitur oder Abitur

Sie haben kein Fachabitur oder Abitur gemacht?

Wenn Sie sich in beruflicher Bildung qualifiziert haben, können Sie trotzdem an der FH Aachen studieren. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie bei Ihrer Bewerbung beachten müssen. 

Anforderungen und Möglichkeiten

Es bestehen folgende Möglichkeiten für ein Studium ohne Fachhochschulreife bzw. Abitur:

1 | Zugang zum Studium hat, wer einen Meisterbrief oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang. Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ist für diese Bewerber:innen nur die Zulassung über eine Sonderquote möglich.

2 | Zugang zum Studium hat, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und eine in diesem erlernten Beruf ausgeübte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. Diese Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in einem entsprechenden Studiengang. Für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ist für diese Bewerber:innen nur die Zulassung über eine Sonderquote möglich.

3 | Zugang zum Studium hat, wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung hat und eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweisen kann. Die geforderte berufliche Tätigkeit muss dabei nicht fachlich entsprechend absolviert worden sein. Gleichgestellt ist hier die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes/Pflege eines Angehörigen bzw. einer Angehörigen. Zusätzlich muss jedoch entweder eine Zugangsprüfung oder im Fall von zulassungsfreien Studiengängen ein Probestudium abgelegt werden.

Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung für das jeweils kommende Wintersemester endet am 1. April, für das Sommersemester am 1. Oktober.

  • Link zur Ordnung über die Durchführung der Zugangsprüfung und des Probestudiums für beruflich Qualifizierte an der Fachhochschule Aachen (ODZP): Zugangsprüfungsordnung (ODZP)
  • Die Mathematik-Prüfung (§ 7 Abs. 3) hat jetzt eine 90-minütige Bearbeitungszeit.
  • Musterprüfungen können auf der Website der Hochschulen NRW unter Musterprüfungen heruntergeladen werden.

Weitere Einzelheiten können dem Schaubild entnommen werden. Die beruflichen Qualifikationen gelten nur für Abschlüsse/Meisterbriefe der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes und Bundes- oder Landesrechtlich geregelter Berufsausbildungen der Bundesrepublik Deutschland.

Infos für die Bewerbung mit beruflicher Qualifizierung

1 | Reichen Sie schriftlich den Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung im Studierendensekretariat ein.

Den Antrag als in der beruflichen Bildung Qualifizierte:r können Sie

  • für das kommende Wintersemester bis zum 1. Juli bzw.
  • für das kommende Sommersemester bis zum 5. Januar 

abgeben. Aufgrund der notwendigen Prüfung Ihrer Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit empfehlen wir, die Bewerbung frühstmöglich einzureichen.

2 | Bewerben Sie sich über das Online-Portal und laden Sie das Ergebnis der Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung im Bewerbungsportal hoch.

Für nähere Informationen stehen Ihnen das Studierendensekretariat und Frau Dederichs gerne zur Verfügung.

Claudia Dederichs

Bayernallee 11
52066 Aachen

Raum 01016
dederichsfh-aachen.de
T: +49.241.6009 51613

Senden Sie den Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung und/oder den formlosen Antrag auf Anmeldung zur Zugangsprüfung bitte per E-Mail ans Studierendensekretariat oder direkt an Frau Dederichs.

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Zugangsvoraussetzungen

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Studierendensekretariat / Student Service Center (SSC)

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