Zweithörer:in

Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können eine Zweithörerschaft an der FH Aachen beantragen, um Lehrveranstaltungen zu besuchen und studienbegleitende Prüfungen abzulegen.

Für die Zeit der Zweithörerschaft sind Sie an der FH Aachen nicht eingeschrieben, sondern nur zugelassen.

Kleine Zweithörerschaft

Sie können eine kleine Zweithörerschaft beantragen, die den Besuch von Lehrveranstaltungen und das Ablegen studienbegleitender Prüfungen erlaubt. Ein Abschluss in dem gewählten Studiengang ist dabei nicht möglich.

Für die kleine Zweithörerschaft fällt ein Beitrag in Höhe von 100€ pro Semester an.

Zum Bewerbungsprozess

Große Zweithörerschaft

Wenn Sie die Voraussetzungen eines Studienganges für eine Einschreibung nachweisen können, ist eine Zulassung zur großen Zweithörerschaft möglich, wird aber nur bei freien Kapazitäten erteilt. In diesem Fall dürfen auch Abschlussprüfungen abgelegt werden.

Für die große Zweithörerschaft fallen keine Beiträge an.

Zum Bewerbungsprozess

Für beide Zweithörerschaften gilt:

Der für den gewählten Studiengang zuständige Fachbereich der FH Aachen muss der Zulassung zur Zweithörerschaft zustimmen. Der Besuch von Lehrveranstaltungen kann eingeschränkt sein, eine Zustimmung und die Einstufung können untersagt werden.

Vorrang haben stets die immatrikulierten Studierenden, die auf den Besuch von Lehrveranstaltungen zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums angewiesen sind.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung als Zweithörer:in ausgeschlossen.

Besondere Zweithörerschaften

Kleine Zweithörerschaft für Studiengänge mit Orientierungssemester (RWTH Haupthörer:innen)

Studierende der Studiengänge Bauingenieurwesen mit Orientierungssemester und Elektrotechnik mit Orientierungssemester, die an der RWTH Aachen eingeschrieben sind, können eine kostenlose kleine Zweithörerschaft an der FH Aachen beantragen, um Module an der FH Aachen zu besuchen und die dazugehörigen Prüfungen abzulegen.

Die Zweithörerschaft an der FH Aachen ist insbesondere dann erforderlich, wenn bei Einschreibung an der RWTH Aachen ab dem 2. Semester Prüfungsleistungen aus dem Orientierungssemester nachgeholt oder ein Verbesserungsversuch dieser Prüfungsleistungen durchgeführt werden soll.

Zum Bewerbungsprozess

Kleine Zweithörerschaft für Studierende der Kooperation Lehramt BK mit der RWTH Aachen

Studierende der RWTH, die im kooperativen Studiengang Lehramt BK eingeschrieben sind, können online über das Bewerbungsportal der FH Aachen eine kostenlose kleine Zweithörerschaft an der FH Aachen beantragen, um fachwissenschaftliche Module an der FH Aachen zu besuchen und die dazugehörigen Prüfungen abzulegen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpersonen der Kooperation „Lehramt BK“ zur Verfügung.

Zum Bewerbungsprozess

 

Bewerbung als Zweithörer:in

Bewerbung als Zweithörer:in

Rückmeldung als Zweithörer:in

Rückmeldung als Zweithörer:in

Termine und Fristen für Zweithörer:innen

Termine und Fristen für Zweithörer:innen

Haben Sie noch Fragen?

Studierendensekretariat / Student Service Center (SSC)

sscfh-aachen.de
studyfh-aachen.de

+49. 241. 6009. 51616

Infotheke:
Bayernallee 11
1. Etage
52066 Aachen

Montag - Donnerstag: 8.30 bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr