Duales Studium

Da die Voraussetzung zur Zulassung zu diesem Studiengang mindestens eine erfolgreich abgeschlossene GesellInnenprüfung im Augenoptikerhandwerk ist, besteht für Sie die Möglichkeit während des Studiums einer entsprechenden Arbeit nachzukommen.

Um diese Aussage zu präzisieren: das ist nicht nur möglich sondern sogar erwünscht (wenn auch keine zwingende Voraussetzung). Für das Studium sind in großem Umfang praktische Tätigkeiten in Augenoptischen Geschäften oder auch Kliniken zu absolvieren. Diese lassen sich auf diese Weise zum Großteil bei Ihrem Arbeitgeber erledigen. So studieren Sie und werden gleichzeitig entlohnt.

Um Ihr Studium und Ihren Beruf unter einen Hut zu bekommen, empfehlen wir die Reduzierung einer ganzen Stelle auf eine zweidrittel bis auf eine halbe Stelle. Genaueres zur Finanzierung des Studiums finden Sie unter Punkt 4 der FAQs.