FAQ von Studierenden im Studiengang "Biotechnologie B.Sc."

  • Für ein erfolgreiches Studium sollten Sie unbedingt sorgfältig Ihre Prüfungsordnung lesen. Insbesondere die Anhänge der Prüfungsordnung enthalten wichtige Informationen.
  • Erste Hinweise für die Anmeldung zu Praktika, dem Praxissemester und zur Abschlussarbeit finden Sie auf der Seite "Rund ums Studium".
  • Der Studienplan bietet eine Übersicht über die in den einzelnen Semestern stattfindenden Veranstaltungen.
  • Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie die Termine der Veranstaltungen
  • Die Modulhandbücher sind die einzelnen Veranstaltungen beschrieben. Sie können diese zur Vorabinformation nutzen, häufig werden Sie bei einem Hochschulwechsel benötigt.
  • Sie wollen sehen wie es bei uns so aussieht? Dann nutzen Sie den Virtueller Rundgang über den Campus Jülich.

Die Antworten auf viele Fragen

Unten finden Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen zum Verlauf des Studiums. Diese sind thematisch sortiert. Die Aussagen beziehen sich auf die aktuelle Prüfungsordnung 03.2021. Sollten sie noch in einer älteren Prüfungsordnung studieren, entnehmen Sie bitte die Vorrausetzungen dieser Prüfungsordnung. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.
Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen. Verbindlich ist immer der Inhalt Ihrer Prüfungsordnung.

Prüfungen im Studiengang Biotechnologie B.Sc.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Prüfungsanmeldung erfüllt sein?

  • Für Module, die neben der Vorlesung ein Praktikum beinhalten, muss für eine Prüfungszulassung die Praktikumsteilnahme nachgewiesen werden.
  • Für die Zulassung zu Prüfungen des 3. Semester sind mindestens 35 Leistungspunkte aus dem 1. und 2. Semester vorzuweisen.
  • Für Prüfungen im 4. Semester (Module 4.1 - 4.5) müssen vorab mindestens 45 Leistungspunkte aus dem Kernstudium erreicht worden sein und die Prüfungen der Module "1.1 Mathematik 1" und "1.2 Physik 1" erfolgreich abgelegt worden sein.
  • Für Prüfungen im 5. Semester (Module 5.1 - 5.4) müssen vorab mindestens 60 Leistungspunkte aus dem Kernstudium erreicht worden sein und die Prüfungen der Module "1.1 Mathematik 1", "2.1 Mathematik 2", "1.2 Physik 1" und "2.2 Physik 2" erfolgreich abgelegt worden sein.
  • Vor Anmeldung zum dritten Versuch einer bisher nicht bestandenen Prüfung ist die Teilnahme an einer individuellen Beratung durch den Prüfer oder die Prüferin nachzuweisen.

Wie oft können Prüfungen wiederholt werden?

Eine Prüfung kann einmal abgelegt und zweimal wiederholt werden. Insgesamt kann dieselbe Prüfung also 3x geschrieben werden. Vor dem dritten Versuch muss ein Beratungstermin mit dem Prüfer erfolgen und von diesem bescheinigt werden.

Sollte der dritte Versuch auch nicht bestanden worden sein, kann innerhalb von vier Wochen eine mündliche Ergänzungsprüfung beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs beantragt werden.

Kann ich versuchen, meine Prüfungsnote zu verbessern?

Bei einer bestandenen Prüfung ein Verbesserungsversuch möglich. Insgesamt können drei Mal Verbesserungsversuche unternommen werden, jedoch immer nur einmal je Prüfung. Außerdem muss der Verbesserungsversuch innerhalb von drei Prüfungsperioden erfolgen.

Wenn eine Verbesserungsversuch gemacht wurde, wird immer die bessere der beiden Noten einer Prüfung berücksichtigt.

Praktika im Studiengang Biotechnologie B.Sc.

1. und 2. Semester

  • Sie müssen bis spätestens 1 Woche vor dem regulären Vorlesungsbeginn eingeschrieben sein.
  • Im Modul "Chemie für Biotechnologen" ist ein schriftlicher Leistungsnachweis (Sicherheitstest) zu erbingen.
  • Im Fach "Organische Chemie 2" ist ein schriftlicher Sicherheitstest zu erbringen.
  • Im Modul "Studierkompetenzen" muss ein Leistungsnachweis erbracht werden.

 

 

3. Semester

Keine Voraussetzungen.

4. Semester

Für die Teilnahme am

  • Praktikum Instrumentelle Analytik

müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Nachweis von mindestens 45 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag(*).

 

Für die Teilnahme an den Modulen

  • 4.1 Umweltbiotechnologie
  • 4.2 Bionformatik und Molekulare Zellbiologie
  • 4.3 Zellkulturtechnik
  • 4.4 Gentechnik
  • 4.5 Mikrobielle Fermentation

müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Nachweis von mindestens 45 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag(*).
  • Die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen der Module "1.1 Mathematik 1" und "1.2 Physik 1" müssen bis zum Stichtag(*) nachgewiesen werden.

 

(*) Der Stichtag für Praktika im Sommersemester ist der 30.11. des Vorjahres, für Praktika im Wintersemester der 31.05. des laufenden Jahres.

5. Semester

Für die Teilnahme an den Modulen

  • 5.1 Enzymtechnik
  • 5.2 Spezielle Mikrobiologie
  • 5.3 Downstream Processing
  • 5.4 Immunologie und Virologie

müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein

  • Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag(*).
  • Die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen der Module "1.1 Mathematik 1", "2.1 Mathematik 2", "1.2 Physik 1" und "2.2 Physik 2" müssen bis zum Stichtag(*) nachgewiesen werden.

 

(*) Der Stichtag für Praktika im Sommersemester ist der 30.11. des Vorjahres, für Praktika im Wintersemester der 31.05. des laufenden Jahres.

Praxissemester und Abschlussarbeit

Wie verläuft das Abschlusssemester im Bachelor?

Das letzte Semester umfasst das Praxisprojekt, die Bachelorarbeit und das Kolloquium. Das Praxisprojekt wird mit 15 Leistungspunkten gewertet und dauert in der Regel 10-12 Wochen. Im Anschluss erfolgt die schriftliche Ausarbeitung, meist als Bachelorarbeit bezeichnet. Diese muss nach Anmeldung der Bachelorarbeit innerhalb von mindestens 6 und höchstens 9 Wochen beim Prüfungsamt eingereicht werden. Die Arbeit wird durch die Betreuer bewertet und geht mit 12 Leistungspunkten in die Bewertung ein. Nach Abgabe der Arbeit erfolgt das Kolloquium, üblicherweise in Form eines Vortrags über die Bachelorarbeit mit anschließender wissenschaftlicher Diskussion des Themas. Das Kolloquium wird mit 3 Leistungspunkten bewertet.

Wie bekomme ich ein Forschungsprojekt für mein Praxissemester oder mein Praxisprojekt?

Die Suche nach einem Praxissemester oder einem Praxisprojekt obliegt den Studierenden. Sie sollten sich frühzeitig bewerben, der Prozess kann lange dauern und es gibt häufig keine Rückmeldungen. Die Arbeiten können sowohl in der Industrie als auch an der Hochschule durchgeführt werden. In beiden Fällen müssen Sie sich an einen betreuenden Professor wenden, der die Arbeit begleitet und bewertet. Es ist somit sinnvoll, sich früh über die fachliche Ausrichtung Gedanken zu machen und die entsprechenden Dozenten anzusprechen.
Die Arbeitsgruppen an unserem Fachbereich bieten auch immer wieder interessante Arbeiten an Interne Jobs für Studierende.

Welche Vorausetzungen müssen erfüllt sein, um ein Praxissemester anzumelden?

  • Sie müssen in einem Studiengang mit Praxissemester studieren.
  • Die Zulassung zum Praxissemester ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Dabei kann nur zugelassen werden, wer erfolgreich absolvierte Prüfungen im Umfang von mindestens 120 Leistungspunkten vorweisen kann, alle Prüfungen des Kernstudiums und alle Praktika des Studiums erfolgreich absolviert hat.

Welche Vorausetzungen müssen erfüllt sein, um das Praxisprojekt und die Bachelorarbeit anzumelden?

  • Die Zulassung zum Praxisprojekt ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Dabei kann nur zugelassen werden, wer Prüfungsleistungen im Umfang von 120 Leistungspunkten aus den ersten fünf Regelsemestern erbracht hat. Zusätzlich müssen alle Prüfungen des Kernstudiums sowie alle Praktika des Studiums erfolgreich absolviert sein. Im Bachelorstudiengang mit  Praxis- oder Auslandssemester muss darüber hinaus die erfolgreiche Ableistung des Praxissemesters bzw. Mobilitätssemesters nachgewiesen werden.
  • Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Dabei kann nur zugelassen werden, wer alle Prüfungen bis auf eine Prüfung des Vertiefungsstudiums bestanden und die insgesamt 15 Leistungspunkte für die allgemeinen Kompetenzen nachweisen kann.
  • Zum Kolloquium wird auf Antrag zugelassen, wer alle Prüfungsleistungen des Studiums erbracht hat und das Praxisprojekt und die Bachelorarbeit sowie im Studiengang mit Praxis- oder Auslandssemester auch das Praxissemester bzw. Mobilitätssemester erfolgreich abgeschlossen hat. Näheres regelt § 31 RPO. Das Kolloquium soll innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe der Bachelorarbeit stattfinden.