FAQ von Studierenden im Studiengang "Biotechnologie M.Sc."

  • Für ein erfolgreiches Studium sollten Sie unbedingt sorgfältig Ihre Prüfungsordnung lesen. Insbesondere die Anhänge der Prüfungsordnung enthalten wichtige Informationen.
  • Der Studienplan bietet eine Übersicht über die in den einzelnen Semestern stattfindenden Veranstaltungen.
  • Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie die Termine der Veranstaltungen
  • Die Modulhandbücher sind die einzelnen Veranstaltungen beschrieben. Sie können diese zur Vorabinformation nutzen, häufig werden Sie bei einem Hochschulwechsel benötigt.
  • Viele weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite "Rund ums Studium".

Die Antworten auf viele Fragen

Unten finden Sie eine Sammlung der häufigsten Fragen zum Verlauf des Studiums. Diese sind thematisch sortiert. Die Aussagen beziehen sich auf die aktuelle Prüfungsordnung 04.2022. Sollten sie noch in einer älteren Prüfungsordnung studieren, entnehmen Sie bitte die Vorausetzungen dieser Prüfungsordnung. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.
Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen. Verbindlich ist immer der Inhalt Ihrer Prüfungsordnung.

Prüfungen im Studiengang

Welche Voraussetzungen müssen für eine Prüfungsanmeldung erfüllt sein?

  • Die Zulassung erfolgt auf Antrag.
  • Die erfolgreiche Teilnahme an den zu einem Modul zugehörigen Praktika gilt als notwendige Prüfungsvorleistung.
  • Vor Anmeldung zum dritten Versuch einer bisher nicht bestandenen Prüfung ist die Teilnahme an einer individuellen Beratung durch den Prüfer oder die Prüferin nachzuweisen.

Wie oft können Prüfungen wiederholt werden?

Eine Prüfung kann einmal abgelegt und zweimal wiederholt werden. Insgesamt kann dieselbe Prüfung also 3x geschrieben werden. Vor dem dritten Versuch muss ein Beratungstermin mit dem Prüfer erfolgen und von diesem bescheinigt werden.

Sollte der dritte Versuch auch nicht bestanden worden sein, kann innerhalb von vier Wochen eine mündliche Ergänzungsprüfung beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs beantragt werden.

Kann ich versuchen meine Prüfungsnote zu verbessern?

Bei einer bestandenen Prüfung ein Verbesserungsversuch möglich. Insgesamt können drei Mal Verbesserungsversuche unternommen werden, jedoch immer nur einmal je Prüfung. Außerdem muss der Verbesserungsversuch innerhalb von drei Prüfungsperioden erfolgen.

Wenn eine Verbesserungsversuch gemacht wurde, wird immer die bessere der beiden Noten einer Prüfung berücksichtigt.

Praktika im Studiengang

1. und 2. Semester

Für die Teilnahme an den Praktika bestehen keine formalen Voraussetzungen. Um dem Inhalt des Moduls/Praktikums folgen zu können, werden aber entsprechende Grundkenntnisse vorausgesetzt. Diese Grundkenntnisse entnehmen Sie bitte Anlage 3 der Prüfungsordnung.

Praxissemester und Abschlussarbeit

Wie verläuft das Abschlusssemester im Master?

Das letzte Semester des Studiengangs ist der Masterarbeit gewidmet. Die Masterarbeit umfasst eine Bearbeitungszeit von 20 Wochen mindestens jedoch 14 Wochen. Sie
beinhaltet 25 Leistungspunkte. Nach Abgabe der Arbeit erfolgt das Kolloquium, üblicherweise in Form eines Vortrags über die Masterarbeit mit anschließender wissenschaftlicher Diskussion des Themas. Das Kolloquium wird mit 5 Leistungspunkten bewertet. Die Gesamtnote der Masterprüfung wird aus dem gewichteten Mittel der Noten aller Prüfungen sowie der Noten der Masterarbeit und des Kolloquiums gebildet. Die Einzelnoten werden hierbei entsprechend den jeweiligen zu erzielenden Leistungspunkten gewichtet.

Wie bekomme ich ein Forschungsprojekt für mein Praxissemester oder meine Masterarbeit?

Die Suche nach einem Masterprojekt oder einem Praxissemester obliegt den Studierenden. Sie sollten sich frühzeitig bewerben, der Prozess kann lange dauern und es gibt häufig keine Rückmeldungen. Die Arbeiten können sowohl in der Industrie als auch an der Hochschule durchgeführt werden. In beiden Fällen müssen Sie sich an einen betreuenden Professor wenden, der die Arbeit begleitet und bewertet. Es ist somit sinnvoll, sich früh über die fachliche Ausrichtung Gedanken zu machen und die entsprechenden Dozenten anzusprechen. 
Die Arbeitsgruppen an unserem Fachbereich bieten auch immer wieder intressante Arbeiten an Interne Jobs für Studierende.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Praxissemester anzumelden?

  • Sie müssen in einem Studiengang mit Praxissemester studieren.
  • Die Zulassung zum Praxissemester ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Dabei kann nur zugelassen werden, wer erfolgreich absolvierte Prüfungen im Umfang von mindestens 40 Leistungspunkten vorweisen kann und wer alle Prüfungen und Praktika der Pflichtmodule erfolgreich absolviert hat.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Masterarbeit anzumelden?

  • Die Zulassung zur Masterarbeit ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Zur Masterarbeit wird zugelassen, wer alle Modulpraktika durchgeführt und alle Prüfungen bis auf
    eine bestanden hat. Im Masterstudiengang „Biotechnologie mit Praxissemester“ (4 Semester) ist zudem das abgeschlossene Praxissemester Zulassungsvoraussetzung für die Masterarbeit.
  • Zum Kolloquium wird auf Antrag zugelassen, wer alle Prüfungsleistungen des Studiums erbracht hat und die Masterarbeit sowie im Masterstudiengang mit Praxissemester auch das Praxissemester erfolgreich abgeschlossen hat. Näheres regelt § 31 RPO. Das Kolloquium soll innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe der Masterarbeit stattfinden.