Bewerbung und Zulassung

Der Masterstudiengang „Compliance“ ist zulassungsfrei/unbeschränkt.

Der Zugang zu dem Masterstudiengang setzt die fachliche Eignung für den Studiengang voraus. Vorliegend ist fachlich geeignet, wer:

  1. einen Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang (oder gleichwertiger Abschluss) mit mind. 180 Leistungspunkten in einem
    a) rechtswissenschaftlichen Studiengang oder
    b) wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang, innerhalb dessen mindestens 30 Leistungspunkte aus Modulen mit rechtswissenschaftlichem Bezug erlangt wurden,
    an einer deutschen Hochschule erworben hat.
    Einem solchen Abschluss ist das Bestehen der ersten juristischen Prüfung gleichgestellt.
  2. als Gesamtnote des Bachelorabschlusses (oder gleichwertigen Abschlusses) mindestens die Note 2,5 vorweisen kann oder die erste juristische Prüfung mit mindestens 5,5 Punkten bestanden hat;
  3. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen kann;
  4. ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen kann.

Lesen Sie die genauen Zugangsvoraussetzungen in der Zugangsordnung nach. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu dem Antrags- und Zugangsverfahren.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Fachstudienberatung wenden.

Alle Informationen zur Bewerbung

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Studiengang-/Hochschulwechsel

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