Gebühren & Bezahlmöglichkeiten

Wie es zu Gebühren kommt

Grundsätzlich ist die Benutzung der Bibliothek für Sie kostenfrei. In einigen Fällen kommt es aber doch vor, dass das Bibliothekskonto mit Gebühren belastet wird, die bezahlt werden müssen. Die Summe aller offenen Gebühren, sowie eine Auflistung Ihrer entliehenen und bestellten Medien, finden Sie in Ihrem Bibliothekskonto.

Gebühren können entstehen durch: 

  • Kostenpflichtige Services 
    Das sind z.B. die Fernleihe, sowie die Nutzung von Druckstationen und Plottern. Entstandene Kosten werden als offene Gebühr auf Ihr Bibliothekskonto gebucht. 
  • Verspätete Rückgabe 
    Sie führt zu Säumnisgebühren. Je mehr und je länger Medien zu spät zurückgegeben werden, desto höher werden die Gebühren.

Bitte beachten Sie: Alle Gebühren und Entgelte sind bei Entstehen fällig. Bezahlen Sie Ihre Druckgebühren unmittelbar, nachdem Sie gedruckt haben, und Ihre Säumnisgebühren direkt bei Rückgabe des Mediums.

  • Verlorene und beschädigte Medien
    Sie müssen von Ihnen ersetzt werden. Zusätzlich zu den Gebühren für den Medienersatz berechnen wir eine Verwaltungsgebühr.
  • Mahngebühren
    Sie sind in § 9 der Verwaltungsordnung zum VvVG NRW festgelegt und werden berechnet, wenn Sie nicht auf die förmlich zugestellte Forderung reagieren.

 

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Gebühren & Bezahlmöglichkeiten für ...

 

Was wie viel kostet

Kosten für Services

Gegenstand       Bemessungsgrundlage       Gebühr / Euro
Ausdrucke A4       schwarz-weiß, je nach Deckungsgrad       0,04 - 0,30 €
Ausdrucke A4       farbig, je nach Deckungsgrad       0,05 - 0,30 €
Ausdrucke A3       schwarz-weiß, je nach Deckungsgrad       0,08 - 0,60 €
Ausdrucke A3       farbig, je nach Deckungsgrad       0,10 - 0,60 €
Fernleihe       je Bestellung (ein Medium bzw. max. 20 DIN A4-Kopien)       1,50 €
Fernleihe       bei mehr als 20 DIN A4-Kopien, pro Seite       ab 0,05 €
                 
                 
                 

Säumnis- und Medienersatzgebühren

Gegenstand       Bemessungsgrundlage       Gebühr / Euro
1. Rückgabeerinnerung       am Tag 1 je Medium       2,00 €
2. Rückgabeerinnerung       zusätzlich am Tag 11 je Medium       3,00 €
3. Rückgabeerinnerung       zusätzlich am Tag 21 je Medium       5,00 €
Letzte Rückgabeerinnerung       zusätzlich am Tag 31 je Medium       10,00 €
Verwaltungsgebühr       je Medium       25,00 €
Medienersatz       je Medium       tatsächliche Kosten
Mahngebühr       § 9 der VO VvVG NRW       6,00 €

Wie Sie Ihre Gebühren bezahlen

Barzahlung an der Servicetheke

Sie können in all unseren Bibliotheken während der Servicezeiten Ihre offenen Gebühren bar bezahlen.

Der Vorteil: 

Falls Ihr Konto wegen Gebühren gesperrt sein sollte, wird es nach der vollständigen Zahlung direkt wieder freigegeben.

Der Nachteil: 

Für eine Barzahlung müssen Sie vor Ort sein oder jemanden beauftragen, in Ihrem Namen zu zahlen.

Zahlung per FH Karte an der Bezahlstation

In jeder unserer Bibliotheken und im Lernraum 3205 der Goethestraße steht Ihnen eine Bezahlstation zur bargeldlosen Begleichung Ihrer Bibliotheksgebühren zur Verfügung. Das Passwort ist voreingestellt Ihr Geburtsdatum (TTMM). Laden Sie Ihre FH Karte vor der Bezahlung mit Guthaben an einem der Aufwertautomaten der Mensen und Cafeterien oder per SEPA-Verfügung auf. 

Die Vorteile:

  • Die Bezahlstationen sind während der gesamten Öffnungszeiten zugänglich - also auch, wenn kein Bibliothekspersonal mehr vor Ort ist. In der Goethestraße während der Gebäudeöffnungszeiten.
  • Wenn Sie in den Mensen essen gehen, können Sie das gleiche Guthaben auf Ihrer FH Karte für die Bezahlung Ihrer Bibliotheksgebühren nutzen.

Die Nachteile:

  • Ist Ihr Konto bereits wegen offener Gebühren gesperrt, wird die Freigabe des Kontos standardmäßig erst am Folgetag durchgeführt. Wenn Sie die Bezahlung während der Servicezeiten durchgeführt haben, können Sie sich für die Entsperrung Ihres Kontos an die Servicetheke wenden.
  • Der maximal aufladbare Betrag der FH Karte beträgt 75 €. Eine Gebührensumme oberhalb dieser Grenze kann mit der FH Karte nicht bezahlt werden.

Zahlung per Überweisung auf das Konto der Bibliothek

Ab einem Gesamtbetrag von 5,00 € können Sie Ihre Bibliotheksgebühren auch gerne per Überweisung bezahlen. Unsere Kontoverbindung lautet:

Empfänger: FH Aachen
IBAN: DE11 3905 0000 1070 8591 43 
BIC: AACSDE 33 

Achten Sie darauf, den Verwendungszweck korrekt auszufüllen, damit der Zahlungseingang korrekt zugeordnet werden kann.

1. Zeile Verwendungszweck: #FH-Kennung# 
2. Zeile Verwendungszweck: #Vorname# #Nachname#

Der Vorteil: 
Zahlung bequem online möglich.

Die Nachteile:

  • Zu viel gezahlte Kleinbeträge werden nicht erstattet und auch nicht gutgeschrieben.
  • Überweisung erst ab einer Summe von 5,00 € erwünscht.
  • Es findet keine Echtzeitverbuchung statt: Planen Sie ab Ihrer Überweisung mehrere Tage ein, bis der Zahlungseingang auf dem Bankkonto der Bibliothek eingegangen und manuell mit Ihrem Bibliothekskonto verrechnet wurde.
  • Die Kontoverbindung der Bibliothek wird bei der Nutzung von Banking Apps leicht mit der IBAN des Studierendensekretariates verwechselt.

Wie Sie die Entstehung von Gebühren verhindern

Sich melden, sobald Sie ein Problem feststellen

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie ein Medium nicht finden oder es Schaden genommen hat. Wir räumen Ihnen Zeit zum Suchen ein, in der keine zusätzlichen Säumnisgebühren berechnet werden, und gehen mit Ihnen die Möglichkeiten der Ersatzbeschaffung durch. Haken Sie sofort nach, wenn Sie Erinnerungen für Medien erhalten, von denen Sie glauben, sie längst zurückgegeben zu haben. Wenn Sie Leihfristen online nicht verlängern können, kümmern Sie sich direkt, am besten noch zu den Servicezeiten, darum.

E-Mails lesen und Leihfristen im Blick behalten

Regelmäßig die E-Mails der Bibliothek lesen und so die Leihfristen im Blick behalten. E-Mails mit dem Betreff "Voraberinnerung: Ihre Leihfrist endet bald" erinnern Sie an das nahende Leihfristende Ihrer Medien.

Bitte beachten Sie: Bei allen Erinnerungen der Bibliothek handelt es sich um einen freiwilligen Service. Die fristgerechte Rückgabe entliehener Medien liegt allein in Ihrer Verantwortung.

FH Karte aktivieren

Eine nicht-aktivierte Karte führt zu einem gesperrten Account. Ein gesperrter Account bedeutet, dass keine Leihfristverlängerung möglich ist.

Alle Gebühren zeitnah bezahlen

Eine Kontosperre wegen offener Gebühren führt dazu, dass Sie Ihre Leihfristen nicht verlängern können. Das wiederum führt zu weiteren Gebühren.

Keine Medien an Dritte weitergeben

Sie haften für alles, was auf Ihr Bibliothekskonto entliehen wurde, unabhängig davon, in wessen Händen sich dieses Medium befindet.

Wann und wie Sie eine Ratenzahlung vereinbaren

Manchmal wächst einem alles über den Kopf. E-Mails bleiben ungelesen und das Buch bleibt an der Bushaltestelle liegen. Und plötzlich bekommen Sie eine Erinnerung oder eine Mahnung für Bibliotheksgebühren, die höher sind als Ihr gegenwärtiger Kontostand. Wenn Sie unsere Schreiben ignorieren, wird die Situation eventuell schlimmer (Mahngebühr, Vollstreckung). 

Eine Möglichkeit, die wir Ihnen gerne anbieten, ist, mit uns verbindlich eine Zahlung in monatlichen Raten zu vereinbaren. Melden Sie sich bei Interesse persönlich an einer Servicetheke oder telefonisch unter +49.241.6009.52056 oder per E-Mail an mahnung.bibliothekfh-aachen.de in der Mahnabteilung.

  • Die monatlichen Raten betragen mindestens 10,00 €.
  • Ihr Konto bleibt bis zum vollständigen Ausgleich gesperrt, also unnutzbar. Von daher sollte ein Ausgleich innerhalb von wenigen Monaten angestrebt und die monatliche Rate nicht zu niedrig gewählt werden. E-Books und Datenbanken können auch bei gesperrtem Konto genutzt werden, die Fernleihe aber nicht.
  • Für die Dauer der Vereinbarung ruht Ihr Mahnverfahren. Wir schicken Ihnen keine offiziellen Schreiben per Post. 
  • Wir schicken Ihnen keine Erinnerung, wenn eine Rate fällig ist. Verpassen Sie eine Rate, wird die Vereinbarung ungültig und wir setzen das Mahnverfahren fort.

Wann und wie Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen

Sollten Sie unerwartet krank geworden sein, als die Leihfrist Ihrer Medien endete oder die nächste Säumnisgebührenstufe berechnet wurde, gilt dieser Umstand als "besondere Härte". Reichen Sie gerne Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eine Bestätigung über einen Krankenhausaufenthalt oder ein Schreiben Ihres behandelnden Arztes als Scan in der Mahnabteilung (mahnung.bibliothekfh-aachen.de) ein oder legen Sie die Dokumente zur Einsicht an Ihrer Servicetheke vor. Auch Todesfälle im engeren Familienumfeld machen es nachvollziehbar schwer, sich fristgerecht um Leihfristen zu kümmern. Füllen Sie in diesem Fall das Antragsformular aus. Wir melden uns bei Ihnen.

Ein geringes Einkommen oder begrenzte Mittel sind kein Grund für eine Gebührenermäßigung. Die Inanspruchnahme z.B. von Druckservices oder Fernleihe sind Ihre freiwillige Entscheidung. Leihfristen müssen selbstständig im Auge behalten werden. Eine Ermäßigung oder ein Erlass sind nur im Falle einer besonderen Härte möglich. In Fällen von Zahlungsschwierigkeiten bieten wir die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Im Fall einer Buchbeschädigung sollte man erwägen, sich an die Haftpflichtversicherung zu wenden. Möglicherweise übernimmt sie die Kosten oder einen Teil davon.