Beratung bei sexueller Belästigung und Gewalt

Was ist sexuelle Belästigung und Gewalt?

Sexuelle Belästigung bezeichnet „jedes psychische, physische oder verbale Verhalten mit sexuellem Bezug, das von der betroffenen Person als grenzüberschreitend, d. h. unerwünscht und entwürdigend/verletzend empfunden wird, oder darauf gerichtet ist, diese Wirkung zu erzielen.“
(Definition aus der Online-Handreichung Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen, Bukof)

Sexuelle Belästigung beginnt dort, wo persönliche Grenzen überschritten werden. Sie ist ein Verhalten mit sexuellem Bezug, das als respektlos und verletzend empfunden wird, und ein tiefgreifender Angriff auf die Würde einer Person.

Sexuelle Belästigung und Gewalt kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden und von Einzelpersonen oder Gruppen ausgehen.

Sexuelle Belästigung ist in hohem Maße davon abhängig, was von den Betroffenen selbst als Belästigung erlebt wird. Sie kann auch unbeabsichtigt erfolgen, wenn die ausübende Person nicht sensibel mit den Grenzen Anderer umgeht. Sexuelle Belästigung oder Gewalt betrifft mehrheitlich Frauen. Aber auch Männer sowie trans* und inter* Personen können betroffen sein. Viele Belästigungen erscheinen anfangs wie beiläufig und beginnen oft weit vor körperlichen Übergriffen: mit Worten oder durch Blicke oder Gesten. Diese Übergriffe geschehen immer ohne Einverständnis der Betroffenen und können bei ihnen ein ungutes Gefühl hinterlassen. Zum Beispiel können das solche Situationen sein:

  • Sie hören sexistische Witze.
  • Mitstudierende, Lehrende oder Kolleg:innen kommentieren in unangemessener Weise Ihr Aussehen und Ihren Körper.
  • Sie werden anzüglich angestarrt.
  • Sie erhalten unerwünschte E-Mails, Nachrichten, Fotos oder Videos mit sexuellem Bezug.

Hochschulinterne Anlaufstellen und Beratungsangebote

An der FH Aachen sind in Fällen von Belästigungen und Übergriffen verschiedene Personen und Beratungsstellen ansprechbar. Alle Gespräche und Beratungen sind grundsätzlich streng vertraulich. 

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Stephanie Over, ist in der Regel die erste Ansprechperson. Im Rahmen der Beratung können zunächst Vorfälle eingeordnet, Sachverhalte geklärt sowie erste Schritte zum weiteren Vorgehen geplant werden. Ganz wichtig ist, dass nichts ohne das Einverständnis der betroffenen Person unternommen wird.

Wenn Sie betroffen sind, haben Sie das Recht, vor Belästigung geschützt zu werden. Wichtig für Sie zu wissen ist:

  • Sie tragen keine Schuld an übergriffigem Verhalten!
  • Ihr Empfinden ist entscheidend!
  • Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Grenze wurde verletzt oder das Verhalten Ihnen gegenüber war nicht in Ordnung, ist Ihr Gefühl richtig.
  • Sie können sich gegen sexuelle Belästigung an der Hochschule wehren.
  • Sie können Unterstützung erhalten.

In folgenden Flyern finden Sie konkrete Informationen für Betroffene als auch für Führungskräfte, die mit Beschwerden konfrontiert sind:

Sie können sich auch bei einer externen Fachberatungsstelle professionelle und vertrauliche Unterstützung holen.
Die Berater:innen sind auf Ihrer Seite und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016 – rund um die Uhr | www.hilfetelefon.de
  • Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ – 0800 123 9900 www.maennerhilfetelefon.de
  • Die Angebote von Rückhalt e.V. stehen allen von sexueller Gewalt betroffenen Menschen, ihren Angehörigen und Bezugspersonen aus der StädteRegion Aachen offen.
  • Bei Frauen helfen Frauen e.V. in der StädteRegion Aachen finden Mädchen, Frauen und Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden oder von Gewalt bedroht sind, Hilfe und Unterstützung. 
  • Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. mit Sitz Jülich berät Frauen und Mädchen bei häuslicher und sexueller Gewalt im Kreis Düren. |
  • Das Aachener Kriminalkommissariat Vorbeugung steht als Anlaufstelle für allgemeine und spezielle Fragen zum Opferschutz, zur Opferhilfe und zur Opferbetreuung zur Verfügung. 
  • Das Heimwegtelefon begleitet nachts sicher nach Hause.
  • Die NO STALK App des WEISSEN RINGS unterstützt Betroffene dabei, aktiv und selbstbestimmt gegen Stalking vorzugehen. |

Wenn Sie beobachten, dass eine Person belästigt oder ihr Gewalt angetan wird

Schauen Sie nicht weg und zeigen Sie Zivilcourage! Alle Mitglieder und Angehörigen der FH Aachen sind aufgefordert, sich für ein respektvolles Miteinander sowohl im Studium als auch am Arbeitsplatz einzusetzen.

Sprechen Sie betroffene Personen an und machen Sie auf die Ansprechpersonen und Beratungsstellen an der Universität aufmerksam. Wenn möglich, bieten Sie Unterstützung an.

Wie können Sie der belästigenden Person zeigen, dass das Verhalten unangemessen ist?

  • Solidarität zeigen; das geht auch nonverbal, indem Sie zum Beispiel aufstehen und andere auffordern, dies auch zu tun
  • die eigene Betroffenheit artikulieren
  • verbal einschreiten und die Unangemessenheit des Verhaltens benennen
  • die belästigende Person direkt ansprechen und auffordern, das Verhalten zu unterlassen und nicht zu wiederholen

Welche Möglichkeiten haben Sie nach dem Vorfall?

  • einfach da bleiben und warten, ob die belästigte Person Kontakt sucht
  • anbieten, als Zeug:in aufzutreten
  • Kontaktdaten hinterlassen
  • die betroffene Person fragen, ob sie reden möchte oder ob sie Hilfe braucht
  • die betroffene Person auf die für sexuelle Belästigung zuständigen Anlaufstellen aufmerksam machen
  • sich selbst an die für sexuelle Belästigung zuständigen Anlaufstellen wenden, allerdings ohne das Einverständnis der betroffenen Person dort nicht (!) über Details und konkrete Personen sprechen.
  • Zurückhaltung und Vorsicht im Umgang mit sozialen Medien! Sie sind auch bei „Täter:innen“ verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte wahren.