Von der Bewerbung bis zur Masterarbeit – Master Information Systems (M.Sc.)

Hinweis:
Die nachfolgenden Angaben geben u.a. den aktuellen Stand der Prüfungsordnung (Mai 2026) des Masterstudiengangs Information Systems (MIS) wieder. Sie stellen keine rechtlich verbindlichen Hinweise dar; ausschließlich die Entscheidungen des Prüfungsamtes bzw. anderer offizieller Stellen der FH Aachen haben verbindliche Wirkung!

Zweck dieser Seite ist eine kompakt Zusammenfassung einiger Informationen, die Sie im Verlauf Ihres Studiums unterstützen sollen – von der Bewerbung über die Immatrikulation, die Modul‑ und Prüfungsorganisation bis hin zur Abschlussarbeit. Die Seite dient als praktische Leit‑ und Nachschlagehilfe, die Ihnen zentrale Studien­abläufe übersichtlich präsentiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit!

Bewerbungsphase – Erfolgreich bewerben

Keywords: Bewerbungsunterlagen, Zugangsordnung, Fachliche Eignung, Sprachnachweis, Fristen, Bewerbung austehender Bachelorabschluss, Bewerbung mit Berufserfahrung oder weiteren Masterabschlüssen, Studiengangsziele

1.) Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung über das Bewerbungsportal der FH Aachen ein.

Unterlagen für Bewerber innerhalb der EU/EWR/EHEA:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse.
  • Ein (vorläufiges) Bachelorzeugnis oder Transcript of Records
  • Modulbeschreibungen der Fächer, die Sie im Rahmen der fachlichen Eignungsprüfung anrechnen lassen möchten. (Die Tabelle dazu finden Sie im Bewerbungsportal)

Unterlagen für Bewerber außerhalb der EU/EWR/EHEA:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ein offizielles GRE-Testergebnis oder Transcript of Records
  • Ein (vorläufiges) Bachelorzeugnis
  • Einen Nachweis Ihrer Englischkenntnisse.
  • Modulbeschreibungen der Fächer, die Sie im Rahmen der fachlichen Eignungsprüfung anrechnen lassen möchten. (Die Tabelle dazu finden Sie im Bewerbungsportal)

Sie benötigen kein

  • Deutschnachweis
  • Zeugnis einer Masterarbeit oder Arbeitszeugnisse → es gilt nur die Bachelornote

2.) Zugangsordnung

Unsere Zugangsordnung regelt die Voraussetzungen und Kriterien für die Zulassung zum Masterstudium Information Systems (MIS) an der FH Aachen. Sie enthält unter anderem Informationen zu erforderlichen Abschlüssen, Sprachkenntnissen sowie zum Auswahlverfahren. 

Die aktuelle Zugangsordnung (Stand 2026) finden Sie unter folgendem Link: Zulassungsordnung | Admission regulations

Das wichtigste zusammengefasst:

(Bei dieser Übersicht handelt es sich um eine unverbindliche Zusammenfassung. Maßgeblich ist in allen Fällen die offizielle Zugangsordnung)

Berechnung der Bewerber-/Zulassungsnote siehe [§3 (1)]:

Die Berechnung der Bewerbernote

1. Ausgangsnote bestimmen:

  • Bei Abschluss innerhalb des EHEA, wird Ihre Bachelornote berücksichtigt. (Masterabschlüsse gelten nicht als Bewerbungsgrundlage für den Master MIS)
  • Bei Abschluss außerhalb des EHEA wird eine GRE-Äquivalenznote verwendet. Das Testergebnis wird gemäß Tabelle 1 im Anhang der Zugangsordnung umgerechnet.

2. Eignungsnote (Note der fachlichen Eignung):

  • Sie wählen maximal 7 Module zur Bewertung Ihrer fachlichen Eignung aus.
  • Wir bewerten, inwieweit Ihre bisherigen Studieninhalte fachlich zum Master MIS passen. Bewertungsgrundlage sind relevante Module gemäß (siehe §4 (2)).
  • Der Abdeckungsgrad wird anhand einer festgelegten Tabelle (Tabelle 2 im Anhang der ZO) in eine fachliche Eignungsnote umgewandelt.

3. Bewerbernote berechnen:

Die finale Note ergibt sich aus:

  • Bewerbernote = (Ausgangsnote x 2/3) + (Eignungsnote x 1/3)

Die Eignung ist nachgewiesen, wenn die Bewerbernote mindestens 1,90 (Stand Mai 2026) oder besser ist.

3.) Fachliche Eignung

Wir möchten von Ihnen wissen, ob Sie fachlich für den Studiengang Information Systems geeignet sind. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Grundlagenfächer ausgewählt, die für einen erfolgreichen Einstieg in unseren Master-Studiengang erforderlich sind. Dieser Bewerbungsbaustein ist für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen relevant und wichtiger Bestandteil der Bewerbung.

Die fachliche Eignung wird mit der Abdeckung des Inhalts von max. 7 der folgend aufgelisteten Module berechnet (§4):

  • Höhere Mathematik 1
  • Grundlagen Informatik/Programmierung
  • Datenbanken & Webtechnologien
  • Einführung Wirtschaftsinformatik
  • Informationsmanagement
  • Business Information Systems (ERP)
  • Software-Lifecycle
  • Digitale Transformation
  • Customer Discovery & Innovation
  • Marketing digitaler Produkte
  • Digital Business Models
  • Grundlagen der BWL/Buchführung
  • Einführung in das Controlling/Financial Management & Controlling

    Nähere Informationen finden Sie in den Modulbeschreibungen 

3.) Sprachnachweis

Englischnachweis (verpflichtend)
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen ausreichende Englischkenntnisse nachweisen:

  • IELTS: mindestens 6,5 Gesamtband, davon mindestens 6,0 in jeder Teilprüfung
  • TOEFL iBT: mindestens 92 Gesamtpunkte, davon mindestens 20 Punkte in jedem Teilbereich
  • TOEFL (paper based): mindestens 580 Punkte sowie TWE mindestens 4,5
  • Cambridge Certificate in English: mindestens FCE (Grade B2)
  • Alternativ: gleichwertige Nachweise, die von der Auswahlkommission als äquivalent anerkannt werden kann.

Nicht anerkannte Nachweise (nicht äquivalent):

  • Abiturzeugnisse oder Schulabschlüsse mit Englischunterricht
  • Auslandssemester (auch an englischsprachigen Hochschulen)
  • Auslandsaufenthalte (z. B. Work & Travel, Sprachreisen)
  • Berufstätigkeit in englischsprachigen Unternehmen
  • Projektarbeit in englischer Sprache (im Studium oder Beruf)
  • Empfehlungsschreiben oder Bestätigungen über englische Arbeitsumgebungen
  • Interne Hochschulkurse oder Sprachmodule ohne standardisierten Testabschluss

Ausnahmen vom Englischnachweis
Kein Englischnachweis erforderlich für Bewerberinnen und Bewerber, die:

  • Englisch als Muttersprache (United Kingdom, Ireland, United States, Canada, Australia, New Zealand)
  • ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem vollständig englischsprachigen Studiengang und an einer englischsprachigen Hochschule erworben haben

Deutschkenntnisse

  • kein Nachweis erforderlich (Grundkenntnisse empfohlen)
  • Bitte beachten Sie, dass einzelne Wahlpflichtmodule nur auf Deutsch verfügbar sind, ohne Deutschkenntnisse ist die Auswahl an Wahlmodulen somit eingeschränkt. Das Studienprogramm ist insgesamt jedoch so gestaltet, dass ein Abschluss auch ohne Deutschkenntnisse möglich ist.

4. (Bewerbungs-) Fristen

Bewerbungsfristen für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss innerhalb (!) der EHEA/EU/EWR:

  • Für das Wintersemester - i.d.R. 15. Mai bis 31. August (Änderungen vorbehalten)
  • Für das Sommersemester - i.d.R. 15. November bis 28. Februar (Änderungen vorbehalten)

Bewerbungsfristen für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss außerhalb (!) der EHEA/EU/EWR:

  • Für das Wintersemester - i.d.R 15. Mai bis 31. Mai (Änderungen vorbehalten)
  • Für das Sommersemester - i.d.R 15. November bis 30. November (Änderungen vorbehalten)

Angaben ohne Gewähr: Es gelten die Fristen des Studierendenmanagements sowie die Zugangsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Welche Länder gehören zur EU/EWR/EHEA (Stand Mai 2026)?

u.a. Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich, Zypern.

5.) Bewerbung bei ausstehendem Bachelor

Wenn der Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vollständig vorliegt, ist eine Bewerbung dennoch möglich. In diesem Fall beachten Sie bitte untenstehende Informationen:

  • Reichen Sie bitte einen beglaubigten Notensauszug (Transkript of Records) mit der vorläufigen Durchschnittsnote ein.
  • Die Durchschnittsnote darf nicht mehr als 4 Wochen vor Ende der Bewerbungsfrist liegen.
  • Es dürfen nicht mehr als 40 LP bis zum Leistungsabschluss fehlen.
  • Die Durchschnittsnote wird vorläufig um 0,2 Notenpunkte verbessert um eine vorläufige Eignung zu berechnen -> die endgültige Eignung kann erst mit Vorlage der vollständigen Zeugnisunterlagen erfolgen.

Der Nachweis eines noch ausstehenden Bachelorabschlusses ist in der Regel bis zum 15. des Monats, in dem der Vorlesungsbeginn liegt, zu erbringen (Änderungen vorbehalten). Ansprechpartner ist das Studierendenmanagement.

6.) Bewerbung mit Berufserfahrung oder weiteren Masterabschlüssen

Wir wissen es sehr zu schätzen, wenn Bewerberinnen und Bewerber bereits umfangreiche Berufserfahrung oder zusätzliche akademische Qualifikationen, wie beispielsweise einen weiteren Masterabschluss, mitbringen. Diese Erfahrungen können die fachlichen Kompetenzen sowie den praktischen Bezug zum Studiengebiet der einzelnen Bewerberin oder des einzelnen Bewerbers sinnvoll ergänzen und vertiefen.

Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass diese Aspekte im Rahmen der formalen Bewertung der fachlichen Eignung nicht berücksichtigt werden können. Für die Zulassung ist ausschließlich der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss (in der Regel der Bachelorabschluss) maßgeblich. Diese Regelung stellt eine einheitliche und vergleichbare Bewertung aller Bewerbungen sicher und verhindert Einzelfallentscheidungen, die für andere Bewerberinnen und Bewerber mit vergleichbarer Qualifikation nachteilig sein könnten. Wir bitten daher um Ihr Verständnis. Darüber hinaus ist diese Vorgehensweise verbindlich durch die Zugangsordnung vorgegeben und lässt daher keinen Möglichkeit für eine Berücksichtigung weiterer Qualifikationen im Rahmen der formalen Festellung der fachlichen Eigung zu.

7.) Ziele des Studiengang

Gemäß der Prüfungsordnung verfolgt der Masterstudiengang Information Systems (MIS) insbesondere folgende Ausbildungsziele:

  • Absolventen und Absolventinnen bauen dynamische Fähigkeiten (insbesondere bei der Gestaltung und Verwendung von Informationssystemen) von Unternehmen im Rahmen der Digitalen Transformation auf und aus.
  • Absolventen und Absolventinnen sind in der Lage, die Informationssystem- und Prozesslandschaft von Unternehmen aus wirtschaftlicher und technologischer Perspektive zu analysieren, zu bewerten und zu verändern.
  • Absolventen und Absolventinnen gestalten den Digitalen Transformationsprozess in interkulturellen und interdisziplinären Teams als Fach- oder Führungskraft.
  • Absolventen und Absolventinnen analysieren, bewerten und kommunizieren praktische Implikationen der Digitalen Transformation auf Unternehmen und Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf nachhaltiges Wirtschaften.
  • Absolventen und Absolventinnen wenden wissenschaftliche Methoden an, um evidenzbasiert neue Erkenntnisse zu erarbeiten und gestaltungsorientiert anzuwenden.

GRE-Test Bewerbungsverfahren

Ein GRE Test ist erforderlich wenn Sie Ihren Bachelorabschluss außerhalb der EHEA/EU/EWR erworben haben.

Ein GRE Test ist nicht erforderlich wenn Sie Ihren Bachelorabschluss innerhalb der EHEA/EU/EWR erworben haben.

GRE‑Voraussetzungen für den Master Information Systems
(folgende Regelungen gemäß Zugangsordnungsänderung im Mai 2026)

  • Zu testende Bereiche:
    • Verbal Reasoning (VR)
    • Quantitative Reasoning (QR)
    • Analytical Writing (AW)
       
  • Mindest‑Perzentile:
    • Mindestens 70 Percentil in VR oder QR (eine der beiden Kategorien reicht).
    • In der jeweils anderen Kategorie sowie in AW mindestens 40 Percentil.

      Beispiele

      Verbal ReasoningQuantitative ReasoningAnalytical WritingStatus
      784245ok
      687339nicht ok
      458141ok
      309956nicht ok

       

  • Der GRE‑Test muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch gültig sein und darf nicht älter als 2 Jahre sein.

 

Einschreibung – Studienstart vorbereiten

Keywords: Einschreibungsprozess, Visa, Late Arrival

1.) Einschreibungsprozess - Bewerbung eingereicht, und jetzt?!

Nach Einreichung der Bewerbung wird diese im Bewerbungsportal mit verschiedenen Bearbeitungsstatus gekennzeichnet, die den aktuellen Stand des Verfahrens widerspiegeln. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, den Status regelmäßig zu überprüfen. U. a. gibt es folgende Status:

  • Eingegangen
    Die Bewerbung ist im System registriert und wird noch nicht aktiv geprüft.
  • In Bearbeitung
    Die Bewerbung wird derzeit durch die Auswahlkommission geprüft.
  • Vorläufig ausgeschlossen
    Die Bewerbung kann aufgrund fehlender oder unvollständiger Bewerbungsbestandteile aktuell nicht final geprüft werden. Ohne Rückmeldung bzw. Nachreichung der erforderlichen Unterlagen würde die Bewerbung zum Ende der Bewerbungsphase ausgeschlossen. Bis zur endgültigen Klärung bleibt die Bewerbung weiterhin im Verfahren.
  • Ausgeschlossen
    Die Bewerbung wurde vom Verfahren ausgeschlossen. Die Bewerberin oder der Bewerber wird hierüber per E-Mail informiert und erhält dabei auch den jeweiligen Ausschlussgrund.
  • Immatrikulation beantragt
    Die Bewerberin oder der Bewerber hat die Immatrikulation beantragt. Das Studierendenmanagement prüft die eingereichten Unterlagen und Angaben abschließend und führt anschließend die Einschreibung durch. Eine Einschreibung kann erst erfolgen, wenn der Abschlussnachweis erbracht wurde und die Semestergebühren vollständig eingegangen sind.
  • Gültig
    Die Bewerbung wurde formal akzeptiert. Das Studienangebot wird in der Regel innerhalb von spätestens 7 Tagen über das Bewerbungsportal zugestellt.

Nach erfolgreicher Einschreibung erhalten die Studierenden u.a. ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie die Zugangsdaten zu den FH-Systemen. Dies gilt ebenso für die Zugänge zu Ihrer FH-Mailadresse und somit für die Mailverteiler. Bitte beachten Sie zudem, dass die FH-Karte (inklusive Zahlungs- und Ausleihfunktion für die Bibliothek) separat beantragt werden muss.

Fehlende oder unvollständige Unterlagen sowie fehlende Angaben können grundsätzlich zum Ausschluss vom Verfahren führen.

2.) Visa für internationale Studierende

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir am Visumsverfahren nicht beteiligt sind und dessen Ablauf sowie Bearbeitungszeiten daher nicht beeinflussen können. Die Entscheidung und Bearbeitung erfolgen ausschließlich durch die zuständigen Visastellen.

Wir bitten daher alle internationalen Bewerberinnen und Bewerber, das Visum frühzeitig zu beantragen, um mögliche Verzögerungen im Einschreibungsprozess und zu Studienbeginn zu vermeiden.

Weiterführende Informationen für internationale Studierende

3.) Late Arrival / Verspätete Ankunft (für internationale Studierende)

Eine verspätete Anreise zum Studienstart ist grundsätzlich möglich. Sofern alle erforderlichen Unterlagen zur Einschreibung fristgerecht eingereicht und die Semestergebühren vollständig bezahlt wurden, erfolgt die offizielle Einschreibung durch das Studierendenmanagement unabhängig vom Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Der Studienplatz bleibt in diesem Fall also unabhängig vom Visumstatus oder dem tatsächlichen Ankunftszeitpunkt in Aachen bestehen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass eine verspätete Ankunft mit erheblichen Einschränkungen im Studienverlauf verbunden sein kann. Grundsätzlich: Die FH Aachen ist eine Präsenzhochschule; Vorlesungen, Übungen und Praktika finden grundsätzlich vor Ort statt.

Insbesondere ist zu beachten:

  • versäumte Lehrveranstaltungen, Praktika oder Fristen müssen eigenverantwortlich nachgeholt werden
  • bei Modulen oder Praktika mit Anwesenheitspflicht besteht in der Regel kein Anspruch auf nachträgliche Teilnahme oder Ersatzleistungen
  • einzelne Prüfungsleistungen werden bereits während des Semesters erbracht, beispielsweise durch Pflichttermine, Präsentationen oder Projektarbeiten
  • bei verspäteter Ankunft besteht grundsätzlich kein Anspruch auf gesonderte Nachholmöglichkeiten oder eine spätere Teilnahme
  • bei interdisziplinären Projekten oder dem wiss. Seminar kann eine Teilnahme nach Projekt- bzw. Veranstaltungsbeginn ausgeschlossen sein

Für individuelle Lösungen oder organisatorische Absprachen sind ausschließlich die jeweiligen Modulverantwortlichen zuständig. Die Studiengangsleitung sowie die Fachstudienberatung haben diesbezüglich keine Entscheidungskompetenz. Wir empfehlen daher dringend, die Anreise möglichst rechtzeitig zum Semesterbeginn zu planen.

Für die Kommunikation mit Visastellen können wir auf Anfrage ein offizielles Schreiben zum Studierendenstatus sowie zur Möglichkeit einer verspäteten Ankunft ausstellen.

Semestervorbereitung – Ihr erfolgreicher Start ins Studium

Keywords: Orientierungswoche, Anmeldung zu Pflicht- und Wahlmodulen, Uni-Portale, Seminare (Pflichtmodule)

1.) Erstsemester Orientierungswoche

Die „Ersti“- bzw. Orientierungswoche findet jeweils zum Wintersemester in der Woche vor Vorlesungsbeginn statt. Ziel ist es, erste Kontakte zu knüpfen, Mitstudierende kennenzulernen und sich mit dem Studienalltag sowie der Stadt Aachen vertraut zu machen. Die Organisation erfolgt durch die Fachschaft (FSR 5); es handelt sich dabei um eine freiwillige Veranstaltung und nicht um eine (offizielle) Veranstaltung der FH Aachen oder der Studiengangsleitung.

Im Sommersemester findet in der Regel keine Orientierungswoche statt. Erfahrungsgemäß finden neue Studierende jedoch schnell Unterstützung durch ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen. Sie werden in den Kursen sowohl mit neuen als auch mir älteren Kommilitonen zusammen Vorlesungen und Praktika besuchen. Bei Fragen zur Orientierungswoche oder zum Studienstart können Sie sich ebenfalls direkt an die Fachschaft wenden.

2.) Anmeldung zu Pflicht- und Wahlmodulen

Pflichtmodule

Für Pflichtmodule müssen sich Studierende in der Regel nicht gesondert anmelden. Sofern ein Modul gemäß Studienverlaufsplan für das jeweilige Semester vorgesehen ist, erfolgt die Anmeldung automatisch. Alle Pflichtmodule des Studiengangs werden grundsätzlich in englischer Sprache angeboten.

Bitte beachten Sie jedoch, dass für zugehörige Praktika, Übungen oder Gruppen gegebenenfalls eine separate Anmeldung erforderlich sein kann.

Die Anmeldung zu Praktika oder einzelnen Lehrveranstaltungen erfolgt je nach Modul über HISinOne/CampusOffice (über abweichende Anmeldungsverfahren werden Sie informiert).

Wahlmodule / Wahlpflichtfächer

Die Wahlmodule bieten die Möglichkeit, individuelle fachliche Schwerpunkte im Studium zu setzen. Wahlpflichtmodule werden bereits ab dem ersten Semester gewählt – die Wahl findet vor Beginn der Verlesungszeit statt, in der Regel spätestens 1-2 Wochen vorher.

Bitte beachten Sie hierbei insbesondere folgende Punkte:

  • nicht alle Wahlmodule werden in jedem Semester angeboten
  • es gibt deutsch- und englischsprachige Wahlmodule

Detaillierte Modulbeschreibungen zu allen Wahlpflichtfächern finden Sie in CampusOffice bzw. HISinOne.

Das konkrete Wahlverfahren sowie die jeweiligen Fristen werden rechtzeitig vor Semesterbeginn bekannt gegeben.

Studierende in der Regelstudienzeit haben pro Semester grundsätzlich Anspruch auf die Teilnahme an zwei Wahlmodulen. Die Belegung weiterer Wahlmodule kann möglich sein, erfolgt jedoch ausschließlich im Rahmen verfügbarer Restplätze. Die Vergabe von Restplätzen erfolgt ausschließlich durch die jeweiligen Modulverantwortlichen. Die Studiengangsleitung sowie die Fachstudienberatung haben auf die Platzvergabe keinen Einfluss und können keine zusätzlichen Plätze vergeben oder Reservierungen vornehmen.

3.) Uni-Portale

Für die Organisation Ihres Studiums nutzt die FH Aachen verschiedene Online-Portale und Hochschulsysteme. Über diese Systeme verwalten Sie unter anderem Ihre Lehrveranstaltungen, Prüfungsanmeldungen, Stundenpläne und erhalten wichtige Informationen rund um Ihr Studium.

Bitte machen Sie sich frühzeitig mit den jeweiligen Portalen vertraut und überprüfen Sie diese regelmäßig, da viele organisatorische Abläufe und Mitteilungen ausschließlich digital erfolgen. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach erfolgreicher Einschreibung. Die wichtigsten Portale:

  1. HISnOne (h1)
  2. Campus Office erfüllt denselben Zweck wird jedoch bald den Dienst einstellen
  3. Ilias

HISinOne (H1)
HISinOne ist das zentrale Studierendenportal der FH Aachen. Über H1 können Sie unter anderem Ihre Bewerbungs- und Studierendendaten verwalten, Prüfungen anmelden, Bescheinigungen herunterladen, Ihren Stundenplan einsehen sowie organisatorische Prozesse rund um das Studium bearbeiten.

CampusOffice
CampusOffice erfüllt derzeit teilweise noch denselben Zweck wie HISinOne, insbesondere im Bereich der Lehrveranstaltungs- und Modulverwaltung. Das System wird jedoch schrittweise abgelöst und zukünftig außer Betrieb genommen. Neue Funktionen und Prozesse werden zunehmend in HISinOne integriert.

ILIAS
ILIAS ist die digitale Lernplattform der FH Aachen. Dort stellen Lehrende Vorlesungsunterlagen, Übungen, Abgaben, organisatorische Informationen sowie Online-Lernmaterialien bereit. Viele Lehrveranstaltungen nutzen ILIAS als zentrale Kommunikations- und Austauschplattform.

Weitere Informationen über die Online-Services 

4.) Seminare (Pflichtmodule)

Im Studienverlauf sind zwei Seminare als Pflichtmodule vorgesehen: das Interdisziplinäre Projekt (IP) sowie das Wissenschaftliche Seminar (ISRM).

Das Interdisziplinäre Projekt (IP) wird analog zu den Wahlmodulen gewählt. Studierende bewerben sich im Rahmen des regulären Wahlverfahrens auf die angebotenen Projekte und werden entsprechend den verfügbaren Plätzen zugeteilt. Ziel des IP ist die praktische, fachübergreifende Bearbeitung einer komplexen Aufgabenstellung im Team.

Im Wissenschaftlichen Seminar (ISRM) erfolgt keine vorherige Modulwahl. Die konkreten Themen werden zu Beginn des Semesters innerhalb der ersten Vorlesungswochen vorgestellt, gewählt und anschließend im Verlauf des Semesters bearbeitet. Das Seminar dient der Vertiefung wissenschaftlicher Arbeitsmethoden sowie der eigenständigen Auseinandersetzung mit einem fachlichen Thema.

Beide Seminare haben semesterbegleitende Prüfungsleistungen, für die eine rechtzeitige Prüfungsanmeldung erforderlich ist. Die Anmeldung muss innerhalb der festgelegten Fristen über das Prüfungsportal erfolgen. Die jeweiligen Fristen sind dort verbindlich einzusehen und einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur semesterbegleitenden Prüfung in diesem Fall gesondert von anderen Prüfungsanmeldungen bereits in den ersten Semesterwochen erfolgt. Die Prüfungsanmeldung kann nicht nachträglich erfolgen.

5.) Anrechnung von Studienleistungen

Im Masterstudiengang Information Systems (MIS) an der FH Aachen können Studienleistungen grundsätzlich nur angerechnet werden, wenn sie inhaltlich und formal als gleichwertig zu den Modulen des Studiengangs sind. Eine Gleichwertigkeit liegt unter anderem dann vor, wenn sich Inhalte, Umfang (z. B. SWS oder Credits) sowie das fachliche Niveau der bereits erbrachten Leistung mit dem entsprechenden Modul des Studiengangs decken.

Der Prozess zur Anrechnung wird durch das zuständige Prüfungsamt bzw. die Fachbereiche vorgegeben. Für die Module der verschiedenen Fachbereiche, die am Masterstudiengang Information Systems beteiligt sind, gelten folgende Regelungen (in jedem Fall ist das Formular des Prüfungsamtes einzureichen):

Fachbereich 5 (Modulnummern 5…):

  • Anrechnung ausschließlich über die jeweiligen Modulverantwortlichen
  • Antrag ausfüllen und einreichen
  • Nach Prüfung durch den Modulverantwortlichen erfolgt die Gegenzeichnung, anschließend Einreichung beim Prüfungsamt

Fachbereich 7 (Modulnummern 7…):

  • Anrechnung direkt über das Studierendensekretariat des Fachbereich 7

Grundsätzliche Regelungen:

  • Studienleistungen aus einem Bachelorstudium gelten nicht als gleichwertig zu Mastermodulen und sind nicht anrechenbar
  • Anrechnung ist ausschließlich für Leistungen aus einem vorhergehenden Masterstudium möglich d.h.:
  • Berufserfahrung sowie praktische Tätigkeiten außerhalb des Hochschulkontextes können nicht angerechnet werden

Praxis- und Mobilitätssemester:

  • Kann im Studienverlauf angerechnet werden
  • Es gelten gesonderte Richtlinien zu Voraussetzungen, Ablauf und Anerkennung
  • Anerkennung erfolgt über die Fachstudienberatung
  • Anrechnung erfolgt auf das Modul 56100 Mobilitätssemester
  • Es ist derselbe Antragsprozess wie bei anderen Anerkennungen zu verwenden

    Bitte informieren Sie sich vorher in den Richtlinien was angerechnet werden kann und was nicht!

Im Semester – Ihr Weg durchs Studium

Keywords: Prüfungsordnung, Praxissemester, Auslandssemester, Mobilitätssemester, Anrechnung Prüfungsleistungen

1.) Prüfungsordnung und Prüfungen

Von allen Studierenden wird erwartet, dass sie sich mit der jeweils gültigen und aktuellen Prüfungsordnung ihres Studiengangs vertraut machen. Die Kenntnis dieser Regelungen wird vorausgesetzt und ist eigenverantwortlich sicherzustellen. Alle Fragen und Anliegen können in der persönlichen Sprechstunde von unserem Prüfungsausschussvorsitzenden oder durch das Prüfungsamt geklärt werden.

Wichtige Hinweise:

  • Prüfungstermine im Jahr:
  • 2 Prüfungsphasen (Februar und September) für die vom Fb7 Wirtschaftswissenschaften verantworteten Module
  • 3 Prüfungsphasen (Februar-März) (Mitte Juli-Anfang August & im September) für die vom Fb5 Elektrotechnik und Informationstechnik verantworteten Module
     
  • Die Prüfungsanmeldung für semesterbegleitende Prüfungen findet am Anfang des Semesters statt. Das genaue Datum finden Sie über HIS oder über das Prüfungsamt.
  • Die Prüfungsanmeldung ist nur in einem vorgegebenen Zeitraum möglich
  • Eine Prüfungsabmeldung ist bis 7 Tage vor Prüfungstermin möglich
  • Möglichkeiten bei Nichtbestehen von Prüfungen (PO §29, 30 & 33):
  • Bei nicht-bestehen des Drittversuchs ist einmalig über das gesamte Studium eine mündliche Prüfung möglich
  • Für Prüfungsleistungen in Praktika gilt:
    • nicht bestanden->Praktikum muss wiederholt werden, Klausur kann erst geschrieben werden, wenn das Praktikum bestanden ist;
    • bestanden -> Praktikum muss nicht wiederholt werden, Klausur kann zu beliebigem Zeitraum geschrieben werden

2.) Praxis- oder Auslandssemester

Im Masterstudiengang Information Systems (MIS) an der FH Aachen ist das Praxissemester ein verpflichtender Bestandteil des Studiums und dient der vertieften Anwendung wissenschaftlicher Methoden und fachlicher Kenntnisse in einem realen beruflichen Umfeld. Ziel ist es, den Transfer zwischen Studium und Praxis systematisch zu fördern und die Studierenden auf anspruchsvolle Tätigkeiten im Berufsfeld vorzubereiten.

Das Praxissemester ist im Vollzeitstudiengang im dritten Semester und im Teilzeitstudiengang im fünften Semester vorgesehen. Es umfasst eine Dauer von 20 Wochen und ist als zusammenhängender Praxisabschnitt zu absolvieren.

Die Zulassung zum Praxissemester erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik. Im Rahmen des Antrags auf Zulassung sind gegebenenfalls Angaben zu einem vorgesehenen Betreuer oder einer Betreuerin im Unternehmen einzureichen. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung und Zulassung liegt beim Prüfungsausschuss.

Weiter Anforderungen oder Hinweise sind in der aktuellen Prüfungsordnung einzusehen.

3.) Anrechnung von Studienleistungen

Anrechnung von Studienleistungen

Studienleistungen können grundsätzlich nur angerechnet werden, wenn sie inhaltlich und formal als gleichwertig zu den Modulen des Masterstudiengangs Information Systems (MIS) an der FH Aachen gelten. Eine Gleichwertigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn sich Inhalte, Umfang (z. B. SWS/Workload) sowie das fachliche Niveau der bereits erbrachten Leistung mit dem entsprechenden Modul des Studiengangs decken.

Anrechnungsvoraussetzungen:

  • Gleichwertigkeit in Inhalt, Umfang (SWS/Workload) und Niveau muss gegeben sein
  • Modulbeschreibungen und vollständige Prüfungsnachweise sind einzureichen
  • Der Prozess ist verbindlich durch Prüfungsämter bzw. Studierendensekretariat geregelt

Fachbereich 5 (Modulnummern 5…):

  • Anrechnung ausschließlich über die jeweiligen Modulverantwortlichen
  • Antrag ausfüllen und einreichen
  • Nach Prüfung durch den Modulverantwortlichen erfolgt die Gegenzeichnung
  • Anschließend Einreichung beim Prüfungsamt

Fachbereich 7 (Modulnummern 7…):

  • Anrechnung direkt über das Studierendensekretariat
  • Einreichung der erforderlichen Unterlagen dort

Grundsätzliche Regelungen:

  • Studienleistungen aus einem Bachelorstudium gelten nicht als gleichwertig und sind nicht anrechenbar
  • Anrechnung ist ausschließlich für Leistungen aus einem vorhergehenden Masterstudium möglich
  • Berufserfahrung sowie praktische Tätigkeiten außerhalb des Hochschulkontextes können nicht angerechnet werden

Praxis- und Mobilitätssemester:

  • Nach §20 (1,2) der Prüfungsordnung ist bezüglich des Praxissemesters als hochschulische Leistung ein entsprechendes im Bachelorstudiengangerbrachtes Praxissemester unter den Voraussetzungen des § 20 Absatz 2 APO grundsätzlich anerkennungsfähig, sofern dieses im Bereich der Wirtschaftsinformatik erbracht wurde.
  • Anerkennung erfolgt über die Fachstudienberatung (Antrag und Nachweise sind einzureichen)
  • Anrechnung erfolgt für das Modul 56100 Mobilitätssemester
  • Bitte beachten: Die Anrechnung des Praxis- oder Mobilitätssemester ist eine Anrechung einer Prüfungsleistung und wird entsprechend wie diese eingreicht bzw. beantragt und bewertet.
     

Studienabschluss – Ihr Endspurt zum Abschluss

Keywords: Erste Schritte, Masterarbeit, Entlastungsbescheinigung, Zeugnis, Kolloqium, Vorraussetzungen Masterarbeit

1.) Erste Schritte Masterarbeit

Bevor Sie mit Ihrer Master‑Abschlussarbeit beginnen, prüfen Sie zunächst, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Entscheiden Sie anschließend, ob Sie die Arbeit an der Hochschule (z. B. im Rahmen eines Projekts) oder in einem Unternehmen verfassen möchten. Im nächsten Schritt gilt es, ein geeignetes Thema zu finden und einen Erstbetreuer zu wählen. Der Erstbetreuer muss zwingend ein Professor bzw. eine Professorin der FH Aachen sein; der Zweitbetreuer kann ein Mitglied des Fachbereichs oder ein externer Ansprechpartner aus dem Unternehmen sein. 

Viele Dozentinnen haben bereits festgelegte Themen, andere nehmen gern eigenständig von Ihnen erarbeitete Vorschläge entgegen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die jeweilige Vorgehensweise und bereiten Sie – falls nötig – ein kurzes Exposé (Problemstellung, Ziel, Methodik, Zeitplan) vor. Die Betreuerinnen stehen Ihnen gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung.

Sind Thema und Betreuer festgelegt, reichen Sie den formellen Zulassungsantrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ein. Dem Antrag müssen die Nachweise über die erreichten Leistungspunkte sowie die Angaben zu den gewünschten Prüferinnen beigefügt werden. Nach positiver Entscheidung erhalten Sie das offizielle Thema‑Schreiben; dessen Datum markiert den Beginn Ihrer Bearbeitungsfrist. Sie können nun Ihren Arbeitsplan erstellen und mit der eigentlichen Bearbeitung starten.

Hinweis: Im Masterstudiengang Information Systems gibt es kein gesondertes Praxisprojekt, wie es im Bachelor üblich war. Die praktische Anwendung Ihrer Forschung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Masterarbeit selbst.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Fachbereiches.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei zum Teil um persönliche Hinweise und Empfehlungen des Autors handelt, die nicht zwingend auf andere Studiengänge oder Betreuerinnen und Betreuer übertragbar sind.

2.) Vorraussetzungen Masterarbeit

Bevor Sie Ihre Master‑Abschlussarbeit  beginnen können, müssen Sie zunächst die formalen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören

  • 50 Leistungspunkte im Master‑Studiengang (nachweislich über das Leistungsnachweis‑Export).
  • Zulassungsantrag: schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, inklusive Nachweisen (LP‑Bestätigung, Modulnachweise, ggf. Erklärung zu früheren Abschlussarbeits‑Versuchen) und Angabe möglichen Prüferin oder Prüfer

Erst mit einem positiven Zulassungsbescheid und einem festgelegten Thema darf die Masterarbeit (mindestens 14 Wochen Bearbeitungszeit, regulär 20 Wochen für 27 LP) geschrieben werden. Bei Krankheit oder Behinderung kann die Frist um bis zu 8 Wochen verlängert werden; das Thema kann nur innerhalb der ersten 4 Wochen einmal zurückgegeben werden.

3.) Kolloqium

Das Kolloquium ist ein fester Bestandteil der Abschlussprüfung und ergänzt die schriftliche Masterarbeit. Es dient dazu, Ihre fachliche Kompetenz, das Verständnis für die übergreifenden Zusammenhänge und die Fähigkeit zur mündlichen Präsentation und Verteidigung Ihrer Ergebnisse zu überprüfen. Im Folgenden erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen, Voraussetzungen und den Ablauf des Kolloquiums: 

Leistungspunkte

  • 3 LP – fließen in die Endnote ein (Masterarbeit 27 LP)

Dauer

  • ca. 30 – 60 Minuten
  • ≈ 30 Minuten Vortrag, Rest für Fragen und Diskussion

Inhalt

  • 30‑minütige Präsentation Ihrer Masterarbeit
  • Im Anschluss Fachfragen der beiden Prüfer*innen, die sich auf das Themengebiet beziehen

Zulassungsvoraussetzungen

  • Erfüllung der allgemeinen Prüfungsvoraussetzungen nach § 23 APO
  • Bestehen aller übrigen Modulprüfungen (sofern nicht anders geregelt)
  • Schriftliche Abschlussarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet
  • ggf. weitere studiengangsspezifische Bedingungen

Zeitpunkt des Kolloquiums

  • Spätestens 8 Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit. Das Ergebnis wird unmittelbar nach dem Kolloquium mitgeteilt.

Hinweis: Das Kolloquium ist die abschließende Prüfungsleistung Ihres Studiums. Nach dessen erfolgreichem Abschluss ist die Teilnahme an weiteren Modulen, interdisziplinären Projekten im Rahmen des Curriculums, Praxis‑ oder Auslandssemestern sowie an sonstigen Prüfungsleistungen nicht mehr zulässig.

Bitte lesen Sie für weitere Informationen unbedingt die Prüfungsordnung.

 

4.) Entlastungsbescheinigung

Um am Ende des Studiums ein Zeugnis zu erhalten, muss eine sogenannte Entlastungsbescheinigung ausgefüllt und von den entsprechenden Stellen unterschrieben eingereicht werden. Darin wird Ihnen bestätigt, dass sämtliches eventuell entliehenes FH Aachen Inventar ordnungsgemäß zurückgegeben wurde.

 

Übersicht der wichtigsten Ansprechpartner

Ansprechpartner