Informationen für internationale Studierende

Willkommen an der FH Aachen – Willkommen in Deutschland!

Auf dieser Seite finden internationale Studierende Informationen zu den Themen Visum, Anmeldung, Krankenversicherung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeiten während des Studiums und Vieles mehr rund um das Studium und Leben in Aachen oder Jülich.

Wir wünschen Ihnen für Ihr Studium an der FH Aachen alles Gute und viel Erfolg!

Anmeldung am Wohnort

Bevor Sie Ihr Einreise-Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln können, müssen Sie zuerst zum Einwohnermeldeamt, manchmal auch Bürgerbüro genannt.

Sie müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Einzug in Ihre neue Wohnung in Ihrer Stadt anmelden - auch nach einem Umzug innerhalb Deutschlands.

Dazu wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.

Für die meisten Studierenden der FH Aachen sind die folgenden Einwohnermeldeämter bzw. Stadtverwaltungen zuständig:

Aachen - Online-Terminbuchung

www.aachen.de/terminvereinbarung

  • BürgerService „Bahnhofplatz“ und „Katschhof“ sind im Zentrum von Aachen; die anderen Bezirksämter dürfen Sie auch auswählen
  • Klicken Sie auf „Meldeangelegenheiten (residence affairs)“, "Zuzug aus dem Ausland" (+1), „Weiter zur Terminauswahl“.
  • Wenn Sie innerhalb Deutschlands umgezogen sind, wählen Sie “Wohnsitz an-/ ab-/ ummelden (+1)“

Bringen Sie den „Meldeschein An- und Ummeldung“ und die „Wohnungsgeberbestätigung“ mit.

Downloads unter https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4599/show

Jülich – Terminbuchung

https://www.juelich.de/buergerbuero

  • Klicken Sie auf „Meldewesen“, „Anmeldung +1“, „Weiter“

Achtung: Es gibt lange Wartezeiten! Buchen Sie Ihren Online-Termin, sobald Sie wissen, wann Sie Ihren Mietvertrag unterschreiben werden. Es reicht aber, wenn Sie den Termin innerhalb von 14 Tagen online buchen, auch wenn der tatsächliche Termin viel später ist.

Achtung: Ohne eine vorherige Anmeldung an Ihrem Wohnort können Sie keine studentische Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Krankenversicherung

Studierende aus EU-Ländern: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Ihre Reise nach Deutschland und Ihr Aufenthalt vom ersten Tag in Deutschland versichert sind. Falls Sie nicht versichert sind, lesen Sie bitte den nächsten Abschnitt.

Studierende aus nicht EU-Ländern: Schließen Sie vor Ihrer Abreise eine Krankenversicherung für die Reise und für die ersten Wochen in Deutschland ab. Nach Ihrer Ankunft können Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Die meisten deutschen Auslandsvertretungen verlangen den Nachweis einer Krankenversicherung, wenn Sie das Visum beantragen wollen.

In Deutschland müssen alle Studenten eine Krankenversicherung haben. Ihre Krankenversicherung zu Hause kann Ihnen sagen, ob Sie auch während Ihres Aufenthalts in Deutschland versichert sind. Besonders in europäischen Ländern kann das der Fall sein. Studenten aus Mitgliedsstaaten der EU können mit der blauen europäischen Krankenversicherungskarte nachweisen, dass sie im Heimatland krankenversichert sind und die Versicherung auch in Deutschland gilt. Fragen Sie Ihre Versicherung bitte BEVOR(!) Sie nach Deutschland kommen, denn das wird einiges einfacher machen.

Wenn Ihre eigene Krankenversicherung nicht in Deutschland gilt, sollten Sie sofort nach Ihrer Ankunft in Aachen eine Versicherung abschließen. Sie können entweder zu einer gesetzlichen Krankenversicherung gehen oder zu einer privaten Versicherung. Die Versicherung ist allerdings erst ab dem Tag Ihrer Einschreibung wirksam.

Bei den gesetzlichen Versicherungen zahlen Sie überall den gleichen Versicherungsbeitrag. Auch die Leistungen der Versicherungsgesellschaften weichen nur wenig von einander ab.

Bei privaten Versicherungen können Sie zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen. Auch die Leistungen sind unterschiedlich.

Eine Übersicht und weitere Informationen erhalten Sie z.B. auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks https://www.internationale-studierende.de/gerade-angekommen/krankenversicherung oder des Deutschen Akademischen Austauschdiensts www.daad.de.

Hinweis:

Diese Informationen sind ein Service des Akademischen Auslandsamts und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Qualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

Weitere Versicherungen

Reisegepäckversicherung

Wenn Sie wertvolle Gegenstände von zu Hause mitbringen (z.B. ein Notebook) sollten Sie hierfür eine spezielle Reisegepäckversicherung abschließen.

Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie jemandem einen Schaden zufügen, müssen Sie für den Schaden haften, das heißt dafür bezahlen. In vielen Unglücksfällen kann der Schaden so hoch sein, dass man ihn nicht mehr selbst bezahlen kann, ohne in finanzielle Not zu geraten. Daher ist es dringend zu empfehlen, eine Versicherung für solche Fälle abzuschließen. Fast jede Versicherungsgesellschaft bietet eine Privathaftpflichtversicherung an. Sie kostet etwa 60 EUR im Jahr.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung hilft, wenn die Gegenstände, die Sie in Ihrer Wohnung haben, beschädigt oder gestohlen werden. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Wasser oder Feuer und Einbrüche. Fast jede Versicherungsgesellschaft bietet eine Hausratversicherung an. Die Kosten richten sich nach der Größe Ihrer Wohnung.

Aufenthaltserlaubnis direkt nach der Ankunft beantragen

Ihr Einreisevisum ist in der Regel 90 Tage gültig. Schon 8-12 Wochen vor Ablauf Ihres Visums sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Das müssen Sie auch, wenn Sie visumsfrei nach Deutschland einreisen durften.

Achtung: Bei einer Terminbeantragung nach Ablauf des Einreisevisums können erhebliche rechtliche Nachteile entstehen. 

Hinweis:

Diese Informationen sind ein Service des Akademischen Auslandsamts und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Qualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus der EU

Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft und aus dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), die planen, sich für mehr als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten beantragen die Freizügigkeitsbescheinigung EU direkt beim Einwohnermeldeamt oder BürgerService des Wohnortes (gleichzeitig mit der Anmeldung). Sie benötigen keinen zusätzlichen Termin bei der Ausländerbehörde.

Benötigte Unterlagen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Studienbescheinigung der FH Aachen
  • Nachweis der Krankenversicherung - (EHIC)
  • Nachweis des Lebensunterhaltes

Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Zuerst müssen Sie an Ihrem Wohnort angemeldet sein (siehe oben „Anmeldung am Wohnort“).

Buchen Sie dann einen Termin zur Beantragung Ihrer Aufenthaltserlaubnis schon 8-12 Wochen, bevor Ihr Visum für Deutschland abläuft.

Ihr Wohnort bestimmt, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist.

Benötigte Unterlagen (gilt für Aachen und Düren):

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
  • biometrisches Foto
  • Ihren Pass
  • offizielle FH-Studienbescheinigung
  • Ihren Nachweis der Krankenversicherung
  • Ihren Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes
  • Gebühren von ca. 100 Euro für die erste Aufenthaltserlaubnis

Die studentische Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet (meist 1-2 Jahre), sodass Sie im Verlauf Ihres Studiums mehrfach eine Verlängerung beantragen müssen. 

Es dauert mehrere Wochen, bis Sie Ihre elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT), eine Karte in Kreditkartenformat, abholen können.

Achtung | Beantragen Sie Ihren Termin unbedingt vor Ablauf Ihres Einreisevisums, sonst gilt ihr Aufenthalt in Deutschland als illegal.

Haben Sie kurz vor Ablauf Ihres Visums immer noch keinen Termin buchen können, schreiben Sie unbedingt eine Email an die zuständige Ausländerbehörde, damit es einen schriftlichen Beweis gibt, dass Sie sich rechtzeitig um einen Termin bemüht haben.

Studierende, die in Aachen oder in der StädteRegion Aachen wohnen

Ausländeramt der StädteRegion Aachen
Hackländerstr. 1
52064 Aachen

Online-Terminbuchung Aachen
https://termine.staedteregion-aachen.de/auslaenderamt/

Nach Zuzug aus dem Ausland: Wählen Sie "Aufenthaltsangelegenheiten", "Fachhochschule Aachen", "FH-Studenten +1", "Weiter", "OK„

Nach Umzug innerhalb Deutschlands und Anmeldung in Aachen: Wählen Sie "Aufenthaltsangelegenheiten", "Aufenthalt", "Erteilung/Verlängerung Aufenthalt - Nachname (je nach Buchstabe des 1. Nachnamens) +1", "Weiter", "OK"

Studierende, die in Jülich oder Kreis Düren wohnen

Ausländerbehörde des Kreis Düren, Geschäftsstelle Jülich
Düsseldorferstr. 6
52428 Jülich

Email: abhkreis-dueren.de

Terminvereinbarung: https://formular.kreis-dueren.de/frontend-server/form/provide/114/

Unter "Angaben zum Terminwunsch" wählen Sie "Ausländerbehörde".

Studienbescheinigung und Studienverlaufsbescheinigung

Studienbescheinigungen sind eine Bestätigung der Einschreibung und können in Deutsch, Englisch und Französisch ausgestellt werden.

Sie können diese Bescheinigungen im FH-Aachen-Portal selbst herunterladen: siehe dazu die Webseite des Studierendensekretariates https://www.fh-aachen.de/studium/studieren/studienorganisation/formalia/bescheinigungen-und-nachweise.

Sollten Sie eine individuelle Studienbescheinigung benötigen, die weitere oder andere Informationen enthält, wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Studienverlaufsbescheinigungen für die Ausländerbehörde

Eine Studienverlaufsbescheinigung ist eine Bescheinigung über Ihren Studienverlauf und Ihren aktuellen Prüfungsstand und enthält auch eine Prognose darüber, wann Ihr erfolgreicher Studienabschluss voraussichtlich möglich ist.

Sie müssen diesen Brief nur bei der Ausländerbehörde einreichen, wenn Sie dazu aufgefordert worden sind – in der Regel, wenn Sie

  • die Regelstudienzeit überschreiten
  • die Hochschule oder den Studiengang wechseln möchten und im vierten Semester oder in einem höheren Semester sind.

Kontaktieren Sie das Akademische Auslandsamt der FH Aachen per Email, sobald Sie wissen, dass Sie eine Studienverlaufsbescheinigung benötigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 2-3 Wochen.

Fügen Sie Ihrer Email bitte Folgendes bei:

  1. den im Teil A mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllten Fragebogen (Bei Problemen mit dem Download siehe unten „Hinweise zum Speichern und Öffnen der Dokumente")
  2. Ihre Erklärung über Ihr Einverständnis zur Weitergabe von Informationen an die Stadtverwaltung (Seite 2 des Fragebogens)
  3. Ihren QIS-Notenspiegel (QIS-Leistungsübersicht) mit allen aufgelisteten Prüfungsversuchen, den Sie in QIS als Pdf-Datei herunterladen können.
  4. Bitten Sie bei Bedarf auch zusätzlich um einen Termin für eine vertrauliche persönliche Beratung zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Ihre Studienverlaufsbescheinigung wird auf Grundlage der Informationen Ihres Prüfungsamtes und Ihren eigenen Angaben erstellt und kann direkt an die Ausländerbehörde gesendet werden.

Ansprechpartnerinnen im Akademischen Auslandsamt:

Für Studierende, die im Kreis Aachen oder in der Stadt Aachen wohnen:

Für Studierende, die im Kreis Düren, Stadt Düren oder in Jülich wohnen:

Studierende, die in anderen Städten/Kreisen wohnen, wenden sich bitte an die Ansprechpartnerin des Akademischen Auslandsamts Ihres Studienortes.

Hinweise zum Speichern und Öffnen der Dokumente

Bitte laden Sie sich die nötigen Dokumente auf Ihren Rechner (Rechtsklick, speichern unter...) und öffnen Sie diese anschließend mit Adobe.

Einige Formulare enthalten ausfüllbare Felder. Bitte speichern Sie die PDF-Datei über die „Drucken“-Funktion („Print to PDF“ auswählen) vor Rücksendung so ab, dass die ausfüllbaren Felder verschwinden.

Da die Formulare mit Adobe geöffnet werden müssen, können Sie dieses Programm als Standardprogramm festlegen:

  • Rechtsklicken
  • Öffnen mit
  • Andere App wählen
  • Adobe auswählen
  • Den Haken bei "Immer diese App zum Öffnen von PDF-Dateien verwenden" setzen

Auf dem MAC müssen Sie zunächst den Finder öffnen. Wählen Sie in diesem anschließend eine PDF-Datei aus und drücken Sie die Tastenkombination aus „CMD“ + „i“, um das Info-Fenster zu öffnen. Gehen Sie hier nun zu „Öffnen mit…“ > „Vorschau“ und klicken Sie auf „Alle ändern“, um den Adobe Reader für alle PDF-Dateien als Standardprogramm zu nutzen.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Beantragen Sie einen Termin für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis schon 8-12 Wochen, bevor Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis abläuft.

Achtung: Bei einer Terminbeantragung nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis entstehen erhebliche rechtliche Nachteile.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
  • biometrisches Foto
  • Ihren Pass
  • offizielle FH-Studienbescheinigung
  • Ihren Nachweis der Krankenversicherung
  • Ihren Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes
  • Gebühren von ca. 93 Euro für die Verlängerung
  • Bei Überschreitung der Regelstudienzeit oder Studiengangwechsel nach dem 3. Semester: meistens zusätzlich eine Studienverlaufsbescheinigung (siehe „Studienbescheinigung und Studienverlaufsbescheinigung)

Übergangsbescheinigungen

Für die Zwischenzeit zwischen Ablauf der Aufenthaltserlaubnis und dem Termin zur Verlängerung können die Ausländerbehörden in Einzelfällen sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. In manchen Fällen ist dies jedoch rechtlich nicht möglich – oder auch gar nicht erforderlich.

Kontaktieren Sie bei Fragen dazu Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde oder die Infostelle.

Online keine Termine verfügbar?

Haben Sie kurz vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis immer noch keinen Termin buchen können, schreiben Sie unbedingt eine Email an die zuständige Ausländerbehörde, damit es einen schriftlichen Beweis gibt, dass Sie sich rechtzeitig um einen Termin bemüht haben.

Um die Fristen einzuhalten, können Sie den unterschriebenen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch persönlich bei der Ausländerbehörde abgeben oder per Post schicken. Fügen Sie aber bitte nicht Ihren Pass bei sondern nur Kopien Ihres Ausweises. Lassen Sie sich dann unbedingt eine schriftliche Eingangsbestätigung geben oder schicken Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben.

Zuständige Ausländerbehörden

Es ist immer die Ausländerbehörde des Ortes für Sie zuständig, an dem Sie offiziell angemeldet sind.

Achtung: Sind Sie aus einer anderen Stadt umgezogen, ist die Ausländerbehörde der vorherigen Stadt immer noch für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zuständig, wenn Sie noch nicht am neuen Wohnort angemeldet sind.

Hinweis:

Diese Informationen sind ein Service des Akademischen Auslandsamts und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Qualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

Studierende, die in Aachen oder in der StädteRegion Aachen wohnen

Ausländeramt der StädteRegion Aachen
Hackländerstr. 1
52064 Aachen

Online-Terminbuchung Aachen
https://termine.staedteregion-aachen.de/auslaenderamt/

Nach Zuzug aus dem Ausland: Wählen Sie "Aufenthaltsangelegenheiten", "Fachhochschule Aachen", "FH-Studenten +1", "Weiter", "OK„

Nach Umzug innerhalb Deutschlands und Anmeldung in Aachen: Wählen Sie "Aufenthaltsangelegenheiten", "Aufenthalt", "Erteilung/Verlängerung Aufenthalt - Nachname (je nach Buchstabe des 1. Nachnamens) +1", "Weiter", "OK"

Studierende mit Wohnsitz Aachen, die von der RWTH zur FH gewechselt haben und noch keine Aufenthaltserlaubnis für den Studiengang an der FH haben

Ausländeramt der StädteRegion Aachen
Geschäftsstelle RWTH (Super C)

Templergraben 57
52062 Aachen

Online-Terminbuchung Geschäftsstelle RWTH
https://termine.staedteregion-aachen.de/auslaenderamt/

Wenn Ihre letzte Aufenthaltserlaubnis noch für Ihren vorherigen RWTH-Studiengang ausgestellt worden ist: Wählen Sie "Aufenthaltsangelegenheiten", "RWTH – Außenstelle Super C", "RWTH-Studenten +1", "Weiter", "OK„

Studierende, die in Jülich oder Kreis Düren wohnen

Ausländerbehörde des Kreis Düren, Geschäftsstelle Jülich
Düsseldorferstr. 6
52428 Jülich

Email: abhkreis-dueren.de

Terminvereinbarung: https://formular.kreis-dueren.de/frontend-server/form/provide/114/

Unter "Angaben zum Terminwunsch" wählen Sie "Ausländerbehörde".

Neue FH-Studierende, die kurz vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis noch in einer anderen Stadt gemeldet sind

In diesem Fall müssen Sie die Verlängerung noch bei der Ausländerbehörde beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie noch gemeldet sind.

Studiengang- oder Hochschulwechsel

Wenn Sie überlegen, den Studiengang oder die Hochschule zu wechseln, nutzen Sie vorher die Beratungsangebote an der FH Aachen.

Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen zusätzlich unbedingt auf ihre Aufenthaltserlaubnis achten.

Die studentische Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Studiengang an einer bestimmten Hochschule gültig – und meistens nur, so lange Sie auch in diesem Studiengang tatsächlich eingeschrieben sind.

Hinweis:

Diese Informationen sind ein Service des Akademischen Auslandsamts und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Qualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

Informationen für Deutsche Studierende: siehe Studiengang oder Schwerpunkt wechseln

Wechsel nach dem ersten oder zweiten Hochschulsemester

Innerhalb der ersten 18 Monate Ihres Studiums dürfen Sie den Studiengang oder die Hochschule in der Regel einmal ohne Genehmigung der Ausländerbehörde wechseln.

Sie müssen die Ausländerbehörde umgehend über den Wechsel informieren, damit Ihre Aufenthaltserlaubnis entsprechend geändert wird.

Wechsel nach dem dritten Hochschulsemester

Wenn Sie nach Ende Ihres 3. Hochschulsemesters den Studiengang oder die Hochschule wechseln wollen, benötigen Sie immer die vorherige (!) Zustimmung der Ausländerbehörde. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Hoffen Sie nicht auf eine rückwirkende Genehmigung –  das kann schiefgehen und abgelehnt werden…

Bitte lassen Sie sich auch im Akademischen Auslandsamt der FH beraten, bevor Sie endgültige Entscheidungen treffen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in einen neuen Studiengang eingeschrieben worden sind, müssen Sie den Aufenthaltszweck umgehend bei der Ausländerbehörde ändern lassen.

Was erhöht die Chancen, dass ein Wechsel genehmigt wird?

  • wenn viele vorherige Leistungen anerkannt werden können
  • eine Einstufung in ein höheres Fachsemester
  • wenn der Wechsel nicht zu einer großen Verzögerung im Studienverlauf führt
  • wenn es eine ausführliche Begründung für den Wechsel gibt
  • wenn ein Abschluss noch innerhalb einer Gesamtaufenthaltszeit von 10 Jahren erreicht werden kann

Für die Entscheidung wird meistens auch eine sogenannte Studienverlaufsbescheinigung benötigt (siehe „Studienbescheinigung und Studienverlaufsbescheinigung“).

Endgültig nicht bestandene Prüfung?

  • beachten Sie Einspruchsfristen, kontaktieren Sie Ihr Prüfungsamt im Fachbereich
  • Sie benötigen Beratung von der Studienberatung, dem AStA (evtl. auch Rechtsberatung)
  • Im Akademischen Auslandsamt beraten wir Sie zu Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthalte außerhalb Deutschlands für internationale Studierende

Aufenthaltserlaubnis vor jedem Auslandsaufenthalt überprüfen

Überprüfen Sie vor einem Auslandsaufenthalt immer, wie lange Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland noch gültig ist.
Eventuell müssen Sie diese schon frühzeitig bei der Ausländerbehörde verlängern lassen.

Wenn es Probleme mit einer so frühen Terminbuchung bei der Ausländerbehörde gibt, wenden Sie sich bitte ca. drei Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt an das Akademische Auslandsamt der FH Aachen, um um Unterstützung zu bitten.

Achtung: Läuft Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis während Ihres Auslandsaufenthaltes ab, können Sie diese nicht bei einer Deutschen Botschaft im Ausland verlängern lassen.

Sie müssten in diesem Fall ein ganz neues Visum beantragen, was mehrere Monate dauern kann und erhebliche Verzögerungen in Ihrem Studium verursachen kann.

Reisen im europäischen Schengen-Raum

Mit einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland dürfen Sie sich in den europäischen Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage aufhalten. Während der gesamten Reisezeit muss Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis weiterhin gültig sein.

Dies gilt aber nur für touristische Zwecke und nicht für einen Studienaufenthalt.

Diese europäischen Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/17-schengenstaaten/606502

Außerhalb Deutschlands für mehr als 6 Monate

Ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland endet automatisch, wenn Sie Deutschland für mehr als sechs Monate verlassen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, die erst in mehr als sechs Monaten enden würde.

Wenn Sie planen, aufgrund eines Austauschsemesters, eines Praxissemesters oder Ihrer Abschlussarbeit sich für mehr als 6 Monate außerhalb Deutschlands aufzuhalten, sollten Sie unbedingt vor Ihrer Ausreise bei der Ausländerbehörde eine Genehmigung zur Wiedereinreise beantragen. Sie müssen dies alles lange im Voraus planen. Eine Wiedereinreisegenehmigung ist auch nur im Zusammenhang mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis möglich.

Keine Wiedereinreisegenehmigung erhalten oder Aufenthaltserlaubnis für Deutschland abgelaufen?

In diesem Fall müssen Sie bei der zuständigen Deutschen Botschaft ein ganz neues Studierendenvisum zur Wiedereinreise nach Deutschland und Fortführung Ihres Studiums beantragen.

Arbeiten während des Studiums

Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht sind für internationale Studierende in Deutschland eng miteinander verbunden.

Hier geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen.

Informieren Sie sich!

Hinweis:

Diese Informationen sind ein Service des Akademischen Auslandsamts und sollen erste Hinweise geben. Obwohl sie mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann für die Qualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

Studierende aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz

Als Studierende aus der EU, dem EWR oder der Schweiz sind Sie deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und benötigen daher keine formale Arbeitserlaubnis. Während der Vorlesungszeit dürfen Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um den Studierendenstatus zu behalten. In der vorlesungsfreien Zeit darf die maximale Arbeitszeit pro Woche über 20 Stunden liegen.

Studierende aus anderen Ländern (Nicht-EU)

Ohne Arbeitserlaubnis ist für internationale Studierende (mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §16) in der Regel erlaubt:

  • pro Kalenderjahr 120 Tage (> 4 Std.) oder 240 halbe Tage (< 4 Std.) arbeiten neben dem Studium. Erstellen Sie eine Liste ihrer bereits verbrauchten Arbeitstage.
  • zusätzlich ein nach Ihrer Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praxissemester, Praxisprojekt (= Pflichtpraktikum, auch mit Bezahlung), Research Semester / Forschungsprojekt und die Abschlussarbeit (= arbeiten als Teil des Studiums). Die Prüfungsordnungen aller FH-Studiengänge finden Sie unter https://www.fh-aachen.de/downloads/fh-mitteilungen/pruefungsordnungen
  • zusätzlich fachbezogene Beschäftigung als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft („Hiwi“ oder „Wihi“) an der Hochschule oder einer Forschungsinstitution wie dem FZ Jülich oder dem Fraunhofer-Institut.

Achtung: „Hiwi“- oder „Wihi“-Job: hier muss trotzdem die Ausländerbehörde beteiligt werden, um zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine wissenschaftliche Hilfstätigkeit handelt. Informieren Sie die Ausländerbehörde und lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen.

Nicht arbeiten ohne Aufenthaltserlaubnis

Man darf erst dann in einem studentischen Nebenjob arbeiten – auch wenn es ohne Arbeitserlaubnis sein soll - wenn man eine Aufenthaltserlaubnis hat und die Nebenbestimmungen (siehe Zusatzblatt) dies erlauben.

Mit dem 90-Tage-Einreisevisum geht das in der Regel noch nicht… Bei längerfristigen Visa (6-12 Monate) achten Sie auf die Nebenbestimmungen.

 

Arbeitserlaubnis

Für alles, was über die oben genannten Regelungen hinaus geht, muss man  – schon vor der Arbeitsaufnahme - bei der zuständigen Ausländerbehörde eine offizielle Arbeitserlaubnis beantragen. Intern arbeitet die Ausländerbehörde dann mit der Agentur für Arbeit zusammen.

Eine Arbeitserlaubnis bekommen internationale Studierende vor ihrem Studienabschluss jedoch in der Regel nicht, da der Hauptzweck des Aufenthaltes in Deutschland das Studium ist.

 

Freiwillige Praktika

Für freiwillige Praktika (auch unbezahlte), die nicht nach Ihrer Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, müssen Sie Ihre 120 Tage pro Kalenderjahr nutzen, wenn Sie diese nicht schon für andere Tätigkeiten verbraucht haben. Für noch längere freiwillige Praktika braucht man eine Arbeitserlaubnis, die man nur bekommt, wenn es sehr gute Begründungen gibt…

 

Jobportale für Studierende (auch für Hiwi-Jobs, Praktika und Abschlussarbeiten)

Jobportal der FH Aachen

RWTH Jobportal

Jobbörse des AStA der RWTH Aachen

Bundesagentur für Arbeit

 

Weitere Informationen (auch zu Sozialabgaben, Steuern, Mindestlohn) finden Sie unter

https://www.internationale-studierende.de/waehrend-des-studiums/jobben

https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/erste-schritte-deutschland/nebenjobs/

https://www.study-in-germany.de/de/deutschland/studienalltag/nebenjob/

https://www.make-it-in-germany.com/de/studium-ausbildung/studieren-in-deutschland/arbeit

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html

Destination Germany

Der Study in Germany Blog 

https://www.study-in-germany.de/de/community/

Auf dem Blog schreiben ausländische Studierende über das Studieren und Leben in Deutschland. Interessierte Studierende aus der ganzen Welt können sich mit diesen Erfahrungsberichten aus „erster Hand“ einen authentischen Eindruck von Deutschland machen. 

Tatsachen über Deutschland

www.tatsachen-ueber-deutschland.de

So tickt Deutschland

www.deutschland.de

Kontakte

Fachbereiche in Aachen

Brinker, Sabine, Dipl.-Geol.

Foto Dipl.-Geol. Sabine Brinker
Zentralverwaltung - Dezernat II - Studentische und akademische Angelegenheiten - II.4 - Akademisches Auslandsamt
Bayernallee 11
Raum 01002
52066 Aachen
Weiterführende Links
Homepage
Veranstaltungen

Fachbereiche in Jülich

Bürger, Christopher B.A.

Foto  Christopher Bürger B.A.
Zentralverwaltung - Dezernat II - Studentische und akademische Angelegenheiten - II.2 - Studium
Heinrich-Mußmann-Straße 1
Raum 00A09
52428 Jülich

Internationale Absolvent:innen - Ende des Studiums

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Leben in Aachen und Jülich

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