Anmeldung zu Praktika

Die meisten Module in unseren Studiengängen enthalten Laborpraktika. Im Gegensatz zu Vorlesungen, zu denen Sie sich nicht anmelden müssen, ist dies bei Praktika notwendig. Was Sie schon im Vorfeld beachten sollten, finden Sie weiter unten auf der Seite.

Aktuelle Hinweise

Anmeldungen zu den Praktika im WS2024/2025

1.6.2024 Biotechnologie, 3.Semester
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Anmeldungen zu den Praktika im WS2024/2025

1.6.2024 Biotechnologie, 4./5.Semester
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Anmeldung Praktika SS2024 ist abgeschlossen

22.12.2023 Biotechnologie, Bachelor, 4. Semester und höher
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Anmeldung Praktika SS2023 ist abgeschlossen

19.12.2022 Biotechnologie, Bachelor, 4. Semester und höher
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Muss ich Vorausetzungen erfüllen, um an Praktika teilnehmen zu können?

Ja, das ist bei den meisten Praktika der Fall. Welche Vorausetzungen das sind, finden Sie in Ihrer Prüfungsordnung. Lesen Sie sich die Prüfungsordnung aufmerksam durch, wenn Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Fachstudienberatung.

Die folgende Auflistung bezieht sich auf die aktuellen Prüfungsordnungen. Für die Angaben wird keine Gewähr übernommen. Verbindlich ist immer der Inhalt Ihrer Prüfungsordnung.

Praktika im Studiengang Angewandte Chemie B.Sc.

(Stand: Prüfungsordnung ab WS 22/23)

1. und 2. Semester

  • Die Teilnahme am Sicherheitsseminar ist für alle Studenten verpflichtend, auch für diejenigen, die das Praktikum "Allgemeine Chemie" anerkannt bekommen haben.

 

 

3. Semester

Die Module Mathematik 1 und Physik 1 müssen abgeschlossen sein.

 

4. Semester

  • Nachweis von mindestens 45 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag.
  • Die Module Mathematik 1 und 2 sowie Physik 1 und 2 müssen abgeschlossen sein.

5. Semester

Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag. Der Stichtag für Praktika im Sommersemester ist der 30.11. des Vorjahres, für Praktika im Wintersemester der 31.05..

Die weiteren Vorraussetzungen zu den Einzelveranstaltungen entnehmen sie bitte der Tabelle.

Praktika im Studiengang Biotechnologie B.Sc.

(Stand: Prüfungsordnung ab WS2021)

1. und 2. Semester

  • Sie müssen bis spätestens 1 Woche vor dem regulären Vorlesungsbeginn eingeschrieben sein.
  • Im Modul "Chemie für Biotechnologen" ist ein schriftlicher Leistungsnachweis (Sicherheitstest) zu erbingen.
  • Im Fach "Organische Chemie 2" ist ein schriftlicher Sicherheitstest zu erbringen.
  • Im Modul "Studierkompetenzen" muss ein Leistungsnachweis erbracht werden.

3. Semester

Für die Teilnahme an den Praktika

  • 3.2 Biochemie 2

müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein

  • Die Prüfungen der Module "1.1 Mathematik 1" und "1.2 Physik 1" müssen erfolgreich abgelegt worden sein.

(*) Der Stichtag für Praktika im Sommersemester ist der 30.11. des Vorjahres, für Praktika im Wintersemester der 31.05. des laufenden Jahres.

4. Semester

Für die Teilnahme an den Praktika

  • 4.1 Umweltbiotechnologie
  • 4.3 Zellkulturtechnik
  • 4.4 Gentechnik
  • 3.3 Praktikum Instrumentelle Analytik

müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein

  • Nachweis von mindestens 45 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag(*).
  • Für die Praktika 4.1, 4.3 müssen die Prüfungen der Module "1.1 Mathematik 1", "2.1 Mathematik 2" und "1.2 Physik 1", "2.2 Physik 2" erfolgreich abgelegt worden sein. Für Modul 3.3 müssen die Prüfungen der Module "1.1 Mathematik 1" und "1.2 Physik 1" erfolgreich abgelegt worden sein. 

 

(*) Der Stichtag für Praktika im Sommersemester ist der 30.11. des Vorjahres, für Praktika im Wintersemester der 31.05. des laufenden Jahres.

5. Semester

Für die Teilnahme an den Praktika

  • 5.1 Enzymtechnik
  • 5.2 Spezielle Mikrobiologie
  • 5.3 Downstream Processing
  • 5.3 Mikrobielle Fermentation
  • 5.4 Immunologie

müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein

  • Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag(*).

 

(*) Der Stichtag für Praktika im Sommersemester ist der 30.11. des Vorjahres, für Praktika im Wintersemester der 31.05. des laufenden Jahres.

Praktika im Studiengang Biotechnologie B.Sc.

(Stand: Prüfungsordnung ab WS2023)

1. und 2. Semester

  • Sie müssen bis spätestens 1 Woche vor dem regulären Vorlesungsbeginn eingeschrieben sein.
  • Im Modul "Chemie für Biotechnologen" ist ein schriftlicher Leistungsnachweis (Sicherheitstest) zu erbingen.
  • Im Fach "Organische Chemie 2" ist ein schriftlicher Sicherheitstest zu erbringen.
  • Im Modul "Studierkompetenzen" muss ein Leistungsnachweis erbracht werden.

 

 

3. Semester

Keine Voraussetzungen.

4. Semester

Für die Teilnahme am

  • Praktikum Instrumentelle Analytik

müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Nachweis von mindestens 45 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag(*).

 

Für die Teilnahme an den Modulen

  • 4.1 Umweltbiotechnologie
  • 4.2 Bionformatik und Molekulare Zellbiologie
  • 4.3 Zellkulturtechnik
  • 4.4 Gentechnik
  • 4.5 Mikrobielle Fermentation

müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Nachweis von mindestens 45 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag(*).
  • Die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen der Module "1.1 Mathematik 1" und "1.2 Physik 1" müssen bis zum Stichtag(*) nachgewiesen werden.

 

(*) Der Stichtag für Praktika im Sommersemester ist der 30.11. des Vorjahres, für Praktika im Wintersemester der 31.05. des laufenden Jahres.

5. Semester

Für die Teilnahme an den Modulen

  • 5.1 Enzymtechnik
  • 5.2 Spezielle Mikrobiologie
  • 5.3 Downstream Processing
  • 5.4 Immunologie und Virologie

müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein

  • Nachweis von mindestens 60 Leistungspunkten aus dem Kernstudium zum Stichtag(*).
  • Die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen der Module "1.1 Mathematik 1", "2.1 Mathematik 2", "1.2 Physik 1" und "2.2 Physik 2" müssen bis zum Stichtag(*) nachgewiesen werden.

 

(*) Der Stichtag für Praktika im Sommersemester ist der 30.11. des Vorjahres, für Praktika im Wintersemester der 31.05. des laufenden Jahres.

Praktika im Studiengang Biotechnologie M.Sc.

(Stand: Prüfungsordnung ab April 2022)

1. und 2. Semester

Für die Teilnahme an den Praktika bestehen keine formalen Voraussetzungen. Um dem Inhalt des Moduls/Praktikums folgen zu können, werden aber entsprechende Grundkenntnisse vorausgesetzt. Diese Grundkenntnisse entnehmen Sie bitte Anlage 3 der Prüfungsordnung.

Wie und wann melde ich mich zu den Praktika an?

Diese Hinweise beziehen sich auf unsere Bachelor Studiengänge, das Vorgehen in den Masterstudiengängen kann abweichen.

Im 1. Semester:
Sie erhalten rechtzeitig eine E-Mail, in der die weiteren Schritte erläutert werden. Die Einteilung in die Praktikumskurse erfolgt von unserer Seite. Beachten Sie bitte ggf. Hinweise auf der Seite "Informationen für unsere Erstsemester".

Ab dem 2. Semester:
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über QIS oder Campus Office. Zur Mitte/Ende des vorhergehenden Semesters wird hier auf dieser Seite (weiter oben) und auf der Fachbereichswebseite (mit genügend Vorlaufzeit) unter "News" der Anmeldezeitraum und das Anmeldeverfahren angeben. Die Anmeldung ist verbindlich. Sollten Sie Fragen zur Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an die in der News angegebene Kontaktperson.

Nach dem Ende der Anmeldephase beginnt die Zuteilung zu den Praktikumskursen. Wenn diese abgeschlossen ist, wird erneut eine "News" veröffentlicht.

In den meisten Fällen stehen ausreichend Praktikumplätze zur Verfügung. In einigen Fällen sind die Praktikumsplätze aber begrenzt. Sollten Sie aus schwerwiegenden Gründen nicht an einem Kurs teilnehmen können, informieren Sie umgehend die jeweilige Praktikumsleitung. Der freie Platz kann dann einem anderen Studierenden angeboten werden. Seien Sie fair zu Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen!

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