Foto von der Prüfungsordnung für den Studiengang Maschinenbau

Prüfungsordnungen, Aufhebung von Prüfungsordnungen inkl. Übergangsregelungen & Modulhandbücher

Haben Sie mal Ihre Prüfungsordnung gelesen? Das sollten Sie! Dort und in der Rahmenprüfungsordnung oder der Allgemeinen Prüfungsordnung (ab Studienbeginn WS 2025/26) sind alle Prüfungsmodalitäten geregelt. Die Rahmenruefungsordnungen und die Allgemeine Prüfungsordnung sowie die jeweilige Prüfungsordnung des für Sie relevanten Studiengangs finden Sie im Portal FH- Mitteilungen. Grenzen Sie die Suche mit der Filterfunktion bitte unbedingt ein!

Hier auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Prüfungsordnung (PO). Ebenso die Äquivalenztabellen (infofern bereits veröffentlicht) und natürlich Hinweise zur Aufhebung der einzelnen Prüfungsordnungen.

Die jeweiligen Modulhandbücher des FB08 zu den Studiengängen sind für alle Studierende des FB08 auf dieser Seite (ganz unten) im Drop-down-Menü zu finden.

Auslauf alter Prüfungsordnungen

Einstellung der Bachelorstudiengänge „Schienenfahrzeugtechnik“, Schienenfahrzeugtechnik (Teilzeit) und Dualer Studiengang Schienenfahrzeugtechnik (DIRail)

Wenn Sie sich bis spätestens 2023/24 in den Bachelorstudiengang „Schienenfahrzeugtechnik“, „Schienenfahrzeugtechnik (Teilzeit)“ oder „Dualer Studiengang Schienenfahrzeugtechnik (DIRail)“ eingeschrieben haben, müssen Sie Ihr Studium bis zum 31.08.2030 abschließen!

Sollten Sie als Studierende*r nicht zum 31.08.2030 das Studium abgeschlossen haben und kein Antrag auf Studiengangwechsel gestellt worden sein, werden Sie exmatrikuliert.

Informieren Sie sich rechtzeitig anhand der Prüfungsordnungen und der Einstellungsordnungen und planen Sie sorgfältig, ob die noch verbleibenden Prüfungsperioden. Diese finden Sie in der jeweiligen Aufhebungsordnung des entsprechenden Studiengangs.

Durch einen Studiengangwechsel kann es zu einer Verlängerung des Studiums kommen.

Sprechen Sie bei Zweifeln mit der/dem jeweiligen Studiengangsleiter*in.

 

Einstellung Dualer Studiengang Mechatronik (DIMech)

Wenn Sie sich bis spätestens 2023/24 in den Bachelorstudiengang Dualer Studiengang Mechatronik eingeschrieben haben, müssen Sie das Studium bis zum 31. August 2030 absolviert haben.

Sollte dies nicht realisierbar sein, dann haben Sie noch die Möglichkeit des Studienganges selbstständig zu wechseln. Sollte dies nicht passieren, werden Sie exmatrikuliert zum 31.08.2030.

Informieren Sie sich rechtzeitig anhand der Prüfungsordnungen und der Einstellungsordnungen und planen Sie sorgfältig, ob die noch verbleibenden Prüfungsperioden. Diese finden Sie in der jeweiligen Aufhebungsordnung des entsprechenden Studiengangs.

Durch einen Studiengangwechsel kann es zu einer Verlängerung des Studiums kommen.

Sprechen Sie bei Zweifeln mit der/dem jeweiligen Studiengangsleiter*in.

 

Auslauf der Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen PO 2018 und 2020 und Master Wirtschaftsingenieurwesen 

Wenn Sie spätestens zum Wintersemester 2022/23 in den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinegenirwesen (PO 2018 oder 2020, 2023) eingeschrieben wurden, können Sie Prüfungen bis zum 31.08.2028 ablegen und diese müssen bis dahin werbracht sein. Andernfalls werden Sie in die nächsthöhere Prüfungsordnung umgeschrieben, insofern eine erfolgreiche Rückmeldung durchgeführt ist. An dieser Stelle verweisen wir auf die Ordnung zur Aufhebung.


Wenn Sie spätestens zum Wintersemester 2022/23 in den Master Studiengang Wirtschaftsinegenirwesen (PO 2020 oder 2023) eingeschrieben wurden, können Sie Prüfungen bis zum 31.08.2026 ablegen und diese müssen bis dahin werbracht sein. Andernfalls werden Sie in die nächsthöhere Prüfungsordnung umgeschrieben, insofern eine erfolgreiche Rückmeldung durchgeführt ist. An dieser Stelle verweisen wir auf die Ordnung zur Aufhebung.
 

Auslauf der Prüfungsordnung Bachelor Maschinenbau und Mechatronik PO 2018 und 2020 (wird überarbeitet)

Die Prüfungsordnungen unter den POs´ 2025 laufen aus, da diese sich auf die Rahmenprüfungsordnung beziehen. Die Rahmenprüfungsornung wird nun abgelöst von der Allgemeinen Prüfungsordnung.

Wenn Sie spätestens zum Wintersemester 2023/24 in den Bachelor Studiengang Maschinenbau (PO 2018 oder 2020) eingeschrieben wurden, können Sie Prüfungen bis zum 2028 (Phase 03) ablegen und müssen bis zum 28.02.2030 das Studium abgeschlossen haben. Andernfalls werden Sie in die nächsthöhere Prüfungsordnung umgeschrieben, insofern eine erfolgreiche Rückmeldung durchgeführt ist. An dieser Stelle verweisen wir auf die Ordnung zur Aufhebung.

(wird überarbeitet) Wenn Sie spätestens zum Wintersemester 2023/24 in den Bachelor Studiengang Mechatronik (PO 2018 oder 2020) eingeschrieben wurden, können Sie Prüfungen bis zum 20XX (Phase 03) ablegen und müssen bis zum XX.XX.20XX das Studium abgeschlossen haben. Andernfalls werden Sie in die nächsthöhere Prüfungsordnung umgeschrieben, insofern eine erfolgreiche Rückmeldung durchgeführt ist. An dieser Stelle verweisen wir auf die Ordnung zur Aufhebung (Aufhebung ist geplant, sobald die Ordnung verabschiedet wurde, wird diese hier verlinkt).

 

Wechsel der Prüfungsordnung, Übergangsregelungen & Äquivalenztabellen

Bitte beachten Sie: Die unten stehenden Hinweise gelten vorbehaltlich der Regelungen der entsprechenden Aufhebungsordnungen. Nur die Aufhebungsordnungen geben die rechtsverbindlichen Regelungen wieder.

Ein Antrag auf Wechsel aus einer alten in eine neuere Prüfungsordnung desselben Studiengangs kann üblicherweise jederzeit gestellt werden, Ausnahmen sind in den Aufhebungsordnungen definiert. Die Bearbeitung erfolgt zwischen den Prüfungsperioden, so dass Sie in der Regel zur nächsten Prüfungsperiode in der neuen PO anmelden können. Außerdem gilt:
Sie können aus einer auslaufenden PO jederzeit freiwillig in die aktuell gültige PO wechseln, sofern es die Aufhebungsordnung der auslaufenden PO zulässt.

In beiden Fällen:

  • Schicken Sie bitte formlose Anträge (mit Matrikelnummer und aktuellen Studiengang/PO) nur an das Prüfungssekretariat.
  • Sollten Sie einen Antrag an den PA-Vorsitzenden gestellt haben und noch keine Antwort erhalten haben, reichen Sie den Antrag bitte erneut an das Prüfungssekretariat ein.
  • Haben Sie bitte Verständnis, dass ein PO-Wechsel eine arbeitsintensive Angelegenheit ist und in der aktuellen Lage nur in sehr dringenden Fällen mit Priorität bearbeitet werden kann.

 Um die Anfragenflut zum Thema PO-Wechsel zu begrenzen, hier die Essenz aus Aufhebungsordnungen und Übergangsregeln.

  1. Niemand MUSS in die neue PO wechseln. Ausnahme: Sie schließen eine in Ihrer PO verpflichtende Prüfung nicht bis zu den in den Aufhebungsordnungen genannten Fristen ab. Dann erfolgt die zwangsweise Umschreibung.
  2. Termine für das Auslaufen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen finden Sie in der Aufhebungsordnung.
  3. Je nach Aufhebungsordnung kann gelten: Für nicht mehr angebotene Fächer/Prüfungen gibt es äquivalente Ersatzmodule (siehe Übergangsregeln)
  4. Prüfungsvorleistungen werden, wo sinnvol, großzügig gegenseitig angerechnet.
  5. Wenn Sie trotz 1. - 4. in die neue PO wechseln wollen, können Sie dies nach den Maßgaben der jeweiligen Aufhebungsordnungen tun. Beachten Sie, dass der administrative Aufwand hoch ist und je nach Personalverfügbarkeit im Prüfungssekretariat einige Zeit beanspruchen kann.

Die Aufhebungsordnungen der "alten" Prüfungsordnungen finden Sie im Portal der FH Aachen. Weitere Regeln, vor allem zur wechselseitigen Anerkennung von Modulleistungen aus alter und neuer PO finden Sie im auf dieser Seite weiter unten.

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen: Informationen zum Wechsel der Prüfungsordnungen PO2018 bis PO2023 in die neue PO2025

Häufig gestellte Fragen zum Wechsel der Prüfungsordnungen PO2018 bis PO2023 in die neue PO2025 im Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen klärt unser FAQ

Sollten Sie nach der Lektüre des Dokuments noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an den Leiter des Studiengangs Prof. Dr.-Ing. Nils Luft (nils.luftfh-aachen.de) und bei offenen Fragen danach an den Prüfungsausschussvorsitzenden Prof. Dr. rer. nat. Christian Effertz in seiner offenen Sprechstunde (siehe Link).

Die Anerkennungstabelle finden Sie hier.

Übergangsregelungen Bachelorstudiengänge

Übergangsregelungen Masterstudiengänge

Wechsel der PO 2014-2019 im Studiengang:

  • Master Produktentwicklung im Maschinenbau M.Eng.
    Regeln für den Übergang vom Masterstudiengang Produktentwicklung im Maschinenbau gemäß der Prüfungsordnung vom vom 18. Dezember 2014 zum Masterstudiengang Produktentwicklung im Maschinenbau gemäß der Prüfungsordnung vom vom 26. Februar 2019
  • Industrial Engineering M.Sc.
    Regeln für den Übergang vom vier‐ zum dreisemestrigen Masterstudiengang Industrial Engineering im Fachbereich Maschinenbau und Mechatronik 01.07.2015
  • Master Mechatroniks M.Sc.
    Regeln für den Übergang vom viersemestrigen Masterstudiengang Mechatronics (Studienbeginn vor WS 2015/16) zum drei- und zum viersemestrigen Masterstudiengang Mechatronics (Studienbeginn ab WS 2015/16) der Fachbereiche Maschinenbau und Mechatronik, Elektrotechnik und Informationstechnik und Luft- und Raumfahrttechnik 02.12.2016
  • Produktentwicklung M.Eng.
    Regeln für den Übergang vom viersemestrigen Masterstudiengang Produktentwicklung zum dreisemestrigen Masterstudiengang Produktentwicklung im Maschinenbau im Fachbereich Maschinenbau und Mechatronik 02.07.2015

Ausnahmeregelungen für Hochschulwechsler (Viertsemester-Sperre)

Für Studierende, die in das dritte Fachsemester (Wintersemester) eingestuft worden sind sowie Studierende, die in das zweite Fachsemester (Sommersemester) eingestuft worden sind gelten Ausnahmeregelungen in Bezug auf die sogenannte „Viertsemester-Sperre“. Sehen Sie dazu: Härtefallanträge und Sonderfälle