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Unveränderte Kritik

Fachhochschulen nehmen zum Regierungsentwurf des Hochschulzukunftsgesetzes Stellung

An ihrer Kritik am Hochschulzukunftsgesetz halten die nordrheinwestfälischen Fachhochschulen fest. Zwar enthält der aktuelle Regierungsentwurf wichtige Korrekturen gegenüber dem im November 2013 vorgelegten Referentenentwurf; beispielsweise wurden tragfähigere Regelungen zur Ausgestaltung des geplanten Liquiditätsverbunds oder zur Drittmitteltransparenz vorgesehen. Trotz solcher Anpassungen bleiben Duktus beziehungsweise Ausrichtung des Gesetzesvorhabens und damit auch die daran zu übende Kritik unverändert. Das HZG beschränkt sich fast ausschließlich darauf, Steuerungsstrukturen zu verändern und den Einfluss des Ministeriums zu stärken.

Die Fachhochschulen kritisieren besonders die im Hochschulzukunftsgesetz angelegte schwache Rolle des Parlaments und die einseitige Stärkung der Ministerialbürokratie, auch zu Lasten der Hochschulautonomie. Über die Schaffung eines völlig neuen Rechtsinstruments in Form von Rahmenvorgaben versucht das Ministerium, sich massive Eingriffsmöglichkeiten in die operative Hochschultätigkeit zu sichern. Ein solches Ansinnen sieht Kanzlersprecher Heinz Henkemeier mit Sorge: „Ohne parlamentarische Kontrolle eröffnen juristisch fragwürdige Rahmenvorgaben einen äußerst weiten Handlungsspielraum“. Darüber hinaus sind weitgehende Strukturentscheidungen der Zustimmung des Landtags entzogen. Exemplarisch seien die Verabschiedung des Landeshochschulentwicklungsplans als zentrales Steuerungsinstrument sowie die Entscheidung über die Schließung von Hochschulstandorten genannt.

Auch werden allein durch neue oder anders zusammengesetzte Gremien an den Fachhochschulen weder der Studienerfolg erhöht noch das Forschungspotential im gesamtgesellschaftlichen Interesse gestärkt oder die Qualifikations- und Karrieremöglichkeiten von Beschäftigten nachhaltig verbessert. Zukunftsweisende Impulse, wie die überfällige Öffnung des Promotionsrechts für Fachhochschulen, fehlen bislang. Daher hofft der LRK-Vorsitzende Prof. Dr. Martin Sternberg auf die weitere parlamentarische Beratung: „Hier sollte sich NRW ähnlich mutig zeigen wie die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein und ein auf besonders forschungsstarke Bereiche beschränktes Promotionsrecht unter parlamentarischer Kontrolle erproben.“

Weitere Informationen auf der Webseite der NRW-Fachhochschulen:

http://www.fh-nrw.de/index.php?id=21

Quelle: Gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen
und Kanzler und der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen
NRW | Dortmund/Bochum, 05.06.2014