Anerkennung und weitere Formalitäten

Anerkennung von Studienleistungen

Wenn Sie die Zusage für einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule erhalten haben, muss vor Antritt des Auslandssemesters geklärt werden, welche Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden können. Dazu werden Sie aufgefordert, eine konkrete Auswahl an wählbaren Modulen unter Berücksichtigung der Inhalte und der jeweiligen ECTS Punkte aufzulisten. Nach Prüfung durch das International Faculty Office wird ein Vertrag, ein sogenanntes „Learning Agreement“, zwischen dem Studierenden, der FH Aachen und der Partnerhochschule vorbereitet, das Module auflistet, die anerkannt werden. Da die unterschiedlichen Länder andere Notenskalen verwenden, gibt es eine Umrechnungstabelle zum deutschen Notensystem. 

Weitere Formalitäten

Visum

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem geplanten Auslandsaufenthalt, ob Sie für das Gastland ein Visum benötigen. Über die Notwendigkeit bzw. die Modalitäten der Beantragung eines Visums sollten Sie sich in der Botschaft bzw. dem Konsulat des Gastlandes informieren. Bedenken Sie: als Auslandsstudierender reisen Sie nicht als Tourist, somit gelten die vereinfachten touristischen Einreisebedingungen nicht für Studierende.
Weitere Informationen finden Sie bei Konsulaten und Botschaften, beim Auswärtigen Amt sowie beim DAAD.


Bescheinigungen

Für Ihren Auslandsaufenthalt können durch das International Office Bescheinigungen ausgestellt werden für

  • Finanzamt und Amt für Ausbildungsförderung
  • Stiftungen
  • Beantragung eines Visums
  • Partnerhochschulen oder ausländische Behörden (z.B. Antrag auf Wohngeld in Frankreich)

Weitere Bescheinigungen erstellen wir auf Anfrage.

Die vom AStA geforderte Bescheinigung zur Befreiung vom Beitrag für das Semesterticket brauchen Sie nicht, da das IFO dem AStA regelmäßig die Namen der Studierenden, die ins Ausland gehen, zukommen lässt.


Rückmeldung

Die Rückmeldung erfolgt ganz normal. Prüfungen können weiterhin am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften abgelegt werden.


Versicherung

Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Sie sollten den Fortbestand des Versicherungsschutzes bei Krankheit und Unfall sichern und die Bedingungen der Gasthochschule erfragen. Innerhalb Europas ist normalerweise jeder Student über die deutsche Krankenversicherung versichert und muss daher immer seine European Health Insurance Card (EHIC) bei sich tragen. Bitte informieren Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt, ob dies auch auf Ihre Krankenkasse zutrifft. Sollte das europäische Ausland nicht durch Ihre Versicherung abgedeckt sein, bietet jede größere Krankenkasse eine Zusatz-Auslandskrankenversicherung an.
Außerhalb Europas empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann direkt bei einem deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Manche Hochschulen (z.B. in den USA) bieten auch hochschuleigene Versicherungen an, über diese werden Sie ggf. informiert.


Einwohnermeldeamt

Laut Landesmeldegesetz ist man verpflichtet, bei einem Auslandsaufenthalt, der mehr als drei Monate beträgt, eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn der Mietvertrag in Aachen aufrecht erhalten bleibt. Die Missachtung dieser Abmeldevorschrift des Einwohnermeldeamtes kann ein Verwarngeld zur Folge haben.