Reiseabrechnung
Reisekostenabrechnungen müssen gemäß § 3 LRKG NRW innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Dienstreise eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist ist eine Erstattung nicht mehr möglich. Wir empfehlen, die Abrechnung innerhalb von vier Wochen einzureichen.
Erforderliche Belege können nachgefordert werden. Werden diese nicht innerhalb von drei Monaten vorgelegt, kann der betreffende Teil der Reisekostenabrechnung nicht erstattet werden.
Das Abrechnungsformular finden Sie unten auf dieser Seite (Login erforderlich). Bitte nutzen Sie stets das aktuelle Formular und tauschen Sie ggfs. lokal gespeicherte Formulare aus.
Bitte beachten Sie, dass Dienstreisen nach dem Landesreisekostengesetz NRW (LRKG NRW) abgerechnet werden.
Detaillierte Informationen zum Thema Reisekosten und den einzelnen Reisekostenbestandteilen finden Sie in unserem Stichwortverzeichnis. Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte gerne an das Team der Reisekostenstelle.
FH Aachen | Jonas Pitzen
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