Dienstliche Beurteilung

Nach § 92 Landesbeamtengesetz NRW sollen Beamt:innen in regelmäßigen Zeitabständen dienstlich beurteilt werden (Regelbeurteilung). Gem. § 8 Laufbahnverordnung (LVO) beträgt der Zeitabstand grundsätzlich drei Jahre. Darüber hinaus gibt es Beurteilungen aus besonderem Anlass und Beurteilungen in der Probezeit. Die Beurteilungen werden nach Bekanntgabe an den/die Beamt:in in die Personalakte aufgenommen. Die FH Aachen richtet sich nach Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Schule, Wissenschaft und Forschung  - RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 28. Feb. 2002 – 122-22/03-733/01

Zweck der Beurteilung:
Die Leistungen der Beamt:innen sollen abgestuft und untereinander vergleichbar bewertet werden. Außerdem soll ein Bild der Befähigung und Eignung gewonnen werden. Beurteilungen sollen es der FH Aachen ermöglichen, Entscheidungen über den Aufgabenbereich von Beamt*innen und über ihr dienstliches Fortkommen, insbesondere über eine Beförderung, am Grundsatz der Bestenauslese auszurichten.

Weitere Informationen stehen den Beschäftigten der FH Aachen nach Login zur Verfügung.