Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ bietet FH-Angehörigen mit vertraglichem Verhältnis die Chance, für einen kurzen Zeitraum an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im europäischen Ausland eine Fort- und Weiterbildungsmaßnahme durchzuführen.
Die Beschäftigten können so in einem anderen Land Fachwissen erwerben und internationale Erfahrungen sammeln, die für die tägliche Arbeit an der FH Aachen von Relevanz sind.
Internationale Kontakte werden hergestellt und der Grundstein für eine potenzielle künftige Zusammenarbeit zwischen der FH Aachen und der Zielinstitution kann gelegt werden.
Erasmus+ Erklärvideo
Voraussetzungen
- Alle FH-Angehörigen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule können gefördert werden.
- Bei ausreichender Budgetverfügbarkeit kann pro Person maximal zweimal pro akademischem Jahr eine Personalmobilität durchgeführt werden.
- Die Personalmobilität muss in einem Land stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das eigene Hauptwohnsitzland ist.
- Der Schulungsaufenthalt kann an einer Hochschule im Ausland, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland stattfinden. Hierbei muss beachtet werden, dass sich der Hauptsitz der aufnehmenden Einrichtung im selben Land im Ausland befinden muss, in dem die Mobilität stattfindet.
- Wenn der Schulungsaufenthalt an einer Hochschule stattfindet, muss diese im Besitz einer gültigen ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) sein.
- Schulungsaufenthalte dauern zwischen 2 Tagen und 2 Monaten (jeweils ohne Reisezeiten). In Partnerländern (an der FH Aachen derzeit Großbritannien & Schweiz) beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 5 Tage.
- Folgende Schulungsformate können gefördert werden:
> Hospitationen
> Job Shadowing
> Studienbesuche
> Teilnahme an Workshops und Seminaren
> Teilnahme an Sprachkursen
- Die Teilnahme an Konferenzen ist nicht förderfähig.
- Hochschulpersonal kann an offiziellen Programmen teilnehmen, z.B. an Staff Weeks oder Sprachkursen oder sich eigenständig förderfähige Formate organisieren. Auf folgenden Seiten finden Sie eine aktuelle Liste der Staff Weeks und Sprachkurse:
- Staff weeks search | IMOTION
- European Commission, European School Education Platform, Course Catalogue
Beantragung
Antragsfrist an der FH Aachen für eine Erasmus+ Förderung für eine Personalmobilität:
Genau 2 Monate vor dem geplanten Abreisedatum.
Beispiel: Für eine Mobilität ab dem 15.11.2026 beträgt Ihre persönliche Antragsfrist: 15.09.2026
Falls Sie Realkosten geltend machen möchten, wenden Sie sich bitte spätestens 4 Monate vor der geplanten Abreise an uns.
Benötigte Dokumente zur persönlichen Antragsfrist – vor der Abreise:
(einzelne unterschriebene Pdf-Dateien/Scans, per Email an die unten genannte Ansprechpartnerin)
- Mobility Agreement Staff Training mit Unterschrift der Zielinstitution
- Erklärung zu den Versicherungen für Hochschulpersonal
- Erklärung Mobilitätszuschuss
- Ehrenwörtliche Erklärung Standardreisen oder
Ehrenwörtliche Erklärung Green Travel - Dienstreiseantrag mit Genehmigung (Beantragung über das Service-Portal der FH Aachen)
- A1-Bescheinigung (Beantragung über das Service-Portal der FH Aachen)
Die aufgelisteten unterschriebenen Dokumente müssen vollständig zur persönlichen Antragsfrist 2 Monate vor geplanter Abreise im Akademischen Auslandsamt vorliegen, damit eine Förderung über Erasmus+ möglich ist.
Eine Förderung nach Ablauf der persönlichen Antragsfrist ist leider nicht möglich.
Nach Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erhalten Sie bei einer Förderfähigkeit Ihres Vorhabens vor Ihrer Abreise ein Grant Agreement, die formale Fördervereinbarung.
Einzureichende Unterlagen direkt nach Ihrer Personalmobilität:
- Certificate of attendance Staff Mobility for Training
- EU-Survey (Link zur Umfrage wird per Mail versendet)
- Scans der Reisetickets
Förderhöhe
Im Rahmen der Erasmus+-Förderung für Hochschulpersonal erhalten Sie Pauschalen für die Aufenthalts- und Reisekosten. Die Höhe wird von der Europäischen Kommission bzw. der NA DAAD festgelegt.
Beachten Sie, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.
Die Mobilitätszuschüsse werden nicht nach dem Bundes- bzw. Landesreisekostengesetz berechnet. Sie erhalten die vorgegebenen Stückkosten, die Sie in voller Höhe annehmen müssen.
Falls die Erasmus+-Pauschale die Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Erasmus+-Auslandsaufenthalt entstanden sind, übersteigt, müssen Sie die Differenz ggfs. eigenständig versteuern. Falls Ihre Kosten nicht vollständig gedeckt sind, können Sie sich eigenständig hinsichtlich einer Erstattung vonseiten der FH Aachen bemühen, bspw. durch Ihren Fachbereich.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die FH Aachen der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflicht unterliegt. Daher übermittelt sie jährlich folgende Daten an die Finanzbehörden: Vor- und Nachname, Adresse, Steuer ID Nummer und Geburtsdatum des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin, Art des Anspruchs, Höhe und Tag der Zahlung. Bei wiederkehrenden Bezügen zusätzlich deren erste Zahlung, die Zahlweise und voraussichtliche Dauer der Zahlungen.
Die Höhe der Aufenthaltskosten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten der Zielländer.
Es sind 3 Ländergruppen festgelegt:
Im akademischen Jahr 2026/2027 (Projekt 2026) gelten folgende Raten:
- Gruppe 1 „Hohe Lebenshaltungskosten“: 180 Euro pro Tag
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)
- Gruppe 2 „Mittlere Lebenshaltungskosten“: 160 Euro pro Tag
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
- Gruppe 3 „Niedrige Lebenshaltungskosten“: 140 Euro pro Tag
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
- Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12: 190 EUR pro Tag
Die Aufenthaltskosten werden pro Tag berechnet. Der erste und letzte Fördertag ist jeweils der Tag, an dem Sie physisch an der Zielinstitution anwesend sind. Reisetage werden nicht zu den Aufenthaltstagen hinzugezählt.
Beachten Sie, dass an der FH Aachen derzeit in der Regel maximal 10 Aufenthaltstage finanziell gefördert werden. Weitere Aufenthaltstage zählen als Zero-Grant-Tage.
Zusätzlich zu den Aufenthaltskosten erhalten Sie eine entfernungsabhängige Reisekostenpauschale.
Hierbei wird die Entfernung zwischen Aachen und dem Zielort mithilfe des EU-Distance-Calculators berechnet. Es gilt die einfache Wegstrecke.
Die Reisekostenpauschalen sind wie folgt gestaffelt:
Für das akademische Jahr 2026/2027 (Projekt 2026) gilt:
| 10 km bis 99 km: | 28 Euro |
| 100 km bis 499 km: | 211 Euro |
| 500 km bis 1.999 km: | 309 Euro |
| 2.000 km bis 2.999 km: | 395 Euro |
| 3.000 km bis 3.999 km: | 580 Euro |
| 4.000 km bis 7.999 km: | 1.188 Euro |
| 8.000 km und mehr: | 1.735 Euro |
Zusätzliche Pauschalen für An- und Abreisetage
Für die Deckung der Reisezeiten vor und nach der Präsenzphase der Auslandsaktivität werden bei Standardreisen (kein Green Travel) nach tatsächlich entstandenem Bedarf zusätzlich zu den km-abhängigen Reisekostenpauschalen noch Tagespauschalen für bis zu zwei Reisetage ausgezahlt (Tagessätze länderabhängig wie in Tabelle der Aufenthaltskosten).
Erfolgt die Anreise am gleichen Tag wie der erste Präsenztag wird hierfür kein zusätzlicher Reisetag gewährt – ebenso, wenn die Abreise noch am letzten Präsenztag erfolgt.
Sonderförderungen
Zusätzlich zur regulären Erasmus+-Förderung können Sonderförderungen beantragt werden, wenn Sie zur Gruppe der „Teilnehmenden mit geringeren Chancen“ gehören oder wenn Sie grün reisen.
Hochschulpersonal gehört zur Gruppe der „Teilnehmenden mit geringeren Chancen“, wenn ein Behinderungsgrad ab 20 oder eine chronische Erkrankung vorliegt oder wenn Kind/er mit ins Ausland reisen.
Wenn daher im Zusammenhang mit dem Erasmus+-Auslandaufenthalt zusätzliche Kosten entstehen, können diese über einen Realkostenantrag geltend gemacht werden.
Pro Personalmobilität können maximal 15.000 Euro erstattet werden, die vorab von der NA DAAD genehmigt werden müssen.
Hochschulpersonal, das sich dafür entscheidet, den überwiegenden Teil der Erasmus+-Auslandsmobilität mit nachhaltigen Verkehrsmitteln anzutreten (u.a. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Wandern), erhält einen gesonderten finanziellen Zuschuss.
Für das grüne Reisen erhält Hochschulpersonal anstelle des regulären Reisekostenzuschusses den erhöhten Reisekostenzuschuss nach dem Distanzband:
Für das akademische Jahr 2025/2026 (Projekt 2025) gilt:
10 km bis 99 km: 56 Euro
100 km bis 499 km: 285 Euro
500 km bis 1.999 km: 417 Euro
2.000 km bis 2.999 km: 535 Euro
3.000 km bis 3.999 km: 785 Euro
4.000 km bis 7.999 km: 1.188 Euro
8.000 km und mehr: 1.735 Euro
Zusätzlich werden bei Green Travel für die Deckung der Reisezeit vor und nach der Auslandsaktivität nach Bedarf bis zu sechs Reisetage ausgezahlt.
Ansprechpartnerin
FH-Aachen
Dipl.-Geol.
Sabine Brinker
Organisationseinheiten / Bereiche
Zentralverwaltung > Dezernat II - Studentische und akademische Angelegenheiten > II.4 - Akademisches AuslandsamtRaum 01002
52066 Aachen