Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Auslandsaufenthalte für nicht-wissenschaftliches Personal

Erasmus+ bietet Beschäftigten der FH Aachen die Chance, für einen kurzen Zeitraum an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im europäischen Ausland eine Fort- und Weiterbildungsmaßnahme durchzuführen.

Die Beschäftigten können so in einem anderen Land Fachwissen erwerben und internationale Erfahrungen sammeln, die für die tägliche Arbeit an der FH Aachen von Relevanz sind.

Internationale Kontakte werden hergestellt und der Grundstein für eine potenzielle künftige Zusammenarbeit zwischen der FH Aachen und der Zielinstitution kann gelegt werden.

Erasmus+ Erklärvideo

Voraussetzungen

  • Alle FH-Angehörigen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule können gefördert werden.
  • Die Personalmobilität muss in einem Land stattfinden, das nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das eigene Hauptwohnsitzland ist.
  • Der Schulungsaufenthalt kann an einer Hochschule im Ausland, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland stattfinden.
  • Wenn der Schulungsaufenthalt an einer Hochschule stattfindet, muss diese im Besitz einer gültigen ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) sein.
  • Schulungsaufenthalte dauern zwischen 2 Tagen und 2 Monaten (jeweils ohne Reisezeiten). In Partnerländern (an der FH Aachen derzeit Großbritannien & Schweiz) beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 5 Tage.
  • Folgende Schulungsformate können gefördert werden:

          > Hospitationen

          > Job Shadowing

          > Studienbesuche

          > Teilnahme an Workshops und Seminaren

          > Teilnahme an Sprachkursen 

  • Die Teilnahme an Konferenzen ist nicht förderfähig.
  • Hochschulpersonal kann an offiziellen Programmen teilnehmen, z.B. Staff Weeks oder sich eigenständig förderfähige Formate organisieren.

Beantragung

Damit alle Formalitäten fristgerecht abgeschlossen werden können, sollten Sie sich im Idealfall spätestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts ans Akademische Auslandsamt wenden.

Falls Sie Realkosten geltend machen möchten, sollten Sie sich 4 Monate vor Ausreise an uns wenden.

Folgende Dokumente sind zur Beantragung der Erasmus+ Förderung einzureichen:

  • Certificate of attendance
  • EU-Survey (Link zur Umfrage wird per Mail versendet) (Dies ist derzeit nicht möglich, da das Tool der Europäischen Kommission nicht einwandfrei funktioniert.)
  • Reisetickets im Original (bei Green Travel)

Förderhöhe

Im Rahmen der Erasmus+-Förderung für Hochschulpersonal erhalten Sie Pauschalen für die Aufenthalts- und Reisekosten. Die Höhe wird von der Europäischen Kommission bzw. der NA DAAD festgelegt.

Beachten Sie, dass eine parallele Förderung gleichartiger Kosten durch andere EU-Programme ausgeschlossen ist.

Die Mobilitätszuschüsse werden nicht nach dem Bundes- bzw. Landesreisekostengesetz berechnet. Sie erhalten die vorgegebenen Stückkosten, die Sie in voller Höhe annehmen müssen.

Falls die Erasmus+-Pauschale die Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Erasmus+-Auslandsaufenthalt entstanden sind, übersteigt, müssen Sie die Differenz ggfs. eigenständig versteuern. Falls Ihre Kosten nicht vollständig gedeckt sind, können Sie sich eigenständig hinsichtlich einer Erstattung vonseiten der FH Aachen bemühen, bspw. durch Ihren Fachbereich.

Die Höhe der Aufenthaltskosten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten der Zielländer. Es sind 3 Ländergruppen festgelegt:

 

Im akademischen Jahr 2023/2024 (Projekt 2023) gelten folgende Raten:

  • Gruppe 1 „Hohe Lebenshaltungskosten“: 180 Euro pro Tag

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Partnerländer der Region 1-14

  • Gruppe 2 „Mittlere Lebenshaltungskosten“: 160 Euro pro Tag

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

  • Gruppe 3 „Niedrige Lebenshaltungskosten“: 140 Euro pro Tag

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

 

Im akademischen Jahr 2024/2025 (Projekt 2024) gelten folgende Raten:

  • Gruppe 1 „Hohe Lebenshaltungskosten“: 180 Euro pro Tag

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

  • Gruppe 2 „Mittlere Lebenshaltungskosten“: 160 Euro pro Tag

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

  • Gruppe 3 „Niedrige Lebenshaltungskosten“: 140 Euro pro Tag

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

  • Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1 bis 12: 190 EUR pro Tag

 

Die Aufenthaltskosten werden pro Tag berechnet. Der erste und letzte Fördertag ist jeweils der Tag, an dem Sie physisch an der Zielinstitution anwesend sind. Reisetage werden nicht zu den Aufenthaltstagen hinzugezählt.

Beachten Sie, dass an der FH Aachen derzeit in der Regel maximal 10 Aufenthaltstage finanziell gefördert werden. Weitere Aufenthaltstage zählen als Zero-Grant-Tage.

Zusätzlich zu den Aufenthaltskosten erhalten Sie Reisekosten nach dem Distanzband.

Hierbei wird die Entfernung zwischen Aachen und dem Zielort mithilfe des EU-Distance-Calculators berechnet. Es gilt die einfache Wegstrecke.

Die Zuschüsse sind wie folgt gestaffelt:

Für das akademische Jahr 2023/2024 (Projekt 2023) gilt:

10 km bis 99 km:                                

23 Euro

100 km bis 499 km:

180 Euro 
 

500 km bis 1.999 km:                     

275 Euro 
 

2.000 km bis 2.999 km:                  

360 Euro 

3.000 km bis 3.999 km:                  

530 Euro 

4.000 km bis 7.999 km:                  

820 Euro 

8.000 km und mehr:                    

1.500 Euro 

 Für das akademische Jahr 2024/2025 (Projekt 2024) gilt:

10 km bis 99 km:                                

28 Euro

100 km bis 499 km:

211 Euro 
 

500 km bis 1.999 km:                     

309 Euro 
 

2.000 km bis 2.999 km:                  

395 Euro 

3.000 km bis 3.999 km:                  

580 Euro 

4.000 km bis 7.999 km:                  

1.188 Euro 

8.000 km und mehr:                    

1.735 Euro 

Sonderförderungen

Zusätzlich zur regulären Erasmus+-Förderung können Sonderförderungen beantragt werden, wenn Sie zur Gruppe der „Teilnehmenden mit geringeren Chancen“ gehören oder wenn Sie grün reisen.

Hochschulpersonal gehört zur Gruppe der „Teilnehmenden mit geringeren Chancen“, wenn ein Behinderungsgrad ab 20 oder eine chronische Erkrankung vorliegt oder wenn Kind/er mit ins Ausland reisen.

Wenn daher im Zusammenhang mit dem Erasmus+-Auslandaufenthalt zusätzliche Kosten entstehen, können diese über einen Realkostenantrag geltend gemacht werden.

Pro Personalmobilität können maximal 15.000 Euro erstattet werden, die vorab von der NA DAAD genehmigt werden müssen.

Hochschulpersonal, das sich dafür entscheidet, den überwiegenden Teil der Erasmus+-Auslandsmobilität mit nachhaltigen Verkehrsmitteln anzutreten (u.a. Bahn, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Wandern, Reiten), erhält einen gesonderten finanziellen Zuschuss.

Für das grüne Reisen erhält Hochschulpersonal anstelle des regulären Reisekostenzuschusses den erhöhten Reisekostenzuschuss nach dem Distanzband:

Für das akademische Jahr 2023/2024 (Projekt 2023) gilt:

10 km bis 99 km:                            23 Euro
100 km bis 499 km:                      210 Euro 
500 km bis 1.999 km:                   320 Euro 
2.000 km bis 2.999 km:                410 Euro 
3.000 km bis 3.999 km:                610 Euro 
4.000 km bis 7.999 km:                820 Euro
8.000 km und mehr:                     1.500 Euro

Zusätzlich werden bei grünem Reisen zwischen 1 und 4 Reisetagen vergeben. An der FH Aachen werden diese je nach Entfernungsspanne vergeben:

Bis 500 km

1 Tag

Bis 1000 km

2 Tage

Bis 1500 km

3 Tage

Über 1500 km

4 Tage

Für das akademische Jahr 2024/2025 (Projekt 2024) gilt:

10 km bis 99 km:                            56 Euro
100 km bis 499 km:                      285 Euro 
500 km bis 1.999 km:                   417 Euro 
2.000 km bis 2.999 km:                535 Euro 
3.000 km bis 3.999 km:                785 Euro 
4.000 km bis 7.999 km:                1.188 Euro
8.000 km und mehr:                     1.735 Euro

Zusätzlich werden bei grünem Reisen zwischen 1 und 6 Reisetagen vergeben.

Weitere Änderungen werden bekanntgegeben.

Ansprechpartnerin

Foto  Sarah Elena Rossmann

Sarah Elena Rossmann

Zentralverwaltung - Dezernat II - Studentische und akademische Angelegenheiten - II.4 - Akademisches Auslandsamt
Bayernallee 11
Raum 01004
52066 Aachen

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