Angebote für Studierende mit Kind
Betreuungskostenzuschuss
Für eine selbstorganisierte stundenweise Kinderbetreuung außerhalb der Regelbetreuung können Studierende einen finanziellen Zuschuss zu ihren anfallenden Betreuungskosten erhalten. Das Angebot des Betreuungskostenzuschusses richtet sich an eingeschriebene studierende und promovierende Eltern der FH Aachen ohne sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Der ersten Antragsstellung muss eine Beratung durch den AStA der FH Aachen vorausgehen. Pro Betreuungsstunde können maximal 12,50 € bezuschusst werden. Der Zuschuss darf 800 € pro Semester und studierendem Elternteil nicht übersteigen. Alleinerziehende können maximal 1600 € Betreuungszuschuss pro Semester erhalten. Der Betreuungskostenzuschuss kann in folgenden Fällen gewährt werden:
- Examensphase
- Besuch von Lehrveranstaltungen
- Schließungs- / Urlaubszeiten der Regelbetreuung
Alle Informationen und die Unterlagen zur Beantragung des Betreuungskostenzuschusses erhalten Sie beim Sozialreferat des AStAs der FH Aachen, sozialesasta.fh-aachen.org.
Kinderkarte
Kinder von Studierenden der FH Aachen erhalten mittels einer Kinderkarte in allen Mensen des Studierendenwerks Aachen kostenlos eine warme Mahlzeit pro Tag. Die Ausgabe erfolgt in Verbindung mit dem Kauf einer Erwachsenenportion. In Begleitung eines studierenden Elternteils erhalten die Kinder eine Gratisportion aus dem täglichen Menü-Angebot. Das Kinderessen wird auf bunten, bruchsicheren Kindertellern serviert. In allen Mensen sind Kinderstühle für die ganz Kleinen vorhanden. Die Kinderkarte erhalten studierende Eltern in Aachen durch die Einreichung des entsprechenden Antrags, einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und einer gültigen Studienbescheinigung beim Infopoint des Studierendenwerks am Pontwall 3. Studierende in Jülich können die entsprechenden Unterlagen an der Kasse der Mensa Jülich in der Heinrich-Mussmann-Straße abgeben. Gültig ist sie für das laufende Kalenderjahr. Im Dezember eines jeden Jahres erhalten Studierende bei erneuter Vorlage einer gültigen Studienbescheinigung eine neue Karte für das nächste Jahr. Eine Austellung der Kinderkarte ist für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr möglich.
Familienwohnungen
Das Studierendenwerk Aachen ÄoR stellt für Studierende mit Kind Familienwohnungen in den Wohnanlagen Mattschö-Moll-Weg und Rütscher Straße 123-125 zur Verfügung.
Familienwohnungen im Mattschö-Moll-Weg
- Wohnberechtigungsschein nötig!
- 15 Familienwohnungen à 60 m², 3 Zimmer (600 € Monatsmiete zzgl. Stromkosten)
- 1 Familienwohnung à 88 m², 4 Zimmer (749 € Monatsmiete zzgl. Stromkosten)
- Parkplätze, Kinderspielplatz, Grünflächen
- Bewerberprofil: Familie (Paare oder Alleinerziehende) mit Kind(ern)
Familienwohnungen in der Rütscher Straße 123-125
- Kein Wohnberechtigungsschein nötig!
- 39 Familienwohnungen à 61m², 3 Zimmer (mit Terrasse 551 € Monatsmiete zzgl. Strom oder mit Innenhof 531 € Monatsmiete zzgl. Strom)
- Parkplätze, Kinderspielplatz, Grünflächen
- Bewerberprofil: Familie (Paare oder Alleinerziehende) mit Kind(ern)
zur Website der Familienwohnungen in der Rütscher Straße 123-125
Bewerbung
Bewerbungen für eine Familienwohnung des Studierendenwerks reichen Sie online über das Bewerbungsportal ein.
Für weitere Informationen zu den Familienwohnungen wenden Sie sich bitte an Kerry Schaper, Studierendenwerk Aachen, unter kerry.schaperstw.rwth-aachen.de.