Mutterschutz für Studentinnen
Die gesetzlichen Regelungen des Mutterschutzgesetzes gewährleisten den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Studentinnen sowie des ungeborenen Kindes. Zudem sehen die Regelungen vor, Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung und Stillzeit zu vermieden oder auszugleichen, um eine Chancengleichheit herzustellen.
Welche Rechte sich für Studentinnen aus dem Mutterschutz ergeben, welche Möglichkeiten während der besonderen Mutterschutzfristen bestehen und wie der weitere formelle Ablauf ist, kann im Merkblatt zum Mutterschutz nachgelesen werden.
Dabei steht es Studentinnen frei ihre Schwangerschaft der Hochschule zu melden. Die Hochschule kann ihre Fürsorgepflicht allerdings nur dann wahrnehmen, sofern sie von der Studentin über eine bestehende Schwangerschaft oder Stillzeit informiert wurde.
Wenn eine Studentin sich dazu entschließt ihre Schwangerschaft anzuzeigen, ist das Formular "Mitteilung einer Schwangerschaft" vollständig auszufüllen und per E-Mail, postalisch oder persönlich im Familienbüro einzureichen.
Nach Meldung der Schwangerschaft wird individuell eine formelle Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls eine Anpassung der Studienbedingungen durchgeführt. Damit stellt die Hochschule sicher, dass die Gesundheit der Mutter und des Kindes am Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit nicht gefährdet ist.
Werden weitere Informationen benötigt oder besteht der Wunsch nach Unterstützung dabei, einen individuellen Weg in dieser besonderen Studienzeit zu gestalten? Dann kann gerne das Familienbüro kontaktiert werden.