Studienorganisation mit Familienaufgaben
Urlaubssemester
Schwangerschaft / Mutterschutz
Gemäß der Einschreibungsordnung der FH Aachen können sich schwangere Studentinnen und Studentinnen nach einer Entbindung sowie anlässlich der Inanspruchnahme der gesetzlichen Mutterschutzfristen beurlauben lassen. Die Beurlaubung erfolgt für das gesamte Semester und kann zum laufenden Semester beantragt werden. Im Rahmen der Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft / Mutterschutz ist die Erbringung von Leistungen nicht möglich. Die Beantragung eines Urlaubssemesters aufgrund der Inanspruchnahme des Mutterschutzes kommt einer Mitteilung der Schwangerschaft gleich und verpflichtet deswegen die Hochschule zur Abgabe einer entsprechenden Meldung an die Bezirksregierung Köln.
Pflege und Erziehung von Kindern
Gemäß der Einschreibungsordnung der FH Aachen können sich studierende Eltern während der Fristen der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz beurlauben lassen. Es können pro Kind bis zu sechs Urlaubssemester aufgrund von Pflege und Erziehung von Kindern beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb der Rückmeldefristen gestellt werden. Die Beurlaubung erfolgt für das gesamte Semester. Im Rahmen der Beurlaubung aufgrund von Elternzeit ist die Erbringung von Leistungen auf eigenen Wunsch nach der Einschreibungsordnung möglich, aber keine Pflicht.
Pflege naher Angehöriger
Gemäß der Einschreibungsordnung der FH Aachen können sich Studierende, die die Pflege eines nahen Angehörigen übernehmen, beurlauben lassen. Die Beurlaubung kann für die Dauer der Regelstudienzeit in Anspruch genommen werden. Der Antrag muss innerhalb der Rückmeldefristen gestellt werden. Die Beurlaubung erfolgt für das gesamte Semester. Im Rahmen der Beurlaubung aufgrund von Pflege naher Angehöriger ist die Erbringung von Leistungen auf eigenen Wunsch nach der Einschreibungsordnung möglich, aber keine Pflicht.
Hinweise
- Semesterbeitrag/Semesterticket:
Für die hier aufgeführten Beurlaubsgründe entfällt der Semesterbeitrag. Wird jedoch das Semesterticket im Urlaubssemster benötigt, ist der vollständige Semesterbeitrag zu zahlen.
- BAföG-Leistungen:
Im Fall des Bezugs von BAföG-Leistungen wird eine frühzeitige Beratung durch das zuständige BAföG-Amt empfohlen. In der Regel ruht der BAföG-Anspruch während einer Beurlaubung. Jedoch enthält das BAföG eine Reihe von Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kindern.
- Werksstudierendentätigkeit:
Eine Werkstudierendentätigkeit kann während eines Urlaubssemesters aufgrund der hier aufgeführten Beurlaubungsgründe nicht ausgeübt werden. Das Arbeitsverhältnis kann jedoch fortgeführt werden, sofern eine Umstellung auf eine regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erfolgt.
Beantragung
Urlaubssemester werden online über das FH Aachen-Portal beantragt.
Weitere allgemeine Informationen zur Beurlaubung finden Sie unter Studienorganisation.
Nachteilsausgleiche für Studierende mit Familienaufgaben
Studierende, die ihr Studium mit familiären Verpflichtungen – wie etwa der Betreuung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder einer Schwangerschaft – vereinbaren müssen, stehen oftmals vor besonderen Herausforderungen. Um daraus resultierende Erschwernisse im Studienverlauf und bei Prüfungen auszugleichen, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dieser dient dem Ziel, Chancengleichheit herzustellen, ohne dabei die fachlichen Anforderungen des Studiums zu verändern. Vielmehr handelt es sich um eine Anpassung der organisatorischen Rahmenbedingungen des Studiums und der Prüfungen, sofern durch familiäre Aufgaben ein Nachteil entsteht. Im Folgenden sind Nachteilsausgleiche aufgefürt, die gewährt werden können.
Bevorzugter Zugang zu Lehrveranstaltungen
Machen es der angestrebte Studienerfolg, die für eine Lehrveranstaltung vorgesehene Vermittlungsform, Forschungsbelange oder die verfügbare Kapazität an Lehr- und Betreuungspersonal erforderlich, die Teilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung zu begrenzen, und übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmefähigkeit, so sind Studierende, die im Rahmen ihres Studiengangs auf den Besuch der Lehrveranstaltung angewiesen sind oder sich in Eltern- bzw. Pflegezeit befinden, vorrangig zu berücksichtigen. (siehe dazu: APO, §16)
Nachteilsausgleichende Regelungen gemäß mutterschutzrechtlicher Bestimmungen
Schwangere Studentinnen bzw. Studentinnen, die entbunden haben, sind während der besonderen Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen oder Prüfungen freigestellt, außer sie haben auf die Inanspruchnahme der Schutzfristen ausdrücklich verzichtet. Der Verzicht umfasst nicht die Lehrveranstaltungen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden. Hier haben Schwangere und stillende Studentinnen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich (bspw. Ersatzleistungen bei Laborveranstaltungen, Praktika oder Exkursionen). Während der Mutterschutzfristen bestehen keine Pflichtanmeldungen zu Prüfungen. Nehmen Studentinnen ihren Mutterschutz in Anspruch und fallen Prüfungen in diesen Zeitraum, darf ihnen dadurch kein Nachteil entstehen. Daher stehen Studentinnen verschiedene Ausgleichmöglichkeiten zur Verfügung, damit sich ihre Studienzeit nicht verlängert. Äquivalenzleistungen, Prüfungsverlegungen oder Fristverlängerungen können dabei Nachteilsausgleiche sein.
Akute Erkrankung eines Kindes / Akutes Pflege- oder Versorgungsbedürfnis eines nahen Angehörigen
Wenn ein zu betreuendes Kind erkrankt oder bei einem zu pflegenden Angehörigen ein akutes (nicht dauerhaftes) Pflege- oder Versorgungsbedürfnis vorliegt und die Wahrnehmung eines Prüfungstermin nicht möglich ist oder die Abgabefrist einer Prüfungsleistung nicht einzuhalten ist, besteht das Recht, wie bei einer eigenen Erkrankung von der Prüfung wegen eines besonderen Grundes zurück zu treten. Dafür ist ein ärztliches Attest über die Erkrankung des Kindes oder das akute Pflege- oder Versorgungsbedürfnis des nahen Anhegörigen im jeweiligen Prüfungsamt vorzulegen. Dieses zählt dann wie eine eigene Prüfungsunfähigkeit. Für die Teilnahme an der nächsten Prüfung muss eine erneute Anmeldung erfolgen. Bei Hausarbeiten oder ähnlichen Prüfungsleistungen muss ggf. eine Fristverlängerung mit der Lehrkraft vereinbart werden.
Nachteilsausgleiche sind immer individuell
Da Nachteilsausgleiche von der jeweiligen Situation abhängen und somit immer individuell sind, ist diese Übersicht nicht abschließend. Wenn eine Schwangerschaft, die täglichen Pflichten als Eltern oder die Pflege von Angehörigen mit den Anforderungen im Studium kollidieren, wird empfohlen, zunächst das Gespräch mit den Lehrenden zu suchen. Erfahrungsgemäß lassen sich dadurch schon viele Anpassungen im Sinne eines Nachteilsausgleichs individuell klären. Ist ein formeller Antrag erforderlich, wird dieser an den Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Faches gestellt. Der Antrag erfolgt formlos als persönliche Stellungnahme, welcher zu entnehmen ist, wie sich die familiäre Situation studienerschwerend auswirkt. Ergänzt wird diese Stellungnahme durch einen aktuellen Nachweis über die Berechtigung, z. B. durch eine ärztliche Bestätigung zum Krankenstand, einen Pflegestufen-Bescheid, den Mutterpass, die Geburtsurkunde des Kindes, den Nachweis über Art und Umfang der regulären Kinderbetreuung. Zudem ist ein konkreter Hinweis hinsichtlich des benötigten Nachteilsausgleichs notwendig. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.
Beratungsmöglichkeiten:
- Fachstudienberatungen
- Prüfungsämter
- Familienbüro
- Sozialberatung des AStAs
Elterncafé
Ein Mal im Semester lädt das Familienbüro gemeinsam mit dem AStA der FH Aachen werdende, jetzige und zukünftige studierende Eltern der FH Aachen zu einem Elterncafé ein. Studierende erhalten hier hilfreiche Informationen zum Studium mit Kind sowie einen Überblick über das familienorientierte Angebot der FH Aachen. Dieses Treffen bietet den Teilnehmenden die Gelegenheit, sich in lockerer Atmosphäre bei Kaffee & Kuchen über Fragen und Anregungen rund um das Thema "Studieren mit Kind" auszutauschen und sich gegenseitig kennenzulernen. Kinder können selbstverständlich mitgebracht werden. Für sie gibt es einen Spielbereich, wo sie miteinander spielen, bauen, malen oder lesen können. Alle Studierenden, die erstmalig an einem Elterncafé teilnehmen, erhalten ein kleines Willkommensgeschenk. Mit dem Elterncafé möchten wir studierenden Vätern und Müttern der FH Aachen die Möglichkeit zu einem regelmäßigen gemeinsamen Austausch geben. Es handelt sich also nicht um eine Veranstaltung, die nur einmal besucht werden darf. Ganz im Gegenteil: Wir freuen uns über eine regelmäßige Teilnahme!
Die Termine zu den jeweiligen Treffen werden Ihnen rechtzeitig per E-Mail sowie hier bekanntgegeben.
Nächster Termin: Donnerstag, 02.07.2026, 15 - 17 Uhr
Anmeldung via E-Mail an: familiefh-aachen.de