Beurlaubung

Sie müssen Ihr Studium aus einem wichtigen Grund unterbrechen? Dann können Sie einen Antrag auf Beurlaubung stellen.

Erfahren Sie auf dieser Seite, wie Sie bei der Beantragung einer Beurlaubung vorgehen und ob Sie trotz Beurlaubung den Semesterbeitrag zahlen müssen und Prüfungen ablegen können.

 

Beurlaubungsgründe

  • Krankheit oder Schwangerschaft bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass ein ordnungsgemäßes Studium aufgrund von Krankheit oder einer Schwangerschaft nicht möglich ist
  • die Aufnahme einer nicht im Studienplan vorgesehenen praktischen Tätigkeit (Praktikum oder Praxissemester), die dem Studienziel dient
  • die Aufnahme eines Studiums an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachenschule, sofern dies nicht in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehen ist
  • Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule/ Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben
  • Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines Bundesfreiwilligendienstes/freiwilligen sozialen Jahres
  • Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne des §25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz
  • die Pflege der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines bzw. einer in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschwägerten, wenn diese oder dieser pflegebedürftig ist
  • Mutterschutz
  • die Geltendmachung sonstiger wichtiger Umstände, z.B. die Gründung eines Unternehmens (§48 ABsatz 5 Satz 2 HG)

Beantragung der Beurlaubung

Für die Beurlaubung gilt die gleiche Frist wie für die Rückmeldung. Verspätet eingehende Anträge werden abgelehnt, auch wenn die Gründe für die Beurlaubung erst nach dieser Frist eintreten.

Von dieser Frist ausgenommen ist eine plötzliche und unvorhergesehende Erkrankung.

Sie können die Beurlaubung online über das FH Aachen-Portal (Mein Studium > Anträge > Beurlaubung) beantragen.

Wird die Beurlaubung genehmigt, können Sie dies im FH Aachen-Portal nachschauen.

Nachdem Ihr Antrag auf Beurlaubung genehmigt wurde, können Sie sich Ihre Studienbescheinigung mit dem Vermerk Beurlaubt im FH Aachen-Portal (Mein Studium > Studienservice > Bescheide/Bescheinigungen) downloaden.

Weitere hilfreiche Informationen bei Beurlaubung wegen Mutterschutz/Schwangerschaft finden Sie auf den Seiten des Familienbüros.

Beitragspflicht und Semesterticket bei Beurlaubung

Sie sind von der Beitragspflicht befreit, wenn Sie aus den nachfolgenden Gründen beurlaubt werden:

  • Auslandsstudium
  • Krankheit
  • Mutterschutz/Schwangerschaft
  • freiwilliger Wehrdienst
  • Bundesfreiwilligendienst/Freiwilliges Soziales Jahr
  • Pflege und Erziehung von Kindern, Pflege von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen oder einer in gerader Linie Verwandten (Eltern, Großeltern und Kinder)
  • Freiheitsstrafe/Untersuchungshaft

Dies gilt nur für die Antragstellung vor Beginn der Vorlesungszeit.

Wenn Sie als beurlaubte:r Studierende:r von der Beitragspflicht befreit sind, erhalten Sie grundsätzlich kein Semesterticket. Möchten Sie das Semesterticket dennoch beziehen und nutzen wenden Sie sich bitte an den AStA der FH Aachen.

Bei Beurlaubungen aus sonstigen Gründen oder freiwilligen Praxissemestern muss der Semesterbeitrag bezahlt werden.

Prüfungsteilnahme bei Beurlaubung

Als beurlaubte:r Studierende:r sind Sie nicht berechtigt, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen, Teilnahmevoraussetzungen oder Leistungspunkte zu erwerben oder Prüfungen abzulegen.

Ausnahmen sind:

  • Es handelt sich um eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen oder den Erwerb von Leistungspunkten und Teilnahmevorausetzungen, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters sind, für das beurlaubt worden ist.
  • Es handelt sich um eine Beurlaubung, die aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinn des §25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder aufgrund der Pflege der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Line Verwandten oder im ersten Grad Verschwägerten, erfolgt.

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