Justiziariat

Das Justiziariat ist im Wesentlichen für folgende Aufgabenbereiche zuständig:

  • Rechtliche Beratung von Hochschulleitung und Hochschulgremien
  • Prozessführung und anwaltliche Vertretung
  • Vertragsangelegenheiten, Kooperationsverträge im nationalen und internationalen Bereich
  • Beratung und Prozessführung der Prüfungsausschüsse
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Hochschulordnungen und Hochschulsatzungen

Aufgaben

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Honorar- und Werkverträge
  • Ordnungen und Satzungen
  • Prüfungsrecht
  • Dienstvereinbarungen

Vertretung: Herr Lex

Köppinger, Birgitta, Ass. jur.

Justiziarin
Foto Ass. jur. Birgitta Köppinger
Justiziariat
Senat und Kommissionen - Senat
Bayernallee 11
Raum 03010
52066 Aachen

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Vertragsangelegenheiten (Forschungs- und Entwicklungsverträge, Drittmittel, nationale und internationale Kooperationen, Liegenschaften)
  • EU Research Project Legal Signatory
  • Datenschutzbeauftragter

Vertretung: Frau Köppinger

 

Lex, Thomas

Justiziar
Beauftragte für besondere Angelegenheiten - Datenschutzbeauftragter
Justiziariat
Bayernallee 11
Raum 03011
52066 Aachen

Sprechzeiten

nach Vereinbarung

Linksammlungen zum Hochschulrecht, Landesrecht und Bundesrecht:

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit.

http://bundesrecht.juris.de/

Informationen zu den allen geltenden Gesetzestexte des Landes NRW sowie die aktuellen Gesetz- und Verordnungsblätter sowie das Ministerialblatt NRW finden Sie hier:

http://sgv.im.nrw.de/

Die jeweils aktuelle Version des Hochschulgesetzes NRW finden Sie hier:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654

Im Downloadcenter der FH Aachen finden Sie die Texte aller Satzungen, Ordnungen und Richtlinien der FH Aachen.

<link downloads/?no_cache=1>https://www.fh-aachen.de/downloads/?no_cache=1</link>

Für den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland, also auch für ausländische Studierende, Praktikanten, Doktoranten und im Hochschulbereich Beschäftigte sind die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes von Bedeutung. Der Gesetzestext ist hier zu finden:

http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/

Hierzu gibt es auch Verwaltungsvorschriften, die für die Entscheidungen der zuständigen Behörden wichtig sind und die einzelnen Gesetzlichen Vorschriften näher erläutern:

http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf