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Das GeschGehG – Schutz von Geschäftsgeheimnissen

11.6.2024 10.00 Uhr - 11.30 Uhr

Kostenfreie Teilnahme für Hochschulangehörige des Verbundes NRW Hochschul-IP

An Hochschulen existiert ein enormes Spektrum spezieller Kenntnisse und Erfahrungen, die zwar keine patentfähigen Erfindungen darstellen und dennoch einen beachtenswerten Marktwert haben. Solches Know-how war lange nicht ausreichend gesetzlich vor ungenehmigter Offenbarung und Nutzung durch Dritte geschützt.

Mit dem seit April 2019 geltenden Gesetz zum Schutz von Ge­schäftsgeheimnissen (GeschGehG) liegt nun ein Regelwerk vor, das wertvolle geheime Informationen jeglicher Art unter einen Schutz stellt, der mit Erfindungen vergleichbar ist. So können Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatzfor­derungen auslösen, ohne dass es auf Kriterien wie Neuheit oder Erfindungshöhe der jeweiligen Information ankommt.

Weitere Infos und Anmeldung hier

Bei Rückfragen zu den angebotenen Seminaren, wenden Sie sich bitte gerne direkt an den Ausrichter:

PROvendis GmbH, Rik Derksen, Tel.: +49 (0) 208 94105-24, Email: rkprovendis.info.

Bei Fragen zur Patentierbarkeit Ihrer Forschungsergebnisse oder Erstellung und Einreichung Ihrer Erfindungsmeldung oder Softwaremeldung bei der Hochschule wenden Sie sich bitte weiterhin direkt an Frau Dr. Kira Rentmeister.

Aktuelle Vorlagen zu Erfindungs- und Softwaremeldung erhalten Sie unter:

https://www.fh-aachen.de/en/forschung/unsere-forschung/erfindung-und-patente-1 oder im Downloadbereich der FH Aachen nach vorherigem Login unter „Forschungsangelegenheiten“.