An Hochschulen existiert ein enormes Spektrum spezieller Kenntnisse und Erfahrungen, die zwar keine patentfähigen Erfindungen darstellen und dennoch einen beachtenswerten Marktwert haben. Solches Know-how war lange nicht ausreichend gesetzlich vor ungenehmigter Offenbarung und Nutzung durch Dritte geschützt.
Mit dem seit April 2019 geltenden Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) liegt nun ein Regelwerk vor, das wertvolle geheime Informationen jeglicher Art unter einen Schutz stellt, der mit Erfindungen vergleichbar ist. So können Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen unter anderem Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatzforderungen auslösen, ohne dass es auf Kriterien wie Neuheit oder Erfindungshöhe der jeweiligen Information ankommt.
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Bei Rückfragen zu den angebotenen Seminaren, wenden Sie sich bitte gerne direkt an den Ausrichter:
PROvendis GmbH, Rik Derksen, Tel.: +49 (0) 208 94105-24, Email: rkprovendis.info.
Bei Fragen zur Patentierbarkeit Ihrer Forschungsergebnisse oder Erstellung und Einreichung Ihrer Erfindungsmeldung oder Softwaremeldung bei der Hochschule wenden Sie sich bitte weiterhin direkt an Frau Dr. Kira Rentmeister.
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