Abschlussarbeiten

Entsprechend des Forschungsschwerpunkts der Professur betreue ich Bachelorarbeiten im gesamten Spektrum des Rechts der Digitalisierung, insbesondere im gesamten Bereich des deutschen und europäischen Datenschutzrechts sowie der sonstigen Regulierung der Datenökonomie (Datenzugangsrechte, Influencer Marketing, Connected Cars, Künstliche Intelligenz etc.).

Sofern Sie Ihre Bachelorarbeit in einem dieser Bereiche schreiben wollen, melden Sie sich gern bei mir per E-Mail.

Hinweise zur Anfertigung von Bachelorarbeiten

Maßgeblich sind die jeweils anwendbaren Prüfungsordnungen sowie die ausführlichen Hinweise auf den Seiten des Fachbereichs. Beachten Sie bitte, dass die folgenden Hinweise exklusiv für von mir betreute Bachelorarbeiten gelten und es, wenn Sie einen anderen Erstbetreuer wählen, Abweichungen geben kann.

Um Ihnen einen Überblick über das Verfahren zu erleichtern, finden Sie hier einige wertvolle Hinweise zum Ablauf:

  • Überlegen Sie sich einen oder mehrere Themenvorschläge. Anschließend melden Sie sich per E-Mail bei dem gewünschten Erstbetreuer (bitte auch insoweit die Hinweise beachten). Ich melde mich dann bei Ihnen, i.d.R. innerhalb einer Woche. Die Übersendung eines Exposés ist nicht erforderlich.
  • Nach der Betreuungszusage überlegen Sie sich, wann Sie mit Praxisprojekt (Dauer: 11 Wochen) beginnen möchten und übersenden Sie mir das ausgefüllte Formular "Antrag auf Zulassung zum Praxisprojekt". Beachten Sie insoweit bitte, dass es genügt, wenn Sie hier grob das Thema Ihrer Bachelorarbeit benennen. Der finale Titel kann bis zum Beginn der Schreibphase (s.u.) festgelegt werden.
  • Ich werde sodann das Formular unterzeichnen und Ihnen zurücksenden, welches Sie dann an das Prüfungssekretariat weiterleiten.
  • Im Rahmen Ihres Praxisprojekts führen Sie eine sorgfältige Literaturrecherche durch und arbeiten eine vorläufige Gliederung Ihrer Arbeit aus. Die Abfassung eines gesonderten Exposés ist nicht nötig. Am Ende des Praxisprojekts sollten Sie zu allen Problemstellungen des von Ihnen gewählten Themas sprachfähig sein. Zudem sollten Sie sich (selbständig) einen Zweitprüfer suchen. 
  • Wenn Sie - gegen Ende des Praxisprojekts - eine Gliederung ausgearbeitet haben, übersenden Sie mir diese. Ich komme dann mit Terminvorschlägen für ein Gespräch auf Sie zu. In diesem Gespräch erläutern Sie Ihre Gliederung, wir besprechen dann einzelne Aspekte und legen gemeinsam den finalen Titel Ihrer Arbeit fest.
  • Nach Absolvierung des Praxisprojekts beginnt die Schreibphase (Dauer: 9 Wochen). In dieser Zeit bauen Sie Ihre Gliederung zu einer Bachelorarbeit aus. Ihre Bachelorarbeit sollte 60 Seiten nicht überschreiten; Unterschreitungen von bis zu 15% sind grundsätzlich zulässig. Beachten Sie beim Verfasssen Ihrer Arbeit unbedingt die Richtlinie wissenschaftliches Arbeiten für Wirtschaftsrecht (im Download-Center).
  • Bitte planen Sie Zeit dafür ein, Ihre Arbeit sorgfältig von zwei weiteren Personen Korrekturlesen zu lassen. Eine sprachlich schlechte Arbeit mindert die Lesbarkeit und damit auch das Verständnis des Lesers erheblich.
  • Übersenden Sie mir zum Ablauf der Bearbeitungsphase Ihre Bacheloarbeit als eine PDF-Datei und teilen Sie mir Ihren Zweitprüfer mit. Sofern Ihr Zweitprüfer nicht Professor an der FH Aachen ist, teilen Sie mir bitte darüber hinaus E-Mail-Adresse und Telefonnummer Ihres Zweitprüfers mit. Ein gedrucktes Exemplar Ihrer Bachelorarbeit benötige ich nicht (ob Ihr Zweitprüfer eine Druckversion fordert, stimmen Sie bitte selbständig mit diesem ab).
  • Etwa vier bis acht Wochen nach dem Einreichen der Bachelorarbeit findet das Kolloquium statt. Das Kolloquium dauert etwa 30 bis 60 Minuten und erfolgt per Videokonferenz unter Anwesenheit von Prüfling, Erstprüfer und Zweitprüfer. Informationen zu Termin und Ablauf erhalten Sie mindestens zwei Wochen vorher per E-Mail. Die Bekanntgabe der Noten von Bachelorarbeit und Kolloquium erfolgt unmittelbar im Anschluss an das Kolloquium.
  • Glückwunsch - Sie haben es geschafft!

Auswahl betreuter Bachelorarbeiten

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl bislang betreuter Arbeiten:

  • Das TTDSG - Neuregelungen zum Einsatz von Cookies
  • Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen eines Covid-19-Impfregisters
  • Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der technischen Überwachung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz
  • Haftung des Vorstands einer Aktiengesellschaft für Datenschutzverstöße
  • Die Einhaltung von Datenschutz im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten
  • Umfang und Grenzen des datenschutzrechtlichen Anspruchs auf Auskunft und Datenkopie