Abschlussarbeiten

Sie überlegen Ihre Abschlussarbeit im Bereich des Rechts zu schreiben? Grundsätzlich können Sie mir gerne selbst ein Thema für Ihre Abschlussarbeit vorschlagen, ggf. habe ich auch eine Idee für Sie. Gerne können Sie mit mir einen Termin vereinbaren (per Email oder webex Teams), in welchem wir ein passendes Thema, Ablauf des Praxisprojekts, Erstellen der Bachelorarbeit und Durchführung der mündlichen Prüfung (Kolloquium) besprechen. Hinsichtlich der Intensität und Durchführung der Betreuung richte ich mich grundsätzlich nach Ihren Wünschen.  

Auswahl betreuter Abschlussarbeiten:

  • Die Entwicklung der Vorsatzanfechtung seit der Reform des Anfechtungsrechts aus dem Jahre 2017
  • Die Insolvenz von Reiseunternehmen am Beispiel von Thomas Cook
  • Auslegungskonflikt zwischen dem deutschen Bundesgerichtshof und dem europäischen Gerichtshof in der Frage der Auslegung des Artikels 10 Absatz 2 der Richtlinie 2008/48/EG zu den Pflichtangaben eines Verbraucherkredits
  • Das COVInsAG – Gelungenes Krisenbewältigungsmittel oder lediglich der Aufschub einer Insolvenzkrise?
  • Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Gewerberaummietverhältnisse
  • Die Auswirkungen der behördlichen Schließungsanordnungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf die Verpflichtung zur Zahlung der Miete
  • Die Minderung der Miete bei Umfeldmängeln
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsmaßnahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 und ihre Umsetzung in deutsches Recht.
  • Die unberechtigte Eigenbedarfskündigung - Rechtsstellung des Mieters bei unberechtigtem oder vorgetäuschtem Eigenbedarf
  • Die Absicherung gewerblicher Mietverträge durch Mieterdienstbarkeiten
  • Die Auswirkungen des Brexits auf das Insolvenzverfahren von in Deutschland ansässigen britischen Limited-Gesellschaften
  • Datenschutzkonformes Verhalten von Unternehmen bei Nutzung von Microsoft 365 unter besonderer Berücksichtigung des EuGH-Urteils Schrems II