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Unterstützung für eine erfolgreiche Gestaltung des anstehenden Sommersemesters

Stellungnahme der Landesrektorenkonferenzen

 

Die Landesrektorenkonferenzen NRW erbitten parteiübergreifende Unterstützung für eine
erfolgreiche Gestaltung des anstehenden Sommersemesters. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung hervor.

Die rund 700.000 Studierenden an den nordrhein-westfälischen Hochschulen haben einen Anspruch darauf, dass das Sommersemester 2020 für sie kein verlorenes Semester werde. Das betonten in großer Einigkeit die Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenzen der Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Lambert T. Koch und Marcus Baumann. Eine große Mehrheit der Studierenden zeige sich äußerst motiviert, dafür zusammen mit ihren Lehrenden auch innovative Wege zu gehen. Angesichts der bundesweit ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus war der Beginn des anstehenden Semesters schon vor einiger Zeit auf den 20. April 2020 verschoben worden. Die Hochschulen haben der Politik vorgeschlagen, an diesem Termin festzuhalten, jedoch zunächst mit einer reinen Online-Lehre zu starten. Inwieweit eine im Verlauf des Semesters sich verändernde Lage es erlaubt, sukzessive – beispielsweise zunächst kleinere – Präsenzveranstal-tungen hinzukommen zu lassen, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

Ein weitgehender Umstieg auf Onlineformate in Lehre und Prüfungen bedarf allerdings zeitnah zahlreicher rechtlicher Anpassungen. Um diese auf den Weg zu bringen, soll das geltende Hochschulgesetz um einen Paragrafen ergänzt werden, der Maßnahmen zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie ermöglicht. Dieser Paragraf, so ist es geplant, ermächtigt das für Wissenschaft zuständige Ministerium, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die den Einsatz digitaler Formate in der Lehre und für Prüfungen erleichtert und den Hochschulen die benötigte Rechtssicherheit gibt. Außerdem sollen darüber Vorgaben zur Regelstudienzeit, zum Einschreibungsprozess und für sonstige wichtige Belange der Arbeit der Hochschulen flexibilisiert werden.

Dazu Professor Baumann: "Die Hochschulen begrüßen die geplante Rechtsverordnung sehr. Wir müssen auch in diesen überaus schwierigen Zeiten handlungsfähig bleiben. Selbstverständlich werden sich die Hochschulleitungen auch jetzt nicht über die Interessen der Gremien ihrer Einrichtungen einfach hinwegsetzen." Professor Koch ergänzt: "Es geht allein darum, im Interesse unserer Studierenden schnell zu handeln, damit wir aus dem Semester so viel machen können, wie es eben geht. Daher bitten wir das Parlament um parteiübergreifende Solidarität, damit die Gesetzesänderung samt Rechtsverordnung so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden kann. Es zählt jeder Tag. Immerhin erwarten wir von den Lehrenden nicht mehr und nicht weniger, als ihre Lehrformate binnen weniger Tage teils komplett umzustellen."

Auch an anderer Stelle wollen die Hochschulen ihre Studierenden maximal unterstützen. So hatten sie sich bereits im Vorfeld bei der Bundesregierung für eine Anpassung der BAföG-Versorgung eingesetzt. Mittlerweile hat die zuständige Bundesministerin gegenüber den für den BAföG-Vollzug zuständigen Bundesländern und ihren Ausbildungsförderungsämtern klargestellt, dass das BAföG in pandemiebedingten Fallkonstellationen weiterzuzahlen ist. Außerdem wird für Studierende, die im Sommersemester unverschuldet nicht alle eingeplanten Lehrveranstaltung belegen und Prüfungen ableisten konnten, eine Verlängerung der Regelstudienzeit vorgeschlagen. Und schließlich setzen sich die Hochschulen dafür ein, Studierenden die krisenbedingt in finanzielle Not geraten, Hilfe zukommen zu lassen. Hierfür kämmen beispielsweise Hilfsfonds und Mikrokredite auf Bundes- oder Landesebene infrage. Auch darf es in Notsituationen nicht zu Kündigungen der Unterkunft kommen.