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Aktualisierte Regelungen zu Dienstreisen

Information der Reisekostenstelle

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung hat die FH Aachen die Regelungen zu Dienstreisen und Reiserückkehr aktualisiert.

Einreisende aus dem Ausland sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Ausnahmen bestehen zurzeit für Einreisende aus folgenden Ländern:

  • EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland
  • Länder, für die das Robert Koch-Institut (RKI) aufgrund der dortigen epidemiologischen Lage die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende ausdrücklich festgestellt hat

Grundsätzlich ist vor der Genehmigung von Dienstreisen, sowohl ins Inland als auch ins Ausland, zu prüfen, ob stattdessen eine andere Kommunikationsform, wie etwa Videokonferenz, genutzt oder der Termin verschoben werden kann.

Sollte eine Dienstreise zwingend erforderlich sein, ist die Genehmigung durch die Leitung der jeweiligen Organisationseinheit einzuholen (Dekan*in, Dezernent*in, Leitung zentrale Einrichtung etc.). Es wird dringend empfohlen, bis auf weiteres keine Flugreisen zu unternehmen und auf andere Verkehrsmittel auszuweichen. Fort- und Weiterbildungen sind grundsätzlich nicht als zwingendes Dienstgeschäft anzusehen. Von Dienstreisen in Länder, die eine Quarantäne zur Folge hätten, ist grundsätzlich abzusehen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Hochschulleitung. Die jeweilige Organisationseinheit ist für die Einhaltung der resultierenden Quarantänebestimmungen verantwortlich. Sofern sich eine Quarantänepflicht ergibt, gegebenenfalls auch erst während der Dienstreise, ist dies unverzüglich an das Dezernat I – Personal zu melden.

Viele Staaten haben Einreisebeschränkungen erlassen und die Mobilität sowie die Infrastruktur vor Ort ist eingeschränkt. Reisende sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen und Reisehinweise des Auswärtigen Amts informieren. Bitte informieren Sie sich vor und während der Reise auf den Seiten des RKI, da sich eine Quarantänepflicht auch während der Dienstreise ergeben kann.