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Home-Office-Regelung bis 30. Juni verlängert

Entscheidung des Krisenstabs

 

Der Krisenstab der FH Aachen hat in seiner Sitzung beschossen, die bisherige Regelung zum Home-Office weitestgehend beizubehalten. Sie gilt zunächst bis zum 30. Juni 2020.

Nach wie vor gilt die Regelung, dass so viel Arbeit wie möglich im Home-Office geleistet werden soll. Es besteht aber kein Verbot, an seinem Arbeitsplatz an der FH Aachen in Rücksprache mit der oder dem Vorgesetzten und unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu arbeiten. Nach Möglichkeit sollten die Büros nur mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter besetzt werden.

In den nächsten Wochen werden gerade zur Durchführung der Präsenzprüfungen und Praktika die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gebraucht.

Weiterhin gelten - erst einmal bis zum 12. Juni 2020 - die geänderten Öffnungszeiten in den Gebäuden der FH Aachen, und zwar von 8 bis 17 Uhr.