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Homeoffice-Regelung ab dem 1. Juli 2020

Beschluss des Krisenstabs


Der Krisenstab der FH hat beschlossen, eine Rückkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Arbeitsplatz in Absprache mit der oder dem jeweiligen Vorgesetzten schrittweise unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften zu ermöglichen.

Um die vorgeschriebene Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, müssen die Anwesenheiten an der FH erfasst werden. Auch die Kontakte, die Sie im Rahmen von Präsenz-Besprechungen haben, müssen dokumentiert werden. Wenn Sie Präsenz-Besprechungen mit Externen durchführen, stellen Sie bitte sicher, dass die Daten vorliegen, mit denen im Bedarfsfall eine Nachverfolgung möglich wird.

Hochschulintern können Sie die Zeiten Ihrer Anwesenheit an der FH in den FH-Outlook-Kalender eintragen, ebenso Besprechungstermine mit Kolleginnen und Kollegen sowie ein kurzer Hinweis auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. So lassen sich mögliche Infektionsketten ohne weiteren Aufwand nachverfolgen. Die jeweiligen Vorgesetzten dürfen auch andere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Nachverfolgung sicherzustellen. Die Daten müssen vier Wochen vorgehalten werden.

Um die Anwesenheiten der einzelnen Beschäftigten planen und die notwendigen Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können, ist eine Absprache mit der oder dem Vorgesetzten zwingend notwendig. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass je Büro nach derzeitigen Regelungen auch jeweils nur eine Person arbeiten darf. Bei den Regelungen, die in den einzelnen Bereichen getroffen werden, müssen die Interessenlagen der einzelnen Beschäftigten berücksichtigt werden. Insbesondere sollen
diejenigen, die aus Betreuungsgründen auf die Möglichkeit des Homeoffice angewiesen sind, dieses auch weiterhin nutzen dürfen.