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Überbrückungshilfe für Studierende

Das deutsche Studentenwerk informiert

Das Wichtigste zur Überbrückungshilfe

Zuschuss-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Deutsches Studentenwerk fasst noch einmal die wichtigsten Punkte zusammen. Online-Antragstellung ab heute für April 2021 möglich.

Mit einer weiteren Übersicht über die wichtigsten Punkte will das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der Studenten- und Studierendenwerke, Studierende noch einmal vor und bei der Antragstellung von Überbrückungshilfe unterstützen. Anträge auf die Zuschuss-Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingter Notlage sind ab heute, 1. April 2021, für den Monat April 2021 möglich. Diese Hilfe wird weiterhin angeboten bis Ende September 2021, zum Ende des Sommersemesters 2021. Die Online-Anträge müssen jeweils für einen Monat gestellt werden.

Checkliste Überbrückungshilfe

  • Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland - nicht antragsberechtigt sind Studierende an Verwaltungs- und Bundeswehrhochschulen, im berufsbegleitenden bzw. dualen Studium sowie Gasthörer/-innen
  • gültige Ausweisunterlagen  
  • Wohnsitz und ständiger Aufenthalt in Deutschland 
  • wesentliche finanzielle Einschnitte – familiäre Unterstützung, Jobben, Selbständigkeit – müssen pandemiebedingt verursacht sein
  • Falls diese Einschnitte weder aus dem aktuellen Antragsmonat, noch aus den beiden Vormonaten stammen: Dokumentation von aktuellen Bemühungen, die Notlage zu ändern, zum Beispiel durch zwei abgelehnte Bewerbungen auf einen Nebenjob 
  • Verfügungsberechtigung über ein inländisches Bankkonto
  • bei der Antragstellung Gesamtkontostand unter 500 Euro; Einreichen der vollständigen Kontoauszüge aller Konten aus dem Antrags- und aus dem Vormonat
  • Über den Antrag entscheidet nur das für den Antrag zuständige Studenten- oder Studierendenwerk

„Wichtig ist vor allem dieser Punkt“, erläutert DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde:  „Wenn der Eintritt der pandemiebedingten Notlage länger zurückliegt als zwei Monate vor dem Monat der Antragstellung, muss dokumentiert werden, dass ich mich seitdem bemüht habe, meine finanzielle Situation zu verbessern, zum Beispiel über Bewerbungen auf Nebenjobs. Wer zum Beispiel im Januar 2021 pandemiebedingt den Nebenjob verloren hat, muss bei einer Antragstellung im April 2021 solche Bemühungen nachweisen.“

BMBF-Telefon-Hotline: 0800 26 23 003, Servicezeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite der Studentenwerke. Sämtliche Einzelheiten zu den Antragsvoraussetzungen sind hier in Kürze nicht darstellbar. Bitte informieren Sie sich mittels der FAQ der Studentenwerke. Die Voraussetzungen sind auch bei der Antragstellung beschrieben.

 

Studentenwerke haben mehr als 300.000 Mal Überbrückungshilfe leisten können

Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Deutsches Studentenwerk (DSW): Seit Juni 2020 mehr als 460.000 Anträge eingegangen bei den Studentenwerken; mehr als 300.000 Mal positiv beschieden. DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Je länger die Pandemie anhält, umso manifester wird die Systemrelevanz der Studentenwerke“. Meyer auf der Heyde: „Die prekäre Lage leer ausgehender Antragsteller zeigt, wie dringend notwendig eine grundlegende BAföG-Reform ist“

Bei den Studenten- und Studierendenwerken sind inzwischen mehr als 460.000 Online-Anträge auf die Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage eingegangen; mehr als 300.000 Mal konnten die Studentenwerke diese Hilfe zusagen. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam, in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke organisiert sind.

Die in der ersten Welle der Coronavirus-Pandemie im Juni 2020 gestartete Überbrückungshilfe, Teil eines Pandemie-Hilfspakets des Bundes-ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende, wird seitdem von den Studenten- und Studierendenwerken umgesetzt, nunmehr weiterhin bis Ende September 2021, dem Ende des Sommersemesters 2021. Nur im Oktober 2020 war das Projekt für einen Monat ausgesetzt.

Die für die soziale und wirtschaftliche Förderung der rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland zuständigen Studenten- und Studierenden-werke bearbeiten und prüfen die Online-Anträge der Studierenden und entscheiden, ob und in welcher Höhe Überbrückungshilfe ausbezahlt werden kann.

Mit dieser Aufgabe sind in den Studenten- und Studierendenwerken bundesweit rund 1.300 Beschäftigte befasst. Inzwischen konnten rund 135 Millionen Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt werden; im Januar 2021 lag die Zusage-Quote bei 75%, im Februar 2021 bei 76%.

DSW-Generalsekretr Achim Meyer auf der Heyde streicht die Leistung und das Engagement der Studentenwerke heraus: „Was in der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 über einen enormern Kraftakt gestartet ist, hat sich inzwischen zu einer zusätzlichen Sonderaufgabe für die Studentenwerke entwickelt. Sie leisten Großartiges, damit diese Hilfe der Bundesregierung bei denjenigen Studierenden akommt, die sie dringend benötigen. Die Studentenwerke helfen, und ihre Beschäftigten legen sich für die Überbrückungshilfe ins Zeug. Je länger die Pandemie anhält, umso manifester wird die Systemrelevanz der Studentenwerke!“

Gleichzeitig macht Meyer auf der Heyde auf einen strukturellen Reformbedarf bei der staatlichen Studienfinanzierung insgesamt aufmerksam: „Das 50-jährige Jubiläum des BAföG ist ein Ansporn, endlich beherzt eine grundlegende BAföG-Reform in Angriff nehmen. Dies zeigt die prekäre finanzielle Lage vieler leer ausgehender Antragstellerinnen und Antragsteller auf Überbrückungshilfe. Bei diesen besteht das Finanzierungsdefizit dauerhaft und nicht erst infolge der Pandemie, so dass die Überbrückungshilfe hier nicht helfen kann, aber eine Reform des BAföG könnte es.“