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HRK und DSW: Bund-Länder-Zukunftsvertrag um Mittel für die soziale Infrastruktur ergänzen

Forderung zusätzlicher Bund-Länder-Investitionen für Studierendenwohnheime und Mensen

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und das DeutscheStudentenwerk (DSW) fordern
von Bund und Ländern zusätzliche Investitionen in die soziale Infrastruktur des Studiums,
konkret rund 3,5 Milliarden Euro in den kommenden fünf Jahren fürs studentische Wohnen
und die Hochschulgastronomie der Studentenwerke. Der Bund-Länder- "Zukunftsvertrag
Studium und Lehre stärken" soll um eine zusätzliche Komponente von jährlich drei bis
fünf Prozent ergänzt werden.
Eine gemeinsame Erklärung von HRK und DSW mit dieser Forderung wurde von einem
Arbeitskreis von Hochschulkanzler/-innen und Studentenwerks-Geschäftsführer/-innen
verfasst. Für den Studienerfolg sei nicht nur die Qualität des Studienangebots sowie die
Befähigung und Motivation der Studierenden ausschlaggebend, schreiben die Autorinnen
und Autoren, sondern auch die soziale Infrastruktur des Studiums.
HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt: "Die soziale Infrastruktur der Studentenwerke
muss endlich an die seit Jahren konstant hohe Zahl von Studierenden angepasst werden.
Hochschulen und Studentenwerke haben den Studienerfolg als gemeinsames Ziel; die
Bund-Länder-Finanzierung muss die Basis dafür sicherstellen."
Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep, DSW-Präsident: "Die Studenten- und Studierendenwerke
freuen sich ganz außerordentlich über diese politische Unterstützung durch die
Hochschulen namens der Hochschulrektorenkonferenz. Sie dokumentiert eindrücklich an
die Adresse von Bund und Ländern, wie strategisch relevant neben einem Ausbau der
Studienplatzkapazitäten auch der Ausbau der Wohnheim- und Mensa-Kapazitäten ist."