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HRK-Mitgliederversammlung fordert grundlegende BAföG-Reform

Systematik des BAföG wird der Lebensrealität der Studierenden nicht mehr gerecht

Systematik und Inhalte des BAföG werden der Lebensrealität der Studierenden nicht mehr
ausreichend gerecht, eine grundlegende Reform ist unabdingbar. So eine Analyse der
Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die gestern per Videokonferenz
zusammenkam.

HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt dazu heute in Berlin: "Das BAföG ist ein zentraler Faktor für
die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen. Nicht erst die Pandemie hat aber Lücken in der
Förderung sichtbar gemacht. Die heutige Förderung wird der Preisentwicklung bei Mieten und
Lebenshaltungskosten und den viel diverser gewordenen Bildungsbiografien nicht mehr gerecht.
Das ist nicht nur für die einzelnen Betroffenen ein Problem, sondern auch gesellschaftspolitisch
fatal. Die BAföG-Änderungen 2019 waren ein Schritt in die richtige Richtung, aber in keiner Hinsicht
ausreichend."

In einer Entschließung nennt die Mitgliederversammlung fünf Eckpunkte der Reform:

1. Die Einkommens- und Vermögensfreibeträge der Eltern müssen so bemessen sein, dass wieder
eine angemessene Förderquote erreicht wird. Das Ziel sollte sich mindestens an der ursprünglichen
Förderquote kurz nach Einführung des BAföG vor 50 Jahren orientieren. 1972 wurden 44,6 Prozent
der Studierenden durch BAföG gefördert, heute sind es nur noch zwölf Prozent.

2. Das Förderkriterium Regelstudienzeit sollte liberalisiert werden, um der komplexen Lebensrealität
einer diversen Studierendenschaft gerecht zu werden. Nur 33,6 Prozent der Studierenden haben
etwa 2019 ihr Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen, aber 77 Prozent innerhalb der
Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semestern. Die künftige Förderung sollte sich daher auf die
Regelstudienzeit plus zwei Semester erstrecken.

3. Die Altersgrenze sollte entfallen, um das gesellschaftlich erwünschte und notwendige
lebenslange Lernen zu fördern und den veränderten Bildungs- und Erwerbsbiografien gerecht zu
werden.

4. Für Teilzeitstudierende sollte das BAföG geöffnet und ein flexibler Teilanspruch eingeführt
werden.

5. Das BAföG sollte um eine Nothilfe-Komponente für bundesweite Notsituationen ergänzt werden,
damit in Einzelfällen pragmatisch und schnell auch den Studierenden geholfen werden kann, die
kein BAföG erhalten.