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Neues Mitglied des Hochschulrats

Yvonne Jussen komplettiert das Aufsichtsgremium der FH Aachen

Yvonne Jussen, neues Mitglied im Hochschulrat der FH Aachen

Yvonne Jussen wird von Klaus Hamacher (links) und Volker Stempel willkommen geheißen. Foto: FH Aachen / Arnd Gottschalk

Der Hochschulrat der FH Aachen hat ein neues Mitglied: Yvonne Jussen ist vom Vorsitzenden des Gremiums, Klaus Hamacher, und Kanzler Volker Stempel mit Blumen herzlich an der Hochschule willkommen geheißen worden. Die in Aachen lebende Juristin folgt auf Prof. Dr. Harald Bolt, der im vergangenen Jahr verstorben ist.

Yvonne Jussen arbeitet als Direktor Human Ressources und Syndikusrechtsanwältin bei der Mäurer & Wirtz GmbH & Co. KG in Stolberg. Sie trägt dort die Verantwortung für die gesamte strategische und operative Personalarbeit, sie entwickelt die Personalstrategie und verantwortet deren Umsetzung. Das Unternehmen gehört zu den drei größten Duftherstellern in Deutschland, 330 Mitarbeitende haben 2019 205 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Zudem arbeitet Yvonne Jussen als ehrenamtliche Richterin am Landesarbeitsgericht Köln.

"Wir sind sehr froh, dass wir mit Yvonne Jussen eine Frau für die Arbeit im Hochschulrat gewinnen können, die aus der regionalen Wirtschaft kommt und die über fundierte Kenntnisse im Personalmanagement verfügt", betont der Vorsitzende des Hochschulrats, Klaus Hamacher. Für eine Hochschule für Angewandte Wissenschaften wie die FH Aachen sei es überaus wichtig, Studiengänge anzubieten, die sich am Bedarf der Unternehmen orientierten und so den Absolvent:innen bestmögliche Startbedingungen für ihre Karriere ermöglichten. "Ich freue mich, die Geschicke der FH Aachen in den nächsten Jahren mitbestimmen zu können", sagt Yvonne Jussen. Sie kennt die Hochschule bereits aus ihrer Tätigkeit im Fachbereichsrat Wirtschaftswissenschaften.

Der Hochschulrat ist ein Gremium, das durch das Hochschulgesetz NRW an den Hochschulen vorgesehen ist. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Beratung des Rektorats und die Aufsicht über dessen Geschäftsführung. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Hochschulrats sollen Externe sein. Es handelt sich dabei um Persönlichkeiten, die sich in der Gesellschaft, in der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft besonders verdient gemacht haben. An der FH Aachen sind sechs der acht Mitglieder Externe. Die Mitglieder werden vom Ministerium für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.

Der Hochschulrat an der FH Aachen versteht sich allerdings nicht nur als Aufsichtsgremium. Vielmehr sind die Mitglieder bestrebt, in den Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Fachbereichen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Studierenden der Hochschule zu treten. Zu den weiteren Aufgaben des Hochschulrats zählen zudem die Mitwirkung bei der Wahl der Mitglieder des Rektorats, die Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags oder aber Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte FH oder deren zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.