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Studierende starten in Präsenz ins Sommersemester

Rückkehr zum Lehrbetrieb mit flexiblem Instrumentarium für die Hochschulen

In diesen Tagen starten die Studierenden in Nordrhein-Westfalen ins Sommersemester. Nach zwei Pandemie-Jahren, die zu einem großen Teil von Digital- und Hybridlehre geprägt waren, ist es auch eine Rückkehr in die Hörsäle und Seminarräume: Mit der Aufhebung der bisherigen pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbereich ab dem 3. April tragen das Land und die Hochschulen den Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes und den damit verbundenen bundesweiten Lockerungen der Corona-Regeln Rechnung. Die Ausgestaltung des Sommersemesters in Nordrhein-Westfalen steht damit auch im Einklang mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. März 2022, in dem eine verantwortungsvolle Rückkehr an die Hochschulen und damit ein Hochschulalltag in Präsenz als Regelfall beschlossen wurde. Auch wenn eine allgemeine Maskenpflicht im Bundes-Infektionsschutzgesetzes nicht vorgesehen ist, empfehlen das Land und die Hochschulen Studierenden, Lehrenden und Hochschulbeschäftigten während des Aufenthalts in Innenräumen der Hochschulen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Corona-Hochschulverordnung bleibt in angepasster Form in Kraft

Mit der Rückkehr zum Regellehrbetrieb in Präsenz nimmt das Land die bisherigen Regelungen für Online-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen aus der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung soweit sinnvoll zurück, ohne diese vollständig abzuschaffen. Die Verordnung bleibt in angepasster Form in Kraft und ermöglicht es den Hochschulen auch weiterhin flexibel auf die Herausforderungen der Pandemie reagieren zu können. Lehrveranstaltungen, die ausschließlich online stattfinden, sind danach im Sommersemester die Ausnahme. Ziel der Landesregierung und Hochschulen ist es vielmehr, digitale Lehrformate als sinnvolle Ergänzung zur Präsenzlehre überall dort zu etablieren, wo sie sich bewährt und das Studium erheblich bereichert und erleichtert haben. Mit der neuen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung können die Hochschulen zudem einzelne Formate probeweise beibehalten, die künftig klassische Formate der Präsenzlehre ersetzen können – etwa bei großen Massenvorlesungen.

Erfolge der digitalen Lehre beibehalten

Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagt: "Zum Start des Sommersemesters sind die Lehre, der Austausch und das Miteinander auf dem Campus für die Studierenden endlich wieder möglich. Klar ist aber auch: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind weiterhin notwendig, damit die herbeigesehnte Rückkehr zur Präsenz von Dauer sein kann. Deshalb haben wir die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung so angepasst, dass die Hochschulen jederzeit flexibel auf die jeweilige Lage reagieren können. Selbstverständlich bedeutet die Rückkehr zur Präsenzlehre nicht, dass wir die Erfolge der digitalen Lehre bei Seite legen – im Gegenteil: Wir wollen die Stärken der Lehre im Digitalen und Analogen sinnvoll nutzen und die Hochschulen damit zukunftsorientiert aufstellen."