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Gemeinsame Erklärung zum gezielten Abbau der Gender Pay Gap

Landesregierung und Hochschulen in NRW setzen sich für gerechtere Vergütung von Professorinnen und Professoren ein

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat am Freitag, 8. April 2022, mit den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen und Universitätsklinika (LaKof NRW) eine Gemeinsame Erklärung zum gezielten Abbau des so genannten Gender Pay Gap (deutsch: Geschlechter-Einkommenslücke) in der Vergütung von Professorinnen und Professoren unterzeichnet. Der Gender-Report 2019 des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung Nordrhein-Westfalen hatte festgestellt, dass an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ein solcher Gender Pay Gap existiert, der vor allem durch individuell verhandelbare Leistungsbezüge zustande kommt. Durch die Unterzeichnung der Erklärung positionieren sich alle Beteiligten aktiv gegen die Entgeltungleichheit zwischen Professorinnen und Professoren an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen und vereinbaren gleichzeitig konkrete Schritte zu deren Abbau: Um mehr Transparenz zu schaffen und die künftige Entwicklung des Gender Pay Gap gezielt beobachten und begleiten zu können, enthält die Erklärung beispielsweise die Einführung eines standardisierten Meldesystems zum Thema Leistungsbezüge. Neben weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz wurde vereinbart, dass die Hochschulen die Bleibeverhandlungen mit Professorinnen und Professoren als eine wichtige Ursache für die Entgeltungleichheit stärker in den Blick nehmen.

Ein großer Schritt in die richtige Richtung

Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen sagte: „Es ist unser Ziel, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Wissenschaft weiter zu verbessern. In diesem Sinne ist die gemeinsame Erklärung ein großer Schritt in die richtige Richtung, weil damit konkrete Maßnahmen gegen den Gender Pay Gap verbunden sind, mit denen die Ungleichheit zwischen den Gehältern systematisch verringert werden soll. Mein besonderer Dank gilt den Hochschulleitungen und den Vertreterinnen der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten, die sich engagiert in den Dialogprozess eingebracht haben. Besonders bemerkenswert ist die große Geschlossenheit, mit der die Hochschulen den Dialogprozess und die gemeinsame Erklärung unterstützen.“

Der Prozess zum Abbau des Gender Pay Gap wurde in Reaktion auf das Erscheinen des Gender-Reports 2019 ins Leben gerufen. Dieser hatte empirisch nachgewiesen, dass verbeamtete, in Vollzeit tätige Professorinnen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt monatlich 521 Euro brutto weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Ursache für diese Verdienstlücke sind leistungsbezogene Entgeltbestandteile („Leistungsbezüge“), die zusätzlich zu den gesetzlich festgelegten Grundgehältern gewährt und individuell zwischen den Hochschulleitungen und einzelnen Professorinnen beziehungsweise Professoren ausgehandelt werden. Vor diesem Hintergrund haben die Hochschulleitungen, die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auf partnerschaftlicher Basis über die Ursachen und Einflussfaktoren beraten und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt, um dem Gender Pay Gap in Zukunft entgegenzuwirken.

Gelebte Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Professor Lambert T. Koch, sagte: „Die Universitäten sehen in der gemeinsamen Erklärung eine gute Grundlage für einen wirksamen Abbau der Einkommenslücke und werden die verabredeten Maßnahmen konstruktiv umsetzen. Mit der Abgabe der Erklärung möchten wir aber auch unterstreichen, wie wichtig uns eine geschlechterübergreifende Chancengleichheit im Wissenschaftssystem ist, und damit ein weiteres starkes Signal für die Attraktivität des Wissenschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen aussenden.“

„Gelebte Geschlechtergerechtigkeit ist uns an den Hochschulen sehr wichtig. Wo immer möglich, müssen wir daher bestehende Ungleichheiten abbauen und neue erst gar nicht entstehen lassen. Das gilt auch bei den Bezügen – von den Beschäftigten in Technik und Verwaltung über die wissenschaftlichen Beschäftigten, Professorinnen und Professoren bis hin zur Hochschulleitung. Es ist gut, dass Land, Hochschulleitungen und Gleichstellungsbeauftragte an einem Strang ziehen und wir uns in diesem Sinne auf eine gemeinsame Erklärung verständigt haben“, betonte Professor Bernd Kriegesmann, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Chancengleichheit an der FH Aachen

Auch an der FH Aachen wird Chancengleichheit groß geschrieben. Prof. Dr.-Ing. Martina Klocke, Prorektorin für Diversity und Chancengerechtigkeit an der FH Aachen, sagt hierzu: „Gelebte Chancengerechtigkeit ist uns an der FH Aachen sehr wichtig. Wir fühlen uns diesem Ziel verpflichtet, denn es ist für alle Hochschulangehörigen in allen Organisationseinheiten von besonderer Bedeutung. Die gemeinsame Erklärung ist ein großer Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung in der Wissenschaft und auch ein starkes Signal für das Thema Chancengerechtigkeit in seiner Gesamtheit."

Die Gemeinsame Erklärung finden Sie auf der Website des Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen.