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So beantragen Sie die Energiepreispauschale

Alle Informationen zu EPPSG finden Sie hier.

Liebe Studierende,

Mit der einmaligen Energiepreispauschale entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung. Die Einmalzahlung kann in Kürze online beantragt werden. Einige Schritte können Sie bereits vorab erledigen, um die Antragstellung zu beschleunigen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) dürfen folgende Gruppen die Einmalzahlung beantragen:

Studierende, die

  • zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester und Studierende in einem dualen Studium haben Anrecht auf die Einmalzahlung.

Auch Studierende, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 ein Praktikum oder ein Semester im Ausland absolviert haben und weiterhin an der FH Aachen immatrikuliert waren, können die Einmalzahlung beantragen.

Was ist jetzt zu tun?

Sie konnten bereits einige Schritte erledigen, um vorbereitet zu sein. Die notwendigen Informationen sind dazu weiterhin im BMBF_Handout_Flyer_Studierende zusammengefasst.

Für die Beantragung der Einmalzahlung benötigen Sie einen Zugangscode. Der Zugangscode steht Ihnen im Portal der FH Aachen (hi.fh-aachen.de) zur Verfügung.
Bitte loggen Sie sich auf hi.fh-aachen.de mit Ihrer FH-Kennung ein. Den Zugangscode und die dazugehörige PIN finden Sie unter Mein EPPSG-Berechtigungscode.

Mit dem Zugangscode können Sie auf antrag.einmalzahlung200.de einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.

Weitere Informationen und Links:

Antragsportal: einmalzahlung200.de

So kommen sie zur BundID: id.bund.de

Instagram - Informationen des Landes NRW zum Antrag

BMBF_Handout_FAQ