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Stipendium für Japan-Aufenthalt

Doppel-Master "Interkulturelle Japanstudien/Japanische Sprache"

Das Akademische Auslandsamt weist auf die folgende Ausschreibung hin:

Die Studienstiftung des deutschen Volkes hat zusammen mit der Haniel-Stiftung für 2016 wieder ein sehr interessantes Japan-Programm ausgeschrieben, das bis zu fünf hochqualifizierten deutschen Stipendiatinnen und Stipendiaten ein zweijähriges Studium mit dem Doppel-Master-Abschluss "Interkulturelle Japanstudien/Japanische Sprache" der Universität Halle-Wittenberg und der Keio Universität in Japan ermöglicht.

Die Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer erwerben während ihres Studiums exzellente Kenntnisse der japanischen Sprache und Kultur, so dass sie nach Abschluss des Doppel-Masterstudiums in Deutschland und Japan im Kontext ihrer eigenen Disziplin als Japanexperten und kompetente Vermittler zwischen Europa und Asien auftreten können. Auch wer ohne Vorkenntnisse in das Programm startet, ist bei Programmabschluss in der Lage, ein selbstdefiniertes Projekt aus dem eigenen Fachgebiet in der Fremdsprache zu bearbeiten. Der gleichzeitige Erwerb eines deutschen und eines renommierten japanischen Master-Abschlusses hat vielen Ehemaligen den beruflichen Einstieg bei namhaften japanischen Unternehmen der Consulting-, IT- oder Automobilbranche ermöglicht oder sie haben ihre Forschungsprojekte im Rahmen einer Promotion fortgesetzt.

Die Durchführung des Programms liegt bei der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg und der Keio Universität in Tokio.

Bewerbungsschluss: 1. April 2016 für Beginn des Masterstudiums zum Wintersemester 2016/17

Programmbeginn: August/September 2016

Zielgruppe: Studierende und junge Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen – mit oder ohne Japanisch-Vorkenntnisse

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen:
- besonderes Interesse an der japanischen Sprache, Kultur und Gesellschaft
- abgeschlossenes Studium (Bachelor, Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen) zum Zeitpunkt des Programmbeginns
- exzellente Studienleistungen
- Japanisch-Vorkenntnisse oder vorherige Auseinandersetzung mit Japan erwünscht, aber keine Bedingung
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der letzte Hochschulabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Es gilt das Datum des Abschlusszeugnisses; Stichtag ist der 1. April.
- Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen entweder Bildungsinländer sein oder nach §8 BAföG Deutschen gleichgestellt sein bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder der Schweiz besitzen und ihren letzten Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben.
- Eine vorherige Förderung durch die Studienstiftung ist nicht notwendig.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen:
Studienstiftung des Deutschen Volkes
Infos der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg