Bewerbung und Zulassung
Um sich auf einen Masterstudiengang Energy Systems bewerben zu können, müssen Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und wie Sie sich dann auf einen Studienplatz bewerben können.
Die Bewerbung geschieht über ein Online-Portal.
Sie können sich auch mit Ihrem aktuellen Transkript of Records bewerben und müssen noch nicht den Bachelor abgeschlossen haben.
Prüfungs- und Zugangsordnung Energy Systems
Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Energy Systems
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang Energy Systens außerdem folgende Voraussetzungen mitbringen:
Berufsqualifizierender erster Hochschulabschluss mit mind. der Gesamtnote "2,5"
Voraussetzung für die Zugang zum Studiengang Energy Systems ist ein anerkannter berufsqualifizierender erster Hochschulabschluss mit mindestens der Gesamtnote “2,5”. Dabei gelten folgende Studienrichtungen als einschlägig:
- Maschinenbau,
- Elektrotechnik,
- Physikingenieurwesen oder
- Verfahrenstechnik.
Abschluss eines 7-semestrigen Hochschulabschlusses
Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss ist geeignet, wenn er mindestens ein siebensemestriges Hochschulstudium und mindestens 210 Leistungspunkte umfasst. Anerkannt sind Hochschulabschlüsse, die durch eine zuständige Stelle des Staates, in dem die Hochschule ihren Sitz hat, genehmigt oder in einem anerkannten Verfahren akkreditiert worden sind. Maßgeblich für die Feststellung, dass eine solche Anerkennung vorliegt, ist das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) bzw. die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK). Ausländische Studierende im Rahmen von Kooperationsverträgen mit ausländischen Hochschulen müssen nachweisen, dass sie die an ser Partnerhochschule geforderten Prüfungsleistungen erbracht haben.
Abschluss eines 6-semestrigen Hochschulabschlusses
Absolvierende eines sechssemestrigen Bachelorstudiengangs im Umfang von 180 Leistungspunkten können unter Auflage zum Masterstudium zugelassen werden: Für diese Absolvierenden legt der Prüfungsausschuss Leistungen im Umfang von in der Regel 30 Leistungspunkten fest, deren erfolgreiches Absolvieren bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen ist. Die im Einzelfall durch den Prüfungsausschuss festzulegenden Module müssen aus dem Curriculum der Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Energietechnik an der FH Aachen im Bereich Maschinenbau, Elektrotechnik und Physikingenieurwesen stammen und ingenieur- und naturwissenschaftliche und/oder mathematische Inhalte aufweisen. Die Entscheidung folgt dem Grundsatz, dass Kenntnisse in den Bereichen erworben werden müssen, die durch den vorherigen Studienabschluss nicht ausreichend abgedeckt sind.
Nachweis englischer Sprachkenntnisse
Bei ausländischen Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Schule erworben haben, gelten die Englischkenntnisse als nachgewiesen.
Ausländische Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer englischsprachigen Schule erworben haben, müssen Englischkenntnisse durch Absolvieren des Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder des International English Language Testing System (IELTS) nachweisen. Dabei sind folgende Mindestpunktzahlen erforderlich:
- internetbasierter „New Generation TOEFL-Test“ mit einer Mindestpunktzahl von 72 Punkten
- die Prüfung IELTS Academic mit einem Overall Score von mindestens 5,5 sowie einem Mindestscore von 5,0 in jedem Kompetenzbereich.
Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, können statt der oben genannten Nachweise eine Abschlussnote im Fach Englisch von mindestens ausreichend oder einen ergleichbaren Kenntnisstand nachweisen.
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Zusätzlich ist auch die Beherrschung der deutschen Sprache Zulassungsvoraussetzung. Diese gilt als
nachgewiesen, wenn
- die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde oder
- der vorherige Hochschulabschluss in einem überwiegend deutschsprachigem Studiengang erworben wurde oder
- die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens oder gleichwertige Prüfungen gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der FH Aachen in ihrer jeweils gültigen Fassung nachgewiesen werden.
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Bewerbung?
Silvia Schulz M.Sc.
Raum
52428 Jülich