Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang Nuclear Applications M.Sc. ist ein Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung (NC). Um sich auf diesen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie aber bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Das Online-Bewerbungsportal für das kommende Wintersemester 2026-27 ist geöffnet von:
- Anfang Mai bis Mitte Juni für alle Bewerber außerhalb der EU
- bis Ende September für die Bewerber innerhalb der EU
Prüfungs- und Zugangsordnung Nuclear Applications M.Sc.
Zugangsvoraussetzungen und Hinweise für den Nuclear Applications M.Sc.
Bachelorabschluss
Bewerberinnen und Bewerber müssen ein geeignetes berufsqualifizierendes Hochschulstudium absolviert haben. Ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss ist geeignet, wenn er mindestens ein dreijähriges Hochschulstudium und einen Umfang von 180 Leistungspunkten (ECTS-System oder vergleichbare Bewertungssysteme) in einem der folgenden Studiengänge oder einem vergleichbaren Studiengang absolviert wurde:
- Chemie oder Chemieingenieurwesen
- Maschinenbau
- Elektrotechnik
- Verfahrenstechnik
- Physik, Angewandte Physik oder Physikalische Technik
- Bio-/Medizinische Technik
Bewerber aus dem Ausland: Bachelor muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein. Bei der Onlinebewerbung müssen Bachelorzeugnis und Statusbogen hochgeladen werden.
Bewerber aus der EU, die Ihren Bachelor bis zu Beginn des Masterprograms abgeschlossen haben werden, müssen Ihren Statusbogen mit allen Noten hochladen.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Englischkenntnisse
Die Unterrichtssprache des Studiengangs ist Englisch. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Englischkenntnisse durch Absolvieren des Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder des International English Language Testing System (IELTS) nachweisen.
Dabei sind folgende Mindestpunktzahlen erforderlich:
– 68 Punkte bei einer über das Internet durchgeführten TOEFL-Prüfung (Internet based Test [IbT])
– 5.5 Overall band-score bei einer IELTS-Prüfung (Academic Test).
Englischkenntnisse können auch durch Vorlage eines äquivalenten Nachweises erfolgen. Über die Äquivalenz entscheidet der Zugangsausschuss. Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land der Europäischen Union können in Ausnahmefällen den Nachweis der Englischkenntnisse bis spätestens zur Einschreibung beim Studierendensekretariat nachreichen.
Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, wird statt der oben genannten Nachweise eine Schulnote im Fach Englisch von mindestens „befriedigend“ im Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung anerkannt.
Deutschkenntnisse
Für den Studiengang Nuclear Applications müssen deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die ihre Studienqualifikation nicht in einem überwiegend deutschsprachigen Studiengang erworben haben, müssen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau „Deutsch B1“ oder äquivalent nachweisen.
In Ausnahmefällen kann der Nachweis nachgereicht werden. In diesem Fall ist die Vorlage des Nachweises der Deutschkenntnisse Voraussetzung für die Teilnahme am Kolloquium.
Motivationsschreiben
Bewerberinnen und Bewerber müssen eine schriftliche Ausführung vorlegen, welche Studienrichtung beabsichtigt ist und welches Berufsziel oder wissenschaftliches Interesse verfolgt wird. Die Ausführung muss eine Begründung enthalten.
Tabellarischer Lebenslauf
Tabellarischer Lebenslauf, der die Abfolge der relevanten Ausbildungsstationen erkennen lässt. (CV)