Bewerbung und Zulassung
Der Studiengang XY ist ein zulassungsbeschränkter Studiengang. Demnach steht nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Um sich auf einen Studiengang bewerben zu können, müssen Sie bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Gerne erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen und wie Sie sich dann auf einen Studienplatz bewerben können.
Wichtige Downloads
Prüfungsordnung (PO) Informatik | Lesbare Fassung
Zugangsordnung Biomedical Engineering
Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang XY
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen müssen Sie für den Studiengang XY außerdem folgende Voraussetzungen mitbringen:
Vorpraktikum/Eignungsprüfung
Praxiserfahrung nachweisen
Für die Aufnahme des Studiums im Studiengang XY ist zum Wintersemester 2022/23 der Nachweis eines 8-wöchigen Vorpraktikums erforderlich. Was Sie in Ihrer praktischen Tätigkeit gemacht haben müssen, erfahren Sie in den Praktikumsrichtlinien.
Link zu den Praktikumsrichtlinien
Sie sind unsicher, ob Ihre praktischen Tätigkeiten als Vorpraktikum anerkannt werden können? Der Fachbereich XY hilft Ihnen weiter.
Fristen zum Praktikumsnachweis
Das Praktikum muss spätestens am 30. September abgeschlossen und durch den Fachbereich Bauingenieurwesen anerkannt worden sein.
Die Anerkennung des Vorpraktikums ist bis spätestens 30. September im Studierendensekretariat einzureichen.
Online Self Assessment / FH Navigator
Teilnahme am Online Self Assessment / FH Navigator
Bei der Einschreibung muss ein Teilnahmebeleg über das Online Self Assessment vorgelegt werden. Da dabei wertvolle Hinweise zur Selbstreflexion gegeben werden, ist es sinnvoll, das Assessment so früh wie möglich zu machen.
Infos dazu und den Zugang zum FH Navigator finden Sie auf dieser Webseite.
Beleg für die Einschreibung
Sie erhalten nach dem Durchlauf des Online Self Assessment eine Bestätigung über Ihre Teilnahme. Diesen Teilnahmebeleg (PDF-Dokument) müssen Sie ausdrucken und bei der Einschreibung mit vorlegen. Weil Ihre Eingaben vertraulich sind, enthält die Bestätigung keine Information zu Ihren Eingaben oder Ergebnissen, sondern nur die Bescheinigung, dass SIe vor der Einschreibung ein Online Self Assessment durchgeführt haben.
Erforderliche Sprachkenntnisse
Englischkenntnisse nachweisen
Zur Aufnahme des Studiums im englischsprachigen Studiengang Global Business and Economics ist ein Nachweis über ausreichende Fremdsprachenkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorzulegen. Dies gilt ebenfalls für Bewerber deren Muttersprache Englisch ist. Der Nachweis ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres an der FH Aachen einzureichen*.
Die Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen, wenn:
> die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Schule in der Bundesrepublik Deutschland zum Ende der Jahrgangsstufen 11 oder 12 mit einer Note von mindestens „ausreichend“ im Fach Englisch erworben oder
> die Hochschulzugangsberechtigung an einer englischsprachigen Schule erworben oder
> die Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule innerhalb des Geltungsbereichs des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erworben wurde, aus dem das erreichte Niveau hervorgeht oder
> bei einer Hochschulzugangsberechtigung, die an einer Schule außerhalb des Geltungsbereichs des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erworben wurde, das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren gemäß den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kulturministerkonferenz durchgeführt oder
> der internetbasierte "New Generation TOEFL-Test" mit einer Mindestpunktzahl von 72 Punkten bestanden oder
> die Prüfung IELTS Academic mit einem Overall Score von mindestens 5.5 sowie einem Mindestscore von 5.0 in jedem Kompetenzbereich abgelegt oder
> ein Cambridge Certificate B2 First (FCE) mit mindestens 162 Punkten nachgewiesen oder
> einen PTE Academic ab einem Ergebnis von 59 Punkten oder
> die Zugangsprüfung Englisch der Sprachenakademie Aachen bestanden oder
> ein kompletter englischsprachiger Studiengang an einer deutschen/europäischen Hochschule absolviert wurde.
Den Sprachnachweis vorlegen
Der Sprachnachweis muss bis zum Datum XY vorgelegt werden.