Krankenversicherung

Wenn Sie an der FH Aachen studieren möchten, müssen Sie bei der Einschreibung nachweisen, dass Sie

  • in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert,
  • von der Versicherungspflicht befreit oder
  • nicht versicherungspflichtig sind.

Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie im § 199 a des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V).

 

Der Nachweis wird über eine gesetzliche Krankenversicherung über SMV (Studenten-Melde-Verfahren) digital an die FH Aachen übermittelt.

Dazu kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung mit der Bitte, der FH Aachen über das SMV die Versicherungsbestätigung zukommen zu lassen.

Wenn Sie privat oder im Ausland versichert sind, wenden Sie sich ebenfalls mit der Bitte um eine Befreiung von der Versicherungspflicht an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung.

Für die Kommunikation mit den Krankenkassen wird eine gesonderte Absendenummer der FH Aachen benötigt. Diese lautet H0000947.

Eine Einschreibung ohne die digitale Meldung des Versicherungsstatus ist grundsätzlich nicht möglich.

Wie funktioniert die Meldung des Krankenversicherungsstatus?

Weitere Hinweise

In den Meldungen werden folgende Daten weitergegeben:

  • Meldesemester
  • Name
  • Anschrift
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Beginn des Semesters
  • Tag der Einschreibung
  • Exmatrikulationsdatum
  • Enddatum des Exmatrikulations-Semesters.

 

Falls Studierende ihre Beiträge nicht ordnungsgemäß an die Krankenversicherung entrichten, wird die FH darüber informiert und es erfolgt eine Aufforderung, den Verpflichtungen innerhalb einer Frist nachzukommen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, ist die gesetzliche Folge bei Zahlungssäumnis, dass die/der Studierende zwangsweise exmatrikuliert wird.

Falls Ihre Krankenkasse Sie nach der Betriebsnummer der FH Aachen fragt, lautet diese: 30044163 (dies ist nicht die gesonderte Absendenummer).

 

 

 

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