Hochschulgremien

Der Hochschulaufbau ist ohne Frage kompliziert. Trotzdem sollte man als Studierende/-r zumindest einigermaßen über seine Hochschule Bescheid wissen. Dann fällt es z.B. wesentlich leichter, die richtigen Ansprechpartner zu finden sowie auch Möglichkeiten der Einflussnahme.

Nach dem Landeshochschulgesetz und der Ordnung der FH Aachen wird erstmal grundsätzlich zwischen der studentischen und der akademischen Selbstverwaltung unterschieden.

Während die studentische Selbstverwaltung nur aus Studierenden besteht, ist die akademische Selbstverwaltung eine Mischform aus Studierenden und Angehörigen anderer Gruppen der Hochschule, also MitarbeiterInnen und ProfessorInnen.

Akademische Selbstverwaltung

FBR | Fachbereichsrat

Im Fachbereichsrat werden die akademischen und administrativen Belange des Fachbereichs entschieden: Alle Prüfungsordnungen des Fachbereichs gehen durch dieses Gremium, Neuberufungen, Frauenförderpläne und Evaluationsergebnisse der Lehre ebenso. Dem Rat gehören sieben ProfessorInnen, drei MitarbeiterInnen und drei Studierende an.

Dekanat

Das Dekanat wird vom Fachbereichsrat gewählt. Es besteht entweder aus einem Dekan und einem Prodekan, oder aber aus einem Dekan und vier Prodekanen. Diese setzen sich zusammen aus zwei Professorinnen/Professoren, einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie einer studentischen Prodekanin/einem studentischen Prodekan.

Studienbeirat

Der Studienbeirat berät den Fachbereichsrat und die Dekanin oder den Dekan in Angelegenheiten der Lehre. Dem Rat gehören vier Studierende, drei Professoren/-innen und ein/-er wissenschaftliche/-r Mitarbeiter:in an.

Senat

Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan versieht er je nach Gesetzeslage legislative (z.B. die Rahmenprüfungsordnung), beratende, strategische, kontrollierende Leitungsaufgaben.

Rektorat

Das Rektorat vertritt die Hochschule nach außen. Gewählt wird das Rektorat vom Hochschulrat. Das Rektorat besteht aus dem/dem RektorIn (VorsitzendeR), dem/ der KanzlerIn und drei ProrektorInnen.

Hochschulrat

Der Hochschulrat ist quasi die oberste Dienstbehörde. Er übt eine Funktion aus, die mit der eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen vergleichbar ist: Er berät das Rektorat und überwacht zugleich dessen Arbeit. Der Hochschulrat, der unter anderem auch mit Vertretern der Industrie besetzt ist, wählt auch den Rektor der FH Aachen. Im Gegensatz zum Rektor, dem „Chef“ der Hochschule, ist der Kanzler der „Chef“ der Verwaltung.

Kommissionen und Ausschüsse

Zusätzlich gibt es in unterschiedlichen Angelegenheiten zur Unterstützung noch verschiedene Kommissionen und Ausschüsse. Welche genau, erfährt man auf der Seite Kommissionen und Ausschüsse

Studentische Selbstverwaltung

FSR | Fachschaftsrat

Die gesamte Studierendenschaft gliedert sich in die verschiedenen Fachschaften.
Die Studierenden im Fachbereich 8 gehören zur Fachschaft des FB8. Sie wählen aus ihrer Mitte neun Vertreter für den Fachschaftsrat (FSR). Dieser ist vergleichbar mit der Schülervertretung oder dem Betriebsrat und vertritt Deine Interessen bzw. die der Studierendenschaft im Fachbereich. Der FSR vertritt die Fachschaft gegenüber der Fachbereichsleitung und organisiert bspw. die Erstsemesterarbeit im Fachbereich.

SP | Studierendenparlament

Gleichzeitig mit dem Fachschaftsrat (FSR) wird auch fachschaftsübergreifend das Studierendenparlament (SP) gewählt. Es ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Es bestimmt mit seinen 21 Mitgliedern die Ausrichtung der Studierendenschaft, mandatiert die AStA Mitglieder und stellt einen Haushalt auf. Eine der wichtigsten Funktionen des SP ist die Wahl des AStA.

AStA | Allgemeiner Studierendenausschuss

Die Funktionen des AStA sind die Interessenvertretung der Studierenden gegenüber der Hochschulleitung, die Verbesserung der Studienbedingungen, die Verwaltung des Haushalts der Studierendenschaft sowie die Beratung und Information der Studierenden in den einzelnen Referaten (z. B. im Sozialreferat, zum Thema Bafög, Prüfungsordnung, Studieren mit Kind oder Hochschulwechsel). Die Mitglieder des AStA werden nicht direkt, sondern indirekt vom Studierendenparlament gewählt. 
Somit sind die ca. 25 Angehörigen des AStA die Exekutive des Studierendenparlaments. Hier geht‘s zum AStA.

SHK-Rat | Vertretung der Belange stud. Hilfskräfte

Studium und Arbeit zu verbinden ist oft nicht so leicht. Die Tätigkeit als studentische Hilfskraft stellt hierbei allerdings eine gute Möglichkeit dar, neben dem Studium Berufserfahrung zu sammeln und Geld zu verdienen. Da es sich bei einem HiWi-Job um ein Arbeitsverhältnis handelt und es für viele vielleicht der erste Job ist, sind sich einige Studierende ihrer Rechte und Pflichten als ArbeiternehmerIn eventuell nicht bewusst. Die Vertretung der Belange der Studentischen Hilfskräfte, kurz SHK-Rat, ist eine Anlaufstelle für genau solchen Themen und vertritt die Belange der studentischen Hilfskräfte an der FH Aachen.
Der SHK-Rat kontrolliert die Einhaltung geltender Gesetze in Bezug auf die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Arbeitszeitgesetz. Er informiert die Studentischen Hilfskräfte außerdem über Bedingungen, die sie einfordern können und über Tätigkeiten, die sie nicht verrichten dürfen.