Vorpraktikum für Bachelorstudierende

Eine Voraussetzung für die Aufnahme eines Bachelorstudiums am Fachbereich Maschinenbau und Mechatronik ist die Durchführung eines Praktikums vor Studienbeginn. Dies betrifft die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Mechatronik, Schienenfahrzeugtechnik und Wirtschaftsingenieurwesen.

Alle wichtigen Informationen zum Vorpraktikum finden Sie in den Praktikumsrichtlinien der jeweiligen Studiengänge. Die Praktikumsrichtlinien finden Sie hier (unter den jeweiligen Studiengängen). Bitte lesen Sie sich die Richtlinien sorgfältig durch! Ein Muster für eine Praktikumsbescheinigung finden Sie hier.

Termine: Der letztmögliche Termin für die Anerkennung der Praktika ist jeweils der 30.09. (für das Wintersemester) bzw. der 31.03. (für das Sommersemester). Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie Ihre Nachweise unaufgefordert vorlegen.

Werden die Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, kann dies zur Exmatrikulation führen.

Übrigens: Da das Praktikum in den Prüfungsordnungen der o.g. Studiengänge vorgeschrieben ist, sind Arbeitgeber vom Mindestlohn befreit. Als Nachweis dienen die jeweiligen Prüfungsordnungen.

Ihr Ansprechpartner im Fachbereich für weitere Fragen: Bei Fragen zum Vorpraktikum für die Studiengänge im Fachbereich  Maschinenbau und Mechatronik wenden Sie sich bitte an Herrn Lingens (beachten Sie bitte die Sprechstunden).

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren, den Zulassungsbedingungen etc. wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Bei Fragen zu den Vorpraktika anderer Fachbereiche wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Fachbereich.