Bescheinigungen

FH Aachen Portal und AStA

Im FH Aachen Portal können sich Sie sich Studienbescheinigungen drucken, Anträge auf Beurlaubung, Exmatrikulation oder Erstattung von Semesterbeiträgen stellen sowie Formblätter für BAfÖG-Leistungsnachweise downloaden u.v.a.m.
Nach Prüfung der Anträge erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail (siehe auch Studierendensekretariat).

Der AStA ist ein studentisches Hochschulgremium, das viele Beratungsangebote für die Studierenden bereit hält und diese bei Problemen unterstützt. Der AStA kann auch Bescheinigungen ausstellen, z.B. den Antrag auf Semesterticketrückerstattung.
Weitere Infos dazu sind unter "Antrag auf Semesterticketrückerstattung" auf der AStA-Homepage zu finden.

Leistungsnachweis nach § 48 BAföG am Fachbereich 8

Für die Bachelorstudiengänge am Fachbereich 8 sind folgende Anforderungen zu erfüllen, um eine voraussichtlich postive Bescheinigung nach § 48 BAföG zu erhalten.

  • Ende des 4. Semesters: Es müssen mindestens 81 ECTS erbracht worden sein.
  • Ende des 5. Semesters: Es müssen mindestens 110 ECTS erbracht worden sein.
  • Ende des 6. Semesters: Es müssen mindestens 140 ECTS erbracht worden sein.

Wer eine Bescheinigung nach § 9 BAföG benötigt, kann sich diese im Portal der FH Aachen herunter laden (nach erfolgreichem Login).
Wer Beratungshilfe für den BAföG-Antrag benötigt, wendet sich am Besten an den AStA der FH Aachen.
 

Bescheinigungen vom FB8 Prüfungssekretariat

Sie haben die Möglichkeit, sich verschiedene Bescheinigungen vom Prüfungssekretariat des FB8 ausstellen zu lassen, wie zum Beispiel:

  • Leistungsnachweise in deutscher und englischer Sprache (Transcript of Records)
  • Bescheinigung über die Durchschnittsnote
  • BAföG-Bescheinigungen
  • Bescheinigungen über das voraussichtliche Ende des Studiums
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • (Vorläufige) Bescheinigung über den erfolgreichen Studienabschluss

Das Bachelor-/Master-Zeugnis und die Urkunde werden nach Abschluss des Studiums und nachdem die Prüfungsergebnisse der Abschlussarbeit und des Kolloquiums vom Betreuer/von der Betreuerin an das Prüfungsamt weitergeleitet wurden, ohne weiteren Antrag i.d.R. innerhalb von sechs Wochen erstellt. Sobald die Dokumente zur Verfügung stehen, erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Die Dokumente können im Prüfungssekretariat abgeholt oder postalisch zugesandt werden.

Sollten Sie eine Bescheinigung benötigen, dann schreiben Sie eine E-Mail mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an pruefungsamt.maschbaufh-aachen.de.

Sollte die Bescheinigung, die Sie brauchen, hier nicht aufgeführt sein, dann schicken Sie bitte ebenfalls eine E-Mail an das FB8 Prüfungssekretariat. Es wird dann geprüft, ob die Bescheinigung ausgestellt werden kann.