Um Prüfungen kommt niemand im Studium herum. Am Ende jedes Semesters finden die sogenannten Prüfungsphasen statt. Sie müssen sich vorab anmelden, um an Prüfungen teilnehmen zu können. Welche Dinge Sie dabei berücksichtigen müssen und wie Sie Bescheinigungen und Leistungsnachweise ausstellen können, haben wir Ihnen auf den folgenden Seiten zusammen gestellt.
Wie melde ich mich zu Prüfungen an? Kann ich Prüfungen wiederholen oder mich wieder davon abmelden? Was ist ein Freiversuch? Die wichtigsten Prüfungsmodalitäten finden Sie im Überblick. | weiterlesen
Über das Jahr verteilt, gibt es am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften drei Prüfungsphasen. Wir erstellen Prüfungspläne, denen Sie die Anmeldefristen und Zeiträume der nächsten Prüfungen entnehmen können. | weiterlesen
Für ein erfolgreiches Studium ist es wichtig, die Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs zu kennen. Um einen reibungslosen Übergang von der Übergangsordnung während der Coronapandemie zur Prüfungsordnung zu ermöglichen, bietet die Fachstudienberatung Infoveranstaltungen an. | weiterlesen
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er prüft insbesondere Widersprüche in Prüfungsverfahren. | weiterlesen
Bei der Durchführung von Prüfungen sind bestimmte Regeln zu beachten. So sollten Sie pünktlich erscheinen und müssen sich in jeder Prüfung ausweisen. | weiterlesen
Nach Bekanntgabe der Noten haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in Ihre Prüfungsakten zu nehmen. Wir informieren Sie zeitnah darüber, wann die Termine der Einsichtnahmen stattfinden. | weiterlesen
In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Prüfungen. Trotzdem noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unser Prüfungssekretariat. | weiterlesen
Verschiedene Bescheinigungen über Ihre erbrachten Leistungen können Sie sich selbst online über Qis ausdrucken. Dazu gehören Bescheinigungen, in denen alle bestandenen und nicht bestandenen Leistungen aufgeführt werden (Notenspiegel, gesamte Leistungen) oder die Bescheinigung, in der ausschließlich Ihre bestandenen Leistungen aufgelistet sind.
Wenn Sie eine Bescheinigung mit Unterschrift und Stempel benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat.
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