Nachwahlen

Wird ein Mandat in einem Gremium im Laufe einer Legislaturperiode frei, z.B. durch Rücktritt, Ausscheiden des Mandatsträgers aus der Hochschhule, o.Ä., muss das Amt nachbesetzt werden. Stehen keine Nachrücker zur Verfügung, wird gem § 24 Wahlordnung eine Nachwahl einberufen.

Nachwahlen 2023

Fachbereich 7

Nachwahl in der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Fachbereichsrat Wirtschaftswissenschaften vom 27.11. bis 29.11.2023

Die Notwendigkeit der Nachwahl in der genannten Gruppe ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Ziffer d) Wahlordnung, da ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gremium zum 30.11.2023 ausscheiden wird und es keinen Nachrücker bzw. keine Nachrückerin gibt.

Die Stimmabgabe für die Nachwahl in der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften ist vom 27.11. bis 29.11.2023 jeweils von 8 bis 13 Uhr in folgendem Wahllokal möglich: Prüfungssekretariat des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften, Eupener Str. 70, Raum E211 (Gebäude E). Die Wahlberechtigten müssen sich ausweisen können.

Alternativ kann bis zum 15.11.2023 Briefwahl unter wahlen@fh-aachen.de beantragt werden.

Fachbereich 1

Nachwahl in der Gruppe der Studierenden zum Fachbereichsrat Architektur vom 18.12. bis 20.12.2023

Die Notwendigkeit der Nachwahl in der genannten Gruppe ergibt sich aus § 24 Abs. 1 Ziffer d) Wahlordnung, da ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden aus dem Gremium zum 18.10.2023 als stimmberechtigtes Mitglied ausgeschieden ist und es keinen Nachrücker gibt.

Die Stimmabgabe für die Nachwahl in der Gruppe der Studierenden des Fachbereichs Architektur ist vom 18.12. bis 20.12.2023 jeweils von 10:30 bis 14 Uhr in folgendem Wahllokal möglich: Gebäude Bayernallee 9, Flurbereich Erdgeschoss.
Die Wahlberechtigten müssen sich ausweisen können.

Alternativ kann bis zum 15.11.2023 Briefwahl unter wahlen@fh-aachen.de beantragt werden.