Wahlen 2024

Bestimmen Sie mit, wer Ihre Belange innerhalb der Selbstverwaltung der FH Aachen vertreten soll und und wählen Sie!

Hierbei können Sie direkt mehrfach mitbestimmen!

Welche Wahlen finden 2024 statt?

Akademische Wahlen

Im Zeitraum vom 13. Mai bis 17. Mai 2024 werden die Mitglieder  aller Statusgruppen im Senat und in den zehn Fachbereichsräten mittels Urnen-/Präsenzwahl gewählt. Diese Wahlen werden von der Zentralverwaltung organisiert.

Alle dafür notwendigen Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Wahlen zum Rat der studentischen Hilfskräfte (SHK-Rat)

Die Vertretung der Belange studentischer Hilfakräfte (SHK-Rat) besteht aus sieben Personen. Die Stelle begleitet die studentischen Hilfskräfte bei Fragen und Beschwerden in Bezug zu ihrem Arbeitsverhältnis. Sie überwacht die Beachtung geltenden Rechts. Diese Interessensvertretung wird jedes Jahr zum Teil neu gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Mitglieder finden Sie unten.

Abstimmen dürfen hierfür nur die Studierenden. Organisatorisch ist der SHK-Rat bei der Verwaltung der FH Aachen angebunden. Daher liegt die Durchführung ebenfalls der Wahlleitung der akademischen Wahlen. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um dieses Gremium.

Studentische Wahlen

Im Zeitraum vom 13. Mai bis 17. Mai 2024 werden ebenfalls das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte mittelns Urnen-/Präsenzwahl gewählt. Diese Wahlen der Selbstverwaltung der Studierendenschaft werden vom AStA organisiert. Daher gibt es für die studentischen Wahlen eine eigene Homepage, eigene Bedingungen zur Kandidatur sowie eine eigene Mailadresse.| Mehr Informationen zur studentischen Wahl finden Sie auf der Seite des AStA.

 

 

Folgende Gremien werden bei den Akademischen Wahlen gewählt

In den Senat sind zu wählen:

Für eine Amtszeit von vier Jahren: 

  • Zehn Vertreter:innen aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • Fünf Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden
  • Fünf Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung

Für eine Amtszeit von einem Jahr: 

  • Fünf Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden

Amtsbeginn ist der 01.09.2024.

In den Rat der studentischen Hilfskräfte (SHK-Rat) sind zu wählen:

Für eine Amtszeit von zwei Jahren:

  • in diesem Jahr werden vier Mitglieder neu gewählt

Amtsbeginn ist der 01.09.2024

In die Fachbereichsräte der einzelnen Fachbereiche sind zu wählen:

Für eine Amtszeit von vier Jahren:

  • Sieben Vertreter:innen aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
  • Zwei Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeitenden
  • Ein:e Vertreter:in aus der Gruppe der Mitarbeitenden in Technik und Verwaltung

Für eine Amtszeit von einem Jahr: 

  • Drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden

Amtsbeginn ist direkt nach der Wahl

Was Sie sonst noch wissen sollten:

Wie kann ich mich bewerben?

Über die Wahlvorschlagsformulare können Sie Personen vorschlagen oder sich selbst als kandidierende Person aufstellen.

Es gibt für jede Gruppe jeweils ein Formular für den Senat und für die einzelnen Fachbereichsräte.

Die Formulare müssen (digital) unterschrieben oder signiert und an wahlenfh-aachen.de geschickt werden.

Anschließend werden die Vorschläge geprüft und zur Wahl zugelassen. Über die Zulassung wird der oder die Vorschlagende per E-Mail möglichst zeitnah informiert.

Wahlvorschläge müssen bis zum 12.04.2024 10 Uhr eingereicht werden, um bei der Wahl berücksichtigt werden zu können.

Wie kann ich meine Stimme abgeben?

An jedem Hauptstandort der FH Aachen werden in der Wahlwoche Wahllokale aufgebaut werden. Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind von 9:30 bis 14:30 Uhr. Die Stimmabgabe kann gegen Vorlage des Studierendenausweises oder des Personalausweises erfolgen. Im Anschluss werden die entsprechenden Stimmzettel ausgegeben. 

Die Beantragung einer Briefwahl ist möglich. Formlose Anträge auf schriftliche Stimmabgabe müssen spätestens bis
Freitag, den 19. April 2024, 12:00 Uhr

bei der Wahlleitung unter wahlenfh-aachen.de eingegangen sein. Studierende geben hier bitte die Adresse an, an die die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen. Die Briefwahlunterlagen für Beschäftigte werden an die Dienstadresse versandt, soweit im Antrag auf Briefwahl keine andere Adresse angegeben wurde.

Um Portokosten zu vermeiden senden Sie bitte die Briefwahlunterlagen möglichst mit der Hauspost zurück.

Welche Fristen sollte ich beachten?

  • Ende der Abgabefrist für Wahlvorschläge: 12. April 2024, 10 Uhr
  • Ende der Nachfrist für die Abgabe von Wahlvorschlägen in den ausgewiesenen Gremien und Gruppen: 19. April 2024, 15 Uhr
  • Ende der Antragsfrist für Briefwahl: 19. April 2024
  • Ende der Frist zur Erklärung der Gruppenzugehörigkeit: 19 April 2024
  • Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses: Montag 06. Mai 2024
  • Veröffentlichung der Wahlbekantmachung: spätestens am 6. Mai 2024